Der Gemeinderat Tuningen stellte mit acht Ja-Stimmen bei vier Enthaltungen den Entwurf des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet „Kalkhof II“ fest und beschloss die Auslegung. Strittig ist weiter der Verzicht auf die Pflicht zur Dachbegrünung.
Die Abwägung der Offenlage und der Satzungsbeschluss in Sachen Gewerbegebiet „Kalkhof II“ sind für Februar 2025 vorgesehen. Noch immer sorgt der mit dem Beschluss vom September 2024 einhergehende Wegfall auf eine verpflichtende Dachbegrünung bei LBU-Ratsmitglied Hans Mauch für Unverständnis.