Momentan dient das Gelände noch für Kleingärten, soll aber bald seine Nutzung für ein neues Pflegeheim bekommen. Foto: Schwind

Mit öffentlichen und behördlichen Stellungnahmen zum geplanten Pflegeheim am Festplatz hat sich der Empfinger Gemeinderat auseinandergesetzt.

Empfingen - Das Projekt soll mit einem zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht, inklusive Ausgleichsbilanzierung und einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag abgehandelt werden. Zehn Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken sind von der Stadt Horb und dem Landratsamt Freudenstadt eingegangen.

Gebhard Gfrörer vom gleichnamigen Ingenieurbüro Gfrörer stellte angesprochenen Punkte samt Lösungen dem Gemeinderat vor. Eine insektenschonende Beleuchtung soll zwingend vorgeschrieben sein. Es dürfen nur insektenfreundliche Gartenanlagen, also keine Schottergärten angelegt werden. Die Sicherung der Mähwiese im Westen muss trotz neuer Baumpflanzungen Bestand haben.

Lärm bietet Konfliktpotenzial

Ein Lärm-Konfliktpotenzial lässt sich schon durch die Namensnennung Festplatz vermuten. Dabei werden die drei Lärmarten Verkehrslärm, Gewerbelärm und Freizeitlärm unterschieden. Im Süden und Osten des Plangebiets grenzt ein Gewerbegebiet an. Im Nordosten befindet sich angrenzend der Jugend- und Kulturverein Empfingen (JKV). Im Norden des Plangebiets befindet sich neben dem Festplatz der Gemeinde auch ein großer Parkplatz sowie noch weiter im Norden die Tälesee-Halle. Im Südosten verläuft in einer Entfernung von circa 500 Metern die A 81, im Nordosten hinter dem JKV die Haigerlocher Straße circa 170 Meter entfernt.

Zum Schutz und zur Sicherung des Festplatzbetriebes und der Aufrechterhaltung der Aktivitäten des JKV werde der Investor hinsichtlich der Architektur Vorsorge treffen müssen, um den Lärmpegel im inneren des Pflegeheims auf das gewünschte Maß herunterzubrechen.

Beatparade ist einmalig im Jahr

Aufgrund der Bestandssituation mit noch teilweise unbebauten Bereichen im Gewerbegebiet wurde auf eine Gewerbliche Ermittlung der Emissionen anhand detaillierter Betriebsmodelle verzichtet. Gutachterliche Praxis ist in vergleichbarer Bereichen 60 dB(A) am Tag und 45 dB(A) bei Nacht. Beim Freizeitlärm wurde unter 18 Veranstaltungen das Dorffest vom Gutachter als Basis für die Beurteilung der Immissionen mit Überschreitungen von tags 70 dB(A) und nachts 55 dB(A) herausgegriffen. Deutlich höher ist der Schallpegel bei der Beatparade mit bis zu 102 dB(A). Die Beatparade gilt aber als einmaliges Ereignis im Jahr, welches auf keinem anderen Standort realisiert werden kann. Außerdem besitzt sie eine übergeordnete Bedeutung für Empfingen und das ganze Umfeld.

Zuletzt fand die Beatparade aufgrund der Corona-Pause im Jahr 2019 statt:

Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte von 70 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht sind trotz Lärmminderungsmaßnahmen des Veranstalters kaum möglich. Da sich im Umfeld schon des längeren eine Wohnanlage befindet, ist der Veranstalter schon immer bestrebt, durch technische und organisatorische Maßnahmen den Schallpegel nieder zu halten. Durch die Standortgebundenheit mit der Beschränkung einer Veranstaltung im Jahr können solche Veranstaltungen mit dieser Tragweite deshalb zugelassen werden.

Ökopunkte sind notwendig

Die Berücksichtigung der im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangene Stellungnahmen wurden gemäß Empfehlung der Verwaltung beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und textlichen Festsetzungen, sowie die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan hat der Gemeinderat gebilligt.