Der Bebauungsplan „Aischbach Gaugenwald II“ ist beschlossen, doch die wirtschaftliche Lage wirft Fragen auf: Was passiert, wenn die Firma Veyhl ihre Expansion doch nicht umsetzt?
Die Firma Veyhl hat schon seit Jahren vor, sich zu vergrößern. Bisher hat dafür der Bebauungsplan gefehlt. Jetzt hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Aischbach Gaugenwald II“ sowie die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften einstimmig beschlossen.
Doch die wirtschaftliche Lage hat sich verändert. Im Gemeinderat kommt die Frage auf, was geschieht, wenn die Firma doch nicht mehr expandieren möchte.
Ein entsprechender Flächennutzungsplan wurde bereits 2017 erstellt. 2018 wurde der Antrag auf forstrechtliche Genehmigung positiv beschieden, ist der Sitzungsunterlage zu entnehmen.
Die Erweiterung des Firmenstandorts kann aufgrund der bestehenden Strukturen nur in Richtung Osten erfolgen.
Der rund 3,4 Hektar große Geltungsbereich liegt östlich von Zwerenberg auf der Gemarkung Gaugenwald. Er grenzt im Norden und Osten an Waldflächen, im Süden unter anderem an den Friedhof. Durch die Aufnahme einer notwendigen Linksabbiegespur von der Kreisstraße K 4369 wurde das Plangebiet nochmals um etwa 0,2 Hektar vergrößert.
Mehr Waldumwandlung notwendig
Dadurch wird jedoch auch zusätzliche Waldfläche in Anspruch genommen – rund 0,5 Hektar mehr als ursprünglich vorgesehen. Das machte auch das Genehmigungsverfahren zur Waldumwandlung aufwendiger.
Da sich der Geltungsbereich änderte, musste die Gemeinde einen weiteren Antrag auf Waldumwandlungserklärung stellen. Am 19. März kam dann schlussendlich der Bescheid der Körperschaftsdirektion Freiburg über die Umwandlungserklärung. Allein das habe die höhere Forstbehörde in Freiburg rund zwei Jahre gekostet. Erst nach weiterem Druck durch die Gemeindeverwaltung sei schließlich die notwendige Umwandlungserklärung erteilt worden.
Bereits seit Ende 2019 läuft das aktuelle Bebauungsplanverfahren, wie vom Planungsbüro Künster in der jüngsten Sitzung zu erfahren ist. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanerweiterung im Gemeinderat gefasst.
Natur- und Artenschutz
Neben den planungsrechtlichen und forstlichen Fragen spielte auch der Natur- und Artenschutz eine große Rolle. Insgesamt 13 Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen. Dazu zählen unter anderem Pflanzgebiete, die Entwicklung von Ruderalvegetation, eine Retentionsfläche, um bei Hochwasser überschüssiges Wasser aufzunehmen, sowie neue Wegeverbindungen. Für den dort entdeckten Grasfrosch muss ein Laichgewässer geschaffen werden.
Das Gebiet wird als Gewerbegebiet ausgewiesen. Bis zu 80 Prozent der Fläche dürfen fortan überbaut werden. Bürgermeister Martin Buchwald stellt dabei klar, dass die Flächen nicht firmenspezifisch zweckgebunden seien und bei Bedarf auch an andere Firmen veräußert werden können. Damit greift er die Bedenken aus dem Gemeinderat auf. Denn die wirtschaftliche Situation hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Einige Gemeinderäte zeigen sich skeptisch, ob die Firma Veyhl – Systemlieferant für Kunden aus der Büro- und Möbelindustrie – nicht mittlerweile auf eine Vergrößerung des Standorts verzichten möchte.
Expansion soll ermöglicht werden
Die Öffentlichkeit wurde bereits 2022 an dem Vorhaben beteiligt. Es gingen keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft ein. Die Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden in die Planung eingearbeitet.
Im Gemeinderat kommt die Vergrößerung der Gewerbefläche grundsätzlich gut an. Es sei wichtig, dass man lokalen Unternehmen die Expansion ermöglicht.