Elke Albrecht-Pelz im Seelbacher Rathaus ist für die Redaktion des Mitteilungsblatts verantwortlich. Foto: Endrik Baublies

Parteien dürfen vor der Landtagswahl am 8. März im redaktionellen Teil im Seelbacher „Blättle“ nichts mehr veröffentlichen.

Das „Blättle“, wie es von vielen in der Gemeinde genannt wird, ist das offizielle Mitteilungsblatt der Seelbacher Verwaltung. Dazu gehören auch die Berichte aus dem Gemeinderat und den zwei Ortschaftsräten Wittelbach und Schönberg. Platz im nachrichtlichen Teil (vor dem Bereich der Anzeigen) bekommen dazu die Vereine, beide Kirchen oder – im Normalfall – die Fraktionen im Gemeinderat sowie politische Parteien oder Gruppierungen. In der letzten Sitzung des Gemeinderates im Jahr 2025 stand die „Neufassung des Redaktionsstatutes für das Mitteilungsblatt der Gemeinde Seelbach“ auf der Tagesordnung. Für die Parteien hat das Folgen.

 

Am Ende der Sitzung, als der Punkt zur Diskussion stand, wurde klar, warum Bürgermeister Michael Moser und die SPD-Fraktion mit fünf Minuten Verspätung zur Sitzung im Bürgersaal erschienen sind. Das geänderte Statut für redaktionelle Beiträge und Anzeigen betrifft die Fraktionen und damit die vier Parteien im Gemeinderat direkt. Laut Moser, der den verspäteten Beginn entschuldigte, habe es wegen dieses Tagesordnungspunkts „Diskussionsbedarf“ gegeben. Die Fraktion der CDU sah das später genauso.

Hauptamtsleiterin Amelie Rosewich verwies zuerst auf die anstehenden Landtagswahlen Anfang März 2026 und die daher notwendige Änderung bezüglich der Mitteilungen der Fraktionen. Seit es das Statut für das „Blättle“ in Seelbach gibt, haben die Fraktionen im Rat einen „Rechtsanspruch auf Darstellung ihrer Auffassungen“. Das geänderte Statut soll dieses Recht vor den Wahlen beschränken.

Konkret stand in der Vorlage Folgendes: „Die nähere Ausgestaltung – insbesondere Umfang der Beiträge und Regelungen zur Karenzzeit – ist verpflichtend durch den Gemeinderat in einem Redaktionsstatut zu treffen.“ Das Redaktionsstatut sei, so die Vorlage weiter, kein Erlass einer Satzung, sondern ein interner Regelungsakt, der durch einfachen Gemeinderatsbeschluss ergehe.

Laut Vorschlag der Verwaltung sollten die Fraktionen im amtlichen Teil drei Monate vor den Wahlen keine Darstellungsmöglichkeit mehr erhalten, und zwar „um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität der Gemeinde während der Vorwahlzeit zu gewährleisten“, so die Vorlage. Im Anzeigenteil sollen die Fraktionen oder Parteien nur in den drei Wochen vor der Wahl auf Veranstaltungen hinweisen dürfen.

Wolfgang Himmelsbach, Fraktionsvorsitzender der SPD, stellte die Frage, was das bezwecken solle. Die Anzeigen mit Hinweisen auf eine Veranstaltung oder den Besuch eines prominenten Politikers hätten keine politischen Inhalte. Dem schloss sich eine stille Mehrheit im Rat an. Die Zulassung für Anzeigen wurde daher auf drei Monate vor der Wahl ausgedehnt, was die Statuten des Landes zulassen. Dieser Beschluss wurde angenommen. Dass die Fraktionen und andere ab dem 1. Januar nichts mehr redaktionell veröffentlichen dürfen, wurde akzeptiert.

Elke Albrecht-Pelz prüft auf Korrektheit

Elke Albrecht-Pelz, die persönliche Mitarbeiterin des Bürgermeisters, erledigt die Redaktionsarbeit. Bei unserem Besuch am Mittwochnachmittag nach dieser Sitzung hat sie die redaktionelle Arbeit erledigt. Am Donnerstagmorgen erhält sie die Druckfahnen zu einer endgültigen Korrektur.

Den Bericht aus dem Gemeinderat – als Teil der Nachrichten im Amtsblatt – verantworten inhaltlich Chiara Rendina, die auf der Sitzung das Protokoll geführt hat, und Rosewich, die als Leiterin des Hauptamts, die Protokolle für die Veröffentlichung verantwortet. Albrecht-Pelz übernimmt die Aufgabe der Schlussredaktion. Es geht um das Ausmerzen aller Tippfehler, einer korrekten Grammatik oder sachlicher Fehler. Stimmen die Namen oder sind Datum und Wochentag zueinander korrekt?

Da es ein Redaktionssystem gibt, das zum Verlag in Offenburg gehört, benötigt sie für diese Arbeit bis zum Redaktionsschluss am Mittwochmittag in der Regel vier bis fünf Stunden. Das System hat noch einen Vorteil. Vereine und andere haben Zugriff auf das System und können ihre Mitteilungen im nachrichtlichen Teil direkt in das System einpflegen.Das wird natürlich von der Redaktion überprüft. Auf das Layout und die Anzeigen hat die Gemeinde dagegen keinen Einfluss.

V.i.S.d.P.

Verantwortlich im Sinne des Presserechts ist der Seelbacher Bürgermeister Michael Moser. Das steckt hinter dem Kürzel V.i.S.d. P.: „Das Amtsblatt der Gemeinde Seelbach mit den Ortsteilen Schönberg und Wittelbach“ wird von der Gemeindeverwaltung herausgegeben. Die Verantwortung für den redaktionellen Teil muss allerdings eine natürliche Person – in diesem Fall der Rathauschef – übernehmen. Die Verwaltung als sogenannte juristische Person kann diese Aufgabe nicht übernehmen.