An der Oberdorfstraße wird ein B&B-Hotel gebaut – mit einer Tiefgarage, die 22 Stellplätze umfassen soll. Foto: Pohl

Die Hotellandschaft in Schwenningen wird erweitert. Bekanntlich plant der Investor List Develop Commercial aus Oldenburg einen Neubau an der Oberdorfstraße. Stadtrat Dirk Sautter stolperte nun jedoch über die Stellplatzpläne für das Hotel.

VS-Schwenningen - Wie der Schwarzwälder Bote bereits mehrfach berichtete, plant die List Develop Commercial, ein Projektentwickler mit Sitz in Oldenburg, einen Hotelbau auf einem seit Jahren brach liegenden Eckgrundstück zwischen Oberdorf- und Turnerstraße. In Folge der Berichterstattung, in der auch die konkreten Pläne vorgestellt wurden, hinterfragte nun CDU-Stadtrat Dirk Sautter in der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses den vom Investor angegebenen Stellplatzschlüssel.

"Geplant sind demnach 103 Zimmer, allerdings nur 22 Tiefgaragenstellplätze", bemerkte er und zeigte sich in Anbetracht der Lage des Hotels skeptisch, ob das ausreichend sei. Einerseits wollte er von der Verwaltung wissen, welche Vorgaben für ein solches Gewerbegebäude gelten. Gleichzeitig befürchtet Sautter, dass zu wenig Stellplätze zu einem Parkproblem rings um Oberdorf- und Turnerstraße führen könnten, sollte das zukünftige B&B-Hotel nicht ausreichend Parkflächen auf dem Hotelgrundstück bieten.

Am Dienstagabend musste Bürgermeister Detlev Bührer den Stadtrat allerdings vertrösten. Er nehme die Anfrage gerne mit, wolle das auf Grundlage der Stellplatzverordnung des Landes prüfen und werde entsprechende Rückmeldung geben. Doch was sagt diese Verordnung? Auf den ersten Blick liefert die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) unter dem Punkt "Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe" zwar Zahlen, konkret ist allerdings anders. Dort heißt es: "Ein Stellplatz je zwei bis sechs Betten".

Anzahl rechtlich okay

Im Verordnungstext heißt es außerdem: "Hierbei kommt es auf die Lage, die Nutzung, die Größe und die Art des Bauvorhabens an. Bei der Ermittlung der Zahl der notwendigen Stellplätze ist von den im Anhang abgedruckten Richtzahlen (›Ein Stellplatz je zwei bis sechs Betten‹) auszugehen. Die Umstände des Einzelfalles sind innerhalb des angegebenen Spielraums in die Beurteilung einzubeziehen. Die Einbindung des Standorts in das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs ist nach der im Anhang aufgeführten Art und Weise zu berücksichtigen."

Eine eindeutigere Erklärung liefert Steffen Menkhaus, Pressereferent der List Develop Commercial, auf Anfrage unserer Zeitung am Mittwoch: "Die Anzahl der Parkplätze entspricht dem, was baurechtlich an dieser Stelle gefordert ist." Da das Oldenburger Unternehmen aber laut Menkhaus "nur" die Pläne des neuen Betreibers B&B Hotels umsetzt, ergänzt er zudem: "Es ist zudem aber auch das, was der Betreiber für notwendig für sein Konzept hält. Beides – die baurechtliche Vorgabe und die gewünschte Anzahl an Stellplätzen in der Tiefgarage – stimmen überein."

ÖPNV spielt eine Rolle

Steffen Menkhaus greift in seiner Erklärung allerdings genau das auf, was auch in der Landesverordnung als möglichen Parameter für die Stellplätzanzahl von Nicht-Wohngebäuden aufgeführt wird: die Anbindung an den ÖPNV. "Im Prinzip hat das zukünftige Hotel eine Bushaltestelle direkt vor der Haustür und auch die Entfernung zum Schwenninger Bahnhof ist nicht weit."

Klar dürfte sein, dass beim Thema ÖPNV-Anbindung nicht unbedingt der örtliche Maßstab angesetzt wird, sondern aufgrund von Kilometern und Entfernungen eine landesweit gültige Verordnung festgelegt wird. Demnach ist gut vorstellbar, dass die Entfernung von der Oberdorfstraße zum Schwenninger Bahnhof rechtlich durchaus als "in der Nähe" bezeichnet wird. Ob zukünftig aber tatsächlich so viele Hotelgäste mit Bus und Bahn anreisen werden, bleibt wohl abzuwarten.