Verkehrsexperten zerpflücken das neue Punktesystem. Die Reform könnte im Bundesrat scheitern. Foto: dpa

Noch in diesem Jahr will Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) das neue Punktesystem für Verkehrssünder durchbringen – doch ob die Länder im Bundesrat zustimmen, ist fraglich. Experten sehen Nachbesserungsbedarf. Über mehrere Vorschläge wird derzeit bei Verkehrsgerichtstag in Goslar gestritten.

Goslar - Noch in diesem Jahr will Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) das neue Punktesystem für Verkehrssünder durchbringen – doch ob die Länder im Bundesrat zustimmen, ist fraglich. Experten sehen Nachbesserungsbedarf. Über diese Vorschläge wird derzeit bei Verkehrsgerichtstag in Goslar gestritten:

Weniger Punkte

Von einem bis sieben Punkte pro Tat ist derzeit alles möglich – künftig sollen aber nur noch ein, zwei oder drei Punkte verteilt werden. Wer den Führerschein abgeben muss, etwa nach einer für andere Menschen gefährlichen Raserei, bekommt drei aufgebrummt – bislang sind es fünf bis sieben. Mit Punkten bestraft werden nur noch die Sicherheit gefährdende Verstöße – wer etwa ohne Plakette in eine Umweltzone fährt, soll bald nur Geld zahlen müssen. Kritik : Wenn je nach Schwere des Delikts nur noch maximal drei Punkte vergeben werden, sei eine feinere Unterscheidung nicht mehr möglich, bemängelt der Deutsche Anwaltsverein (DAV). Auch der Auto Club Europa (ACE) hält die bisherige Sieben-Punkte-Skala für gerechter. Der DAV kritisiert zudem, dass nach schweren Straftaten künftig weniger Punkte fällig werden. Auch Anton Hofreiter (Grüne), Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Bundestag, missfällt der Eindruck einer angeblichen Lockerung.

Seminar wird angeordnet

Seminar wird angeordnet

Der Führerschein soll künftig schon bei acht Punkten auf dem Konto weg sein. Bislang muss man dazu auf einen Punktestand von 18 kommen. Die Punkte frühzeitig loszuwerden, soll bald unmöglich werden: Mit einer freiwilligen Teilnahme an Seminaren zu Fahreignung können Autofahrer dann nicht mehr ihren Punktestand abbauen. Ab sechs Punkten soll ein solches Seminar angeordnet werden. Kritik: Dass Verkehrssünder künftig keine Möglichkeit mehr haben sollen, Punkte durch die freiwillige Teilnahme an Seminaren abzubauen, kritisieren die Automobilklubs ADAC und ACE. Die Verkehrsanwälte im DAV sehen darin eine besonders schwerwiegende Verschlechterung für Autofahrer. Der Präsident des Verkehrsgerichtstags, Kay Nehm, warnt: Berufspendler und Vielfahrer würden besonders benachteiligt.

Längere Verjährung

Längere Verjährung

Hier kommt eine Verschärfung auf Autofahrer zu. Schwere Ordnungswidrigkeiten verjähren zwar weiterhin nach zwei Jahren, besonders schwere Fälle aber erst nach fünf. Wer Straftaten im Verkehr begeht, muss damit rechnen, die Punkte zehn Jahre lang mit sich zu schleppen. Darüber hinaus bleibt der Eintrag jeweils noch ein Jahr gespeichert („Überliegefrist“).Kritik: Ex-Generalbundesanwalt Nehm sagt: „Jeder von uns weiß, dass man aus Nachlässigkeit oder Unaufmerksamkeit Verkehrsverstöße begehen kann.“ Derartige Fehler dürften auch bei Wiederholung innerhalb von fünf oder mehr Jahren „nicht gleich zur Existenzgefährdung führen“. Wer sonst rechtstreu sei und etwa als Lkw-Fahrer jeden Tag „auf dem Bock sitze“, müsse die Chance haben, dass Sünden in angemessener Zeit vergessen werden. Schwer nachvollziehbar sei zudem, dass eine Verurteilung wegen eines Verkehrsdelikts zu maximal 90 Tagessätzen Geldstrafe zwar schon nach fünf Jahren aus dem Bundeszentralregister getilgt werde, die Punkte aber im Flensburger Register doppelt so lange stehen bleiben würden.

Eigene Verjährungsfristen

Eigene Verjährungsfristen

Künftig soll jeder Punkt auf dem Konto eine für sich eigene Verjährungsfrist haben. Bislang galt, dass jede neue Eintragung dazu führte, dass die Frist bis zum Wegfall aller Punkte verlängert wurde. Künftig kann ein Autofahrer also neue Punkte sammeln und dennoch werden jene aus länger zurückliegenden Verstößen gestrichen.Kritik: An den eigenen Verjährungsfristen gibt es keine spezielle Kritik.

An der Reform als Ganzes jedoch lassen die Experten kein gutes Haar. Das neue Punktesystem sei stellenweise schärfer und hebele den Grundgedanken der Erziehung aus, der im Verkehrsrecht seit den 1960er Jahren vorherrsche, beklagt Nehm. Für den ACE ist die Gesamtreform „nicht gut gemacht“. Das herrschende System werde „durch ein nicht minder kompliziertes ersetzt“. Lob: Im Grundsatz, so der ADAC, seien die Neuerungen zu begrüßen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) lobt die geplante Namensänderung von Verkehrszentral-register zu Fahreignungsregister. Dies verdeutliche, dass die Fahreignung im Mittelpunkt stehe. Der DVR heißt auch die Einführung fester Löschungsfristen gut.