Er war eine enge Kiste, aber am Ende stand die Empfehlung fest: Der Ausschuss für Jugend, Bildung und Soziales befürwortet die Erhöhung der Kita-Gebühren für VS.
Die Vorzeichen der Sitzung, die erstmals im Jugend- und Kulturzentrum Klosterhof stattfand, waren klar: Zur Konsolidierung der Stadt Villingen-Schwenningen soll auch an der Gebührenschraube für die Kindertagesstätten der Doppelstadt gedreht werden. Gleichzeitig soll das Betreuungsmodell angepasst werden.
Im Mittelpunkt steht dabei eine Finanzierungslücke: Nach Angaben der Verwaltung beziffern sich die Kosten pro Kind und Jahr auf rund 16.000 Euro. Über die Elternbeiträge werden davon aktuell 1500 Euro abgedeckt – dies entspricht einem Kostendeckungsgrad von rund zehn Prozent. Die Stadt trägt aktuell 9600 Euro pro Kind.
Aktuell basieren die Gebühren auf dem Landesrichtsatz von 2020, was einen Rückstand von sechs Jahren bedeutet. Angestrebt ist deshalb eine gestaffelte Erhöhung (2026 und 2027), die gleichzeitig ein leichtes Angleichen an den Landesrichtsatz bedeuten soll. Dieser liegt bei einem Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge, die Stadt strebt künftig zwölf Prozent an. „Wir liegen damit immer noch unter dem Durchschnitt – auch im Vergleich zu dem, was andere Kommunen im Kreis verlangen“, machte Christian Maurer, Leiter des Amtes für Kindertageseinrichtungen, deutlich.
Er untermauerte mit Zahlen die Belastung der Eltern durch die Kita-Gebühren: So bezahlen die Eltern bei einer Betreuung von 30 Stunden im Ü3-Bereich künftig 1,37 Euro pro Stunde, im deutlich aufwandsintensiveren U3-Bereich 4,33 Euro pro Stunde – jeweils bei einem Kind.
Fünf Zeitkorridore für Betreuung geplant
Gleichzeitig soll die Gebührenstruktur vereinfacht werden. Statt einkommensabhängiger Gebühren (Maurer: „Das erforderte einen hohen Verwaltungsaufwand“) ist die Einführung von fünf Zeitkorridoren geplant. So sollen sich die Eltern künftig entscheiden, ob sie ihre Kinder halbtags (29 Stunden), 30 Stunden, bis zu 35 Stunden, bis zu 40 Stunden oder bis zu 50 Stunden betreuen lassen . Das Württemberger Modell – Beiträge sinken mit steigender Kinderzahl – soll bleiben.
Die CDU sah in dem Verwaltungsvorschlag eine „moderate Erhöhung“, wie Katharina Hirt im Namen der Fraktion erklärte. Die „gute und verträgliche Lösung“ sei ein notwendiger Beitrag zur Konsolidierung. Veronika Bastian (Freie Wähler) betonte, dass sich niemand über Gebührenerhöhungen freuen würde, mit dem Vorschlag liege man jedoch weiter unter dem Landesdurchschnitt. „Für eine qualifizierte Betreuung ist die Erhöhung moderat.“
Niedrige Kitagebühren als Standortvorteil
Während die AfD aufgrund von Gesprächsbedarf noch keine Meinung abgab und sich enthielt, kam von den Grünen Gegenwind. „Im Haushalt werden die Familien über den Plan belastet“, begründete Ursula Roth-Ziefle die ablehnende Haltung der Fraktion. Die Konsolidierung dürfe nicht über die Familien erreicht werden – für Geringverdiener, die keine Unterstützung erhalten, werde es schwierig.
Zu befürchten sei, dass diese ihre Kinder nicht mehr in die Kita schicken. Angesichts des Wohnraummangels und der hohen Mieten in VS handle es sich bei günstigen Kita-Gebühren um einen wahren Wirtschaftsfaktor. Dem Argument des Standortvorteils niedriger Gebühren stimmte auch Kathrin Piazolo zu, die damit die Gegenstimme der FDP begründete.
Bleiben Kinder zukünftig zuhause?
Auch die SPD konnte mit dem Vorschlag der Verwaltung nicht mitgehen, wie Jens Löw erklärte. Man sei zwar mit Augenmaß an die Erhöhung herangegangen, jedoch müsse man steigende Kosten für Familien verhindern – auch um die Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Alfred Zahn unterstrich dies als beratendes Mitglied: Nach Aussagen eines Trägers könnten sich Familien aus dem Mittelstand die Ganztagesbetreuung nicht mehr leisten. Das wiederum hätte Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.
Die anschließende Abstimmung gestaltete sich dann als enge Kiste: Mit acht Ja- und fünf Nein-Stimmen sowie zwei Enthaltungen ist der Verwaltungsvorschlag vom Ausschuss knapp empfohlen worden. Die endgültige Entscheidung trifft der Gemeinderat am 29. April.
So soll die Gebührenerhöhung konkret aussehen
Bemessungsgrundlage
30 Stunden Betreuung, ein Kind
Ü3-Betreuung
aktuell: 119 Euro, 2026: 139 Euro, 2027: 159 Euro
U3-Betreuung
aktuell: 352 Euro, 2026: 411,50 Euro, 2027: 471 Euro