Wer seinen Nachnamen oder den seines Kindern auf Basis des neuen Namensrechts ändern will, ist im Standesamt richtig. Foto: Jens Kalaene/dpa

Dank der Namensreform, die am 1. Mai in Kraft getreten ist, ist bei Nachnamen vieles möglich – auch im Nachhinein. So ist die Nachfrage im Zollernalbkreis.

Das neue deutsche Namensrecht ist am 1. Mai in Kraft getreten. Es ermöglicht es Ehepaaren, einen gemeinsamen Doppelnamen aus ihren jeweiligen Familiennamen zu bilden. Außerdem können Kinder nun auch dann einen Doppelnamen erhalten, wenn die Eltern keinen haben. Nicht nur frischgebackene Eltern und Frischvermählte können wählen. Und auch ein Bindestrich zwischen den beiden Nachnamen ist nun nicht mehr zwingend erforderlich.

 

Dank der Reform des Namensrechts können bestehende Nachnamen geändert oder ergänzt werden.

Ist das eine Änderung, auf welche die Zollernälbler gewartet haben, oder ist die Nachfrage auf den Standesämtern bisher gering?

Balingen

Das Standesamt der Stadt Balingen erhält laut Stadtsprecher Dennis Schmidt häufig Anfragen zum neuen Namensrecht, die teilweise mit größerem Einzelfallprüfungs- und Beratungsaufwand verbunden sind. Die Zahl der tatsächlich auf dieser neuen rechtlichen Basis beurkundeten Fälle sei jedoch bisher gering. Im Mai habe sich bisher ein Ehepaar für einen gemeinsamen Doppelnamen entschieden – in der Variante ohne Bindestrich. Ebenfalls einen Doppelnamen aus den beiden Nachnamen der Eltern haben bisher zwei Neugeborene erhalten. Außerdem gab es eine Frau, die nach der Scheidung ihren Geburtsnamen angenommen hat, woraufhin auch das gemeinsamen Kindes den Geburtsnamen der Mutter erhielt.

Albstadt

In Albstadt ist die Nachfrage nach einer nachträglichen Änderung von Familiennamen höher. Die Pressesprecherin der Stadt, Mona Lehmann, berichtet, dass beim Standesamt Albstadt täglich Anfragen bezüglich des neuen Namensrechts eingehen. Zwei Ehepaare, die im Mai oder Juni in Albstadt geheiratet haben, führen nun einen Doppelnamen ohne Bindestrich. Ein Ehepaar hat sich für den Begleitnamen der Frau ohne Bindestrich entschieden. Geburten werden laut Lehmann in Albstadt nur im Fall einer Hausgeburt registriert.

Einige Albstädter scheinen auf die Reform des Namensrechts gewartet zu haben, denn es gab in den vergangenen fünf Wochen einige nachträgliche Änderungen von Namen: Zwei Ehepaare haben den Ehenamen widerrufen, eines davon hat einen neuen Ehenamen bestimmt. Ein Ehepaar hat sich nachträglich für einen gemeinsamen Doppelnamen mit Bindestrich entschieden.

Bei zwei minderjährigen Kindern wurde nach der Scheidung der Namen der Mutter angefügt. Ein Volljähriger hat den Namen eines Elternteils angenommen, ein weiterer Volljähriger eine Änderung seines Nachnamens rückgängig gemacht. Sechs Erwachsene haben nach Scheidung oder dem Ausscheiden aus dem Haushalt einen Namen an den bestehenden Nachnamen angehängt.

Hechingen

In Hechingen gab es eine Reihe von Anfragen zur Rückbenennung von Kindern und zur Namensänderung von volljährigen Personen. Diese wollten etwa den Geburtsnamen des anderen Elternteils annehmen, einen Doppelnamen aus den getrennten Nachnamen der Eltern bilden oder den Geburtsnamen der Mutter nach Auflösung der Ehe anhängen. Tatsächlich geändert wurde aber bisher nur ein Name, wie Stadtsprecher Thomas Jauch berichtet. Bei jüngst Verheirateten oder Neugeborenen habe das neue Namensrecht in Hechingen bisher keine Anwendung gefunden.

Das neue Namensrecht

Doppelnamen für Ehepaare und Kinder
Ehepaare können einen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen, der sich aus ihren beiden Familiennamen zusammensetzt – mit und ohne Bindestrich. Bisher war dies nicht möglich.

Erleichterung der Namensänderung für Stief- und Scheidungskinder
Stief- und Scheidungskindern wird es in bestimmten Fällen erleichtert, ihren Namen zu ändern.

Änderung des Geburtsnamens als Volljähriger
Künftig können Erwachsene ihren Geburtsnamen einmalig durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen, ohne dass ein familienrechtliches Ereignis wie Eheschließung oder Scheidung hinzutreten muss. Damit ist es künftig möglich, vom Namen des einen Elternteils zum Namen des anderen Elternteils zu wechseln, wenn das Kind als Minderjähriger den Familiennamen nur eines Elternteils erhalten hat. Die Person kann auch einen Doppelnamen annehmen, der sich aus den Namen beider Elternteile zusammensetzt, wenn das Kind bisher den Familiennamen nur eines Elternteils getragen hat. Möglich ist es auch, einen aus mehreren Namen bestehenden Nachnamen zu einem eingliedrigen zu verkürzen.