Gehören Knöllchen bald der Vergangenheit an? Im Land können Falschparker künftig automatisiert erfasst werden. Foto: Lg/Kovalenko

Ein wichtiger Teil des Gesetzespakets der schwarz-grünen Koalition ist ein so genannte Mobilitätsgesetz. Was der grüne Landesverkehrsminister durchsetzen konnte – und was nicht.

Der Ministerrat des Landes hat am Dienstag den Entwurf von Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) für ein Landesmobilitätsgesetz gebilligt und damit zur Anhörung freigegeben. Jetzt haben Kommunen und Verbände die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. „Wir haben nun ein schlankes und gutes Gesetz, das lange in der Beratung war“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Dienstag .

 

Abstriche beim Vorhaben

Damit umschreibt der stellvertretende Ministerpräsident das zähe Ringen um ein Gesetzesvorhaben, das zwar von Grünen und CDU im Koalitionsvertrag vereinbart war, das aber zuletzt auf der Strecke zu bleiben drohte. Insofern ist der Beschluss der Ministerriege für Hermann ein Erfolg. In diesem Gesetz sind Ziele und Projekte gebündelt, mit denen das Land die Klimaneutralität im Verkehrssektor vorantreiben und die so genannte Verkehrswende schaffen will. Versammelt sind darin so unterschiedliche Punkte wie die Ziele bei der E-Mobilität im Busbereich, eine digitale Parkraumüberwachung und der so genannte Mobilitätspass. Der gibt den Kommunen im Land die Möglichkeit, zusätzliche Abgaben zu erheben, um ihren öffentlichen Nahverkehr auszubauen. Hier soll es zusätzliche Angebote zu dem sowieso vorgeschriebenen Grundangebot geben. Das Geld für die Abgabe können die Bürger dann für einen Zeitkarten-Rabatt einlösen. Ob und in welcher Höhe die Abgaben erhoben werden, bleibt den Kommunen überlassen. Gegen das Mobilitätsgesetz insgesamt, aber insbesondere gegen zusätzliche Abgaben, gab es lange heftigen Widerstand der CDU. SPD und FDP hatten das Vorhaben schon im Vorfeld mit Kritik überzogen.

Im Schluss-Kompromiss musste der Verkehrsminister zentrale Abstriche machen: Im ursprünglichen Entwurf sollte es neben einer Abgabe für alle Einwohner oder alle KfZ-Halter auch die Möglichkeiten einer City-Maut und einer Arbeitgeberabgabe geben, die es erlaubt hätten, auch Pendler zur Kasse zu bitten. Doch diese Punkte waren für Hermann nicht durchzusetzen. Für ihn ist schon die Tatsache, dass er im ersten deutschen Bundesland ein solches Instrument grundsätzlich etablieren konnte, bereits ein Erfolg. Gerade für Städte wie Freiburg und Karlsruhe, die sich aktiv an der Entwicklung des Konzepts beteiligt haben, dürfte der Mobilitätspass nun aber deutlich weniger attraktiv sein. Ländliche Regionen haben zum Teil noch gar nicht das notwendige Grundangebot, um die Abgabe, die ausschließlich für ein Extraangebot gedacht ist, rechtssicher einführen zu können.

Keine Übererfüllung der E-Bus-Quote

Auch sein ehrgeiziges Ziel, Baden-Württemberg bei der Umstellung von Bussen auf alternative Antriebe zum bundesweiten Vorreiter zu machen, musste der Minister aufgeben. Nun gelten dieselben Vorgaben wie in anderen Bundesländern. Und auf Druck der Busbranche im Land eröffnet das neue Gesetz nun auch die Möglichkeit, dass etwa Städte, welche die E-Bus-Quote überfüllen, mit anderen Kommunen oder Kreisen ein Abkommen schließen können, dass diese dafür unterhalb der Ziellinie bleiben dürfen – so lange der Durchschnitt stimmt. Das setzte die CDU noch in letzter Minute durch.

Automatisiertes Ahnden von Falschparken

Ein bundesweites Pionierprojekt ist die mit dem neuen Mobilitätsgesetz mögliche, digitale Parkraumüberwachung. Kommunen können künftig Parkdelikte automatisiert erfassen, etwa durch ein Fahrzeug, das im Vorbeifahren die Nummernschilder von Falschparkern erfasst. Das Verkehrsministerium betont, dass mit umfangreichen Regelungen sichergestellt sei, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. So werden etwa die Daten zu Kennzeichen, bei denen nichts zu beanstanden ist, nirgends gespeichert, sondern gleich wieder gelöscht.