Parken ohne Ticket und Schranke: Im Gesundheitszentrum erfasst per Kennzeichenerkennung die Parkzeit automatisch. Komfortabel – doch für Vergesser kann es teuer werden.
Am Gesundheits- und Dienstleistungszentrum in der Klinikstraße 3 in Villingen-Schwenningen ist eine digitale Parkraummanagementlösung der Peter Park System GmbH gestartet. An der Notaufnahme am Schwarzwald-Baar-Klinikum hatte eine ähnliche Regelung 2024 schon für Diskussionen gesorgt.
Sie funktioniert ohne Schranken und Tickets – stattdessen berechnet sie die Parkdauer automatisch mittels datenschutzkonformer Kennzeichenerkennung an Ein- und Ausfahrt, informiert der Betreiber in einer Pressemitteilung. Die Bezahlung erfolge „an benutzerfreundlichen Kassenautomaten oder online unter Angabe des Kennzeichens“.
Vorher sei alles uralt und schrankenbasiert gewesen
Die Abwicklung auf der Parkfläche übernimmt die Mobility Hub Parkservice GmbH. Das neue Parkraumbewirtschaftungssystem folge „auf eine veraltete, schrankenbasierte Lösung, die nur Barzahlung erlaubte“. Das neue System arbeite mit Kennzeichenerkennung, die ein- und ausfahrende Fahrzeuge erfasst. Daraus berechnet es die genaue Parkzeit. Das Lesen des Kennzeichens erfolgt gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Die Bezahlung sei bar, mit Karte oder digital möglich. „Ein Anhalten an Ein- und Ausfahrt ist nicht erforderlich, was zu Stoßzeiten Rückstau vermeidet und einen kleinen Beitrag zur Reduktion des CO2-Ausstoßes rund um das Gesundheits- und Dienstleistungszentrum leistet“, wird weiter mitgeteilt.
Zahlreiche Beispiele ähnlicher schrankenloser Parkplatzlösungen zeigen jedoch auch, dass solche Modelle für arglose Nutzer auch ein hohes Risiko für Knöllchen bergen: Eine ausgehängte Beschilderung erinnert zwar daran, das Bezahlen nicht zu vergessen – passiert das aber doch, folgt oft das böse Erwachen in Form von Strafzetteln.
Gegebenenfalls Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt
In diesem Fall weist der Betreiber auf Datenlöschung hin, sofern kein Parkverstoß vorliege. „Lediglich im Fall eines Parkverstoßes kann über eine Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt die Ermittlung der Halterdaten erfolgen, die zu diesem Zweck temporär in Deutschland gespeichert werden.“ Über die Höhe der Gebühren bei solchen Parkverstößen, die schnell auch unabsichtlich passieren, informiert der Betreiber in seiner Pressemeldung nicht.