Wo beginnt und wo endet die Bushaltestelle? Diese Frage müssen sich Raucher zukünftig stellen. Foto: Simon Granville

Das neue Nichtraucherschutzgesetz ist gar nicht so neu, wenn man es genau betrachtet. Dann hätte man es auch bleiben lassen können, findet unser Korrespondent Sascha Maier.

Das neue Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg würde vermutlich auf einen Bierdeckel passen. Eigentlich toll: Einfache Maßgaben, die jeder versteht. Leider liegen die Dinge aber etwas anders.

 

Denn: Vieles, was dort zu lesen ist, ist nicht neu. Und das Neue droht im Chaos zu enden. Die schriftliche Veröffentlichung der Landesregierung zum neuen Nichtraucherschutzgesetz, das seit dem 1. Juni gilt, sieht umfangreicher aus, als sie ist. Ein großer Teil des Textes beschäftigt sich mit Dingen, die sich nicht ändern – erweckt dabei aber den Anschein, dass nachjustiert wurde.

Für Raucherkneipen bleibt alles gleich

So bleibt fast im gesamten Bereich Gastro und Nachtleben alles beim Alten. „Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben zudem sogenannte Raucherkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche weiterhin zulässig“, steht da etwa. Das impliziert zunächst, dass Wirte jetzt zum Meterstab greifen und ausmessen müssen, ob ihre Kneipe auch hoffentlich klein genug ist. Das können sie sich sparen – die bisherigen Vorschriften gelten einfach weiter.

Die Regelung, dass Diskotheken oder Restaurants abgetrennte Raucherbereiche haben dürfen, ist ebenfalls uralt – und in Festzelten kann auch fröhlich weiter geraucht werden. In Bayern ist das übrigens seit über zehn Jahren verboten. Es ist nichts dagegen einzuwenden, zu sagen: Wir hier in Baden-Württemberg sind bei dem Thema eben liberaler. Aber dann braucht man eigentlich auch kein neues Gesetz – dass Vapes jetzt auch mitgemeint sind, dass an Spielplätzen – wo viele Kommunen das Rauchen ohnehin längst untersagt haben – jetzt auch laut Landesdiktat Rauchverbot herrscht, das hätte man auch ohne komplizierte Bürgerbeteiligungsprozesse hinbekommen.

Boris Palmer - der Oberbürgermeister von Tübingen weist zurecht auf Mängel in der Gesetzgebung hin. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Und ausgerechnet die Änderung, die wahrscheinlich die meisten Menschen betrifft, könnte der Landesregierung noch um die Ohren fliegen. Es geht um das Rauchverbot an Haltestellen. Nach dem Normenkontrollrat übte jetzt auch der Tübinger OB Boris Palmer (parteilos) scharfe Kritik daran, dass überhaupt nicht klar definiert sei, wo eine Haltestelle im Nahverkehr beginnt und wo sie aufhört. Im Gesetz heißt es: Die erwartbare Länge des Verkehrsmittels sei maßgeblich.

Palmer will Vollzug boykottieren

Servicetipp für Raucher: Ein Linienbus ist etwa zwölf Meter lang, ein Gelenkbus 18 Meter. Jetzt müsste man noch klar die Mitte der Bushaltestelle bestimmen können, durch zwei teilen und so die Zone erahnen können, in der man halbwegs sicher ist vor den bis zu 200 Euro Bußgeld, die Ersttätern drohen. Oder man geht gleich nach Tübingen, wo Palmer angekündigt hat, den Vollzug zu boykottieren.

Ob dieser Konfrontationskurs mit dem Land der richtige Weg ist – fraglich. Aber dass die Regel unausgegoren ist, erkennen auch solche, die keine Streithähne von Palmer-Kaliber sind. Wahrscheinlich wird das Gesetz auch anderenorts nicht durchgesetzt, wenn nicht gerade jemand in einem Haltestellenhäuschen neben einem Kinderwagen raucht. Anderenfalls würden auf Gerichte heitere Zeiten zukommen. Was aber schwerer wiegt: Jede nicht durchsetzungsfähige Vorschrift, das sollte sich die Regierung klar machen, entwertet alle anderen Gesetze.