Die Bundesregierung lockert das Heizungsgesetz. Gasheizungen bleiben wohl erlaubt. Experten warnen aber vor Unsicherheiten und höheren Kosten – auch für Haushalte in Stuttgart.
Nun stehen also erste Eckdaten fest, wie künftig die Regeln im Heizungskeller aussehen sollen. Die Bundesregierung hat am Dienstag mitgeteilt, dass auch künftig Gasheizungen eingebaut werden dürfen, allerdings muss ab 2029 verpflichtend zehn Prozent „grünes Gas“, etwa Biomethan, zugemischt werden. Dieser Anteil erhöht sich zunehmend. Die derzeitige hohe Förderung für klimafreundliche Heizungen und für eine Gebäudesanierung soll jedoch zumindest im Großen und Ganzen bis 2029 beibehalten werden. Geplant ist, dass das neue Gesetz zum 1. Juli in Kraft tritt.
Das bedeutet: Wer gerade plant, eine Wärmepumpe einzubauen, kann vorerst weiter mit Zuschüssen rechnen. Details sind aber offen. Umgekehrt entfällt – sollte die Gesetzesänderung vom Bundestag so verabschiedet werden – für alle Bürger in Städten ab 100.000 Einwohnern, also auch für Stuttgart, ein wichtiger Stichtag, der zufällig auch der 1. Juli 2026 ist: Denn nach dem alten Heizungsgesetz dürfte dann keine Gas- oder Ölheizung mehr eingebaut werden.
Zunächst könnte der Heizungstausch günstiger werden
Doch ist es jetzt wieder sinnvoll, sich für eine Gasheizung zu entscheiden? Zumindest die Anfangsinvestition würde dadurch wieder deutlich günstiger. Eine Gasheizung ist oft für 10.000 Euro zu bekommen, eine Wärmepumpe kostet selbst nach Abzug der Förderung oft noch 25.000 Euro.
Dennoch haben viele große Zweifel, ob man sich noch für Gas entscheiden sollte, auch aus finanziellen Gründen. Nahezu erbost reagiert die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) auf die Ankündigung der Bundesregierung: „Die Verlängerung der Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten wird für unsere Gesellschaft sehr teuer werden“, sagt sie. Wer sich jetzt noch für fossile Brennstoffe entscheide, werde in einer Kostenfalle landen. Denn Biomethan oder Wasserstoff, das künftig beigemischt werden muss, sei teurer als Erdgas und zudem knapp.
Tatsächlich hat auch das Vergleichsportal Verivox im vergangenen Sommer festgestellt, dass Biogas schon jetzt bei einer Beimischung von 65 Prozent im Schnitt um ein gutes Drittel teurer ist als Erdgas. So hoch muss der Anteil aber vorerst nicht sein. Bei den Stadtwerken Stuttgart kostet Erdgas mit zehnprozentiger Beimischung derzeit elf statt neun Cent pro Kilowattstunde. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 15.000 Kilowattstunden für eine 100-Quadratmeter-Wohnung wären das demnach 300 Euro Mehrkosten pro Jahr. Bei der EnBW macht der Preisunterschied je nach Tarif 1,3 bis 1,6 Cent pro Kilowattstunde aus.
Steigender CO2-Preis als Unwägbarkeit
Ob genügend Biogas verfügbar sein wird, wenn viele Menschen wieder eine Gasheizung einbauen, ist ebenfalls fraglich. Die EU will die Produktion von Biomethan bis 2030 zwar verzehnfachen; trotzdem entspräche diese Menge weniger als zehn Prozent des Erdgasabsatzes in der EU. Unwägbarkeiten bilden für Erdgas auch der steigende CO2-Preis und wachsende Netzentgelte, weil die fixen Netzkosten auf immer weniger Gaskunden umgelegt werden müssen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht davon aus, dass ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt bis 2045 durch steigende Netzentgelte jährlich mit etwa 3000 bis 4000 Euro zusätzlich belastet wird.
