Wer seinen Nachnamen oder den seines Kindern auf Basis des neuen Namensrechts ändern will, ist im Standesamt richtig. Foto: Jens Kalaene/dpa

Dank der Namensreform, die am 1. Mai in Kraft getreten ist, ist bei Nachnamen vieles möglich – auch im Nachhinein. So ist die Nachfrage im Zollernalbkreis.

Das neue deutsche Namensrecht ist am 1. Mai in Kraft getreten. Es ermöglicht es Ehepaaren, einen gemeinsamen Doppelnamen aus ihren jeweiligen Familiennamen zu bilden. Außerdem können Kinder nun auch dann einen Doppelnamen erhalten, wenn die Eltern keinen haben. Nicht nur frischgebackene Eltern und Frischvermählte können wählen. Und auch ein Bindestrich zwischen den beiden Nachnamen ist nun nicht mehr zwingend erforderlich.