Oberbürgermeister Adrian Sonder, die Wirtschaftsbeauftragte Elke Latscha (rechts) und Jasmin Schmieder stellten das neue Förderprogramm Mietkostenzuschuss vor. Foto: Rath/Stadtverwaltung

Nach dem Pop-up-Store-Konzept präsentiert die Stadt nun den „Start.Platz Mietkostenzuschuss“. Für wen die Förderung interessant sein könnte.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Freudenstadt hat jetzt ein zweites Förderinstrument zur Belebung der Innenstadt: den „Start.Platz Mietkostenzuschuss“. Interessenten können sich ab sofort bewerben. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor.

 

Oberbürgermeister Adrian Sonder, die städtische Wirtschaftsbeauftragte Elke Latscha und Jasmin Schmieder von der städtischen Wirtschaftsförderung stellten die Einzelheiten des neuen Konzepts jüngst vor. Gründer von neuen Einzelhandelsgeschäften oder Gastronomiebetrieben im Stadtzentrum können zwei Jahre lang einen Mietkostenzuschuss erhalten. Pro Jahr kann die Stadt zwei neue Betriebe fördern. Das Programm ergänzt das bisherige Konzept der Pop-up-Stores, das parallel weitergeführt wird, wie es in der Pressemitteilung heißt.

Längerfristige Starthilfe

„Das neue Programm, vom Gemeinderat beschlossen, hat Signalwirkung und kommt zur richtigen Zeit“, sagte Oberbürgermeister Sonder. Gerade in Zeiten mit schwieriger Konjunktur sei es wichtig, Impulse zu setzen. „Außerdem bin ich davon überzeugt, dass das Programm ein gutes Instrument ist, um den Schwung der Gartenschau im vorigen Jahr mitzunehmen“, so Sonder.

Während das Pop-up-Store-Konzept die Möglichkeit bietet, neue Geschäftsideen im stationären Handel einfach mal auszuprobieren, setzt der Mietkostenzuschuss auf eine längerfristige Starthilfe. „Beide Konzepte ergänzen sich“, so Elke Latscha. Wenngleich aus mittlerweile rund 30 temporären Ladengeschäften einige dauerhafte Geschäfte entstanden sind, gingen andere vielversprechende Konzepte zu Ende.

„Die Teilnehmer zögerten, weil ihnen das Risiko durch einen längerfristigen Mietvertrag zu groß erschien“, so Latscha. Genau hier setze die neue Förderung an.

Egal welches Geschäft

Laut Jasmin Schmieder seien Antragsteller für die neue Förderung „völlig frei“ in ihrer Entscheidung, welche Art von Geschäft sie eröffnen wollten. Zum Zuge kommen können Gründer oder auch Händler, sofern sie in ein neues Geschäftsfeld einsteigen oder ein ganz anderes Konzept ausprobieren wollen.

„Wichtig ist nur, dass sie den Förderantrag vor Unterzeichnung des Mietvertrags stellen. Denn auch Vermieter von Geschäftsimmobilien müssen einen Beitrag leisten, Gründern den Start zu erleichtern. Sie verpflichten sich, in der Förderzeit die Miete oder Pacht bei 15 Prozent unter dem zuletzt erzielten Preis zu deckeln.“

Überhaupt sei die Förderung kein Mitnahmemodell. Filialisten erhalten keinen Zuschuss, auch reine Umzüge innerhalb des Stadtgebiets sind von der Förderung ausgeschlossen.

Bewertung des Geschäftskonzepts

Über die Vergabe der Förderung entscheidet ein Gremium aus Oberbürgermeister, Wirtschaftsförderung sowie Handels- und Gewerbeverein. Je nach Art des neuen Betriebs werden auch Vertreter von Industrie- und Handelskammer oder Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hinzugezogen, um das vorgelegte Geschäftskonzept zu bewerten.

Sonder ist zuversichtlich, dass das Programm wirkt, das zunächst bis 2028 aufgelegt ist. „Freudenstadt ist ein sehr attraktiver Standort für den Einzelhandel. Außerdem haben wir viele sehr engagierte Vermieter, die sich um ihre Verantwortung für die Innenstadt bewusst sind.“ Andererseits seien die Zeiten vergangen, in denen sich Leerstände von alleine füllen. „Man muss sich schon ein wenig anstrengen.“

„Start.Platz Mietkostenzuschuss“

Konditionen
 Mietkostenzuschuss im ersten Jahr von bis zu 50 Prozent der Nettokaltmiete (maximal 600 Euro Zuschuss pro Monat). Mietkostenzuschuss im zweiten Jahr von bis zu 30 Prozent der Nettokaltmiete (maximal 360 Euro Zuschuss pro Monat). Nebenkosten sind von den teilnehmenden Unternehmen selbst zu tragen.

Programmlaufzeit
Mai 2026 bis Dezember 2028. Pro Jahr bis zu zwei Förderplätze. Die erste Vergaberunde für 2026 erfolgt im März. Bewerbungen sind laufend möglich.

Informationen
und Formulare sowie die genauen Förderbedingungen sind unter www.freudenstadt.de/Startplatz abrufbar.