Für Klarheit und Sicherheit sorgen solche Aussagen jedenfalls nicht beim Verbraucher. Tatsächlich fürchtet Thekla Walker, dass das neue Gesetz bei den Menschen zu einem jahrelangen Abwarten führen werde. Ganz so weit will Peter Haas, der Geschäftsführer von Handwerk BW, nicht gehen. Er sieht es als Fortschritt an, dass jetzt Eckpunkte veröffentlicht wurden. Aber er fügt hinzu, dass nun für Betriebe und Verbraucher eine langfristige Orientierung unabdingbar sei: „Übers Knie gebrochene Regelungen hatten wir jetzt genug.“ Die Handwerksbetriebe bräuchten Planungssicherheit, die Kunden Kostensicherheit.
Sanitärverband Baden-Württemberg: Nicht mehr auf Politik hören
Wolfgang Becker, der Hauptgeschäftsführer des Fachverbands Sanitär, Heizung und Klima Baden-Württemberg, fordert die Menschen sogar auf, bei der Heizungswahl nicht mehr auf die Politik zu hören, die die Regeln häufig verändere: Vielmehr solle man auf den eigenen Geldbeutel schauen und auf die große Linie. Und die heiße weiterhin, dass der Gebäudesektor CO2-neutral werden müsse. Becker: „Auch wenn das Heizungsgesetz tot ist, die Wärmepumpe lebt. Ihr gehört die Zukunft.“
Ulrich Wecker, der Geschäftsführer von Haus & Grund Stuttgart, begrüßt dagegen die neuen Regeln uneingeschränkt: „Das Durchregieren bis in den Heizungskeller war ein Irrweg, der nicht den Klimaschutz, sondern nur den Frust der Menschen beflügelt hat.“ Wecker ist sich sicher, dass Eigentümer in klimafreundliche Gebäude und Heizungen investieren wollen, dafür bräuchten sie aber mehr Freiheit, gute Rahmenbedingungen und manchmal auch mehr Zeit.
Wärmeplanung von Städten wie Stuttgart stimmt nicht mehr
Nicht zufrieden sind die Unternehmen. Tobias Tabor, der Sprecher der IHK Baden-Württemberg, zeigt sich enttäuscht: „Es wird einmal mehr an Einzelvorgaben herumgeschraubt statt für verlässliche, einfache und technologieoffene Leitplanken zu sorgen“, sagt er. Es müssten vielmehr Doppelregulierungen mit der EU-Gebäuderichtlinie vermieden und Bürokratie abgebaut werden; zudem müsse die Politik den Unternehmen „endlich einen konsistenten, langfristigen Pfad für klimaneutrale Gebäude aufzeigen“.
Frank Hettler von der Beratungseinrichtung Zukunft Altbau in Stuttgart lenkt den Blick nochmals auf das Hauptziel: den Klimaschutz. Er sagt: „Insgesamt betrachtet enttäuschen die Eckpunkte insofern, dass keine schlüssige Strategie erkennbar ist, wie der Gebäudesektor auf dem geplanten Pfad klimaneutral gemacht werden kann“, betont Hettler.
Zwiegespalten ist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Deren Sprecherin Julia Weber hebt positiv hervor, dass Eigentümer nun wieder mehr selbst entscheiden könnten: „Doch es ergeben sich auch neue Unsicherheiten für die Infrastruktur- und Wärmeplanung“, sagt sie. Sehr ambitioniert ist für sie auch der Zeitplan. Stadtwerke und andere Versorger müssten etwa Zeit haben, ihre Prozesse umzustellen – da sei bis zum 1. Juli nicht mehr viel Zeit, zumal noch kein Gesetzentwurf vorliege.
Problematisch wird das neue Gesetz vermutlich auch für die Kommunen. Sie haben in ihren Wärmeplanungen Rechnungen angestellt, wie schnell die Zahl der Gasheizungen zurückgeht und wie schnell die Stadt deshalb klimaneutral werden kann. Diese Analysen sind jetzt obsolet, da der Anteil der Gasheizungen vermutlich länger hoch bleiben wird.
Im Fazit lässt sich also sagen, dass der Zwang geringer wird und dass die Bürger, wenn sie eine Gasheizung einbauen, bei den Anfangskosten entlastet werden. Beim Klimaschutz aber könnte ein empfindlicher Rückschlag eintreten. Und mittel- und langfristig gibt es für den Bürger erhebliche Kostenrisiken mit einer Gasheizung. Diese sind deutlich geringer, wenn man sich am Ende doch für eine Wärmepumpe entscheidet; dafür sind die Kosten zu Beginn hoch.