Ein sieben Wochen alter Fötus in der Fruchtblase. Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche haben die betroffenen Frauen neuerdings Anspruch auf Mutterschutz. Foto: Peter Endig/dpa

Rund 9000 Schwangere verlieren jedes Jahr ihr Kind in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft. Jetzt haben sie Anspruch auf Mutterschutzleistungen.

Tina hat Tränen in den Augen, wenn sie über diesen Moment spricht, auch wenn er schon fast 15 Jahre zurückliegt: Sie war in der 21. Woche schwanger, ging nichts ahnend mit ihrem Mann Christian zur Vorsorgeuntersuchung – und sah, wie ihrem Frauenarzt beim Ultraschall die Gesichtszüge entglitten: Da war zwar das ungeborene Kind klar auf dem Monitor zu sehen – aber kein Herzschlag messbar. Der Arzt verschwand im Nebenzimmer und rief eine Sprechstundenhilfe dazu. „Ich wusste erst gar nicht, was los war“, erinnert sie sich.

 

Ihr Mann Christian schaltete schneller: Er stürmte aus der Praxis – und hat seither keinen Fuß mehr in eine Frauenarztpraxis gesetzt. Auch bei den folgenden beiden Schwangerschaften, aus denen die Kinder Dominik und Isabelle hervorgingen, konnte er seine Frau nicht zu den Vorsorgeterminen begleiten: Zu tief saß das Trauma der Fehlgeburt auch Jahre später noch bei ihm.

Nach Schätzungen des Bundesfamilienministeriums ereignen sich in Deutschland jährlich etwa 90 000 Fehlgeburten – die allermeisten passieren vor der zwölften Woche, nicht selten auch unbemerkt. Etwa 6000 Fehlgeburten erleiden Frauen zwischen der 13. und der 24. Schwangerschaftswoche. Kinder, die danach im Mutterleib sterben oder bereits ein Gewicht von mindestens 500 Gramm erreicht haben, werden vom Statistischen Bundesamt als Totgeburten erfasst: In den vergangenen Jahren betraf das jeweils rund 3000 Kinder.

„Sie hätte Elisa heißen sollen“

Tina mag das Wort „Fehlgeburt“ nicht. Wenn sie über ihr im Mutterleib verstorbenes Baby spricht, nennt sie es ihr „Sternchen“, angelehnt an das Wort „Sternenkind“, auf das Trauerhelfer in solchen Situationen zurückgreifen. „Es hatte doch schon eine Seele“, sagt sie. „Ich hatte mich schon beim zweiten Strich auf dem Schwangerschaftstest als Mama gefühlt.“ Natürlich habe sie gewusst, dass so etwas passieren kann. „Aber doch nicht ausgerechnet bei uns.“

Melanie Wiedemann kennt sich aus mit solchen Schicksalsschlägen. Sie arbeitet bei der Bethanien Sternenkinderambulanz in Wuppertal und begleitet mit ihrem Team trauernde Familien nach einer Fehl- oder Totgeburt. „Wie schwer Eltern trauern, hängt nicht von der Schwangerschaftswoche oder dem Gewicht ab. Das ist ganz individuell“, sagt Wiedemann. Wichtiger Teil ihrer Arbeit sei es, Erinnerungen an das ungeborene Leben zu schaffen – denn dadurch lasse sich der Trauerprozess besser bewältigen.

Tina und Christian hatten sich sehr auf das Baby gefreut. Christian hatte bereits das alte Gästezimmer im Obergeschoss ausgeräumt, die Wände frisch in zartem Rosa gestrichen, neuen Vinylboden verlegt und eine Wiege, einen Wickeltisch und einen Kinder-Kleiderschrank aufgebaut. Die beiden hatten Elternratgeber gelesen, einen Geburtsvorbereitungskurs gebucht und sich drei Tage vor dem verhängnisvollen Frauenarzttermin schon auf einen Namen verständigt. „Sie hätte Elisa heißen sollen“, sagt Tina leise.

Mutterschutz ist gestaffelt

Was folgte, war zunächst medizinische Routine: Die Geburt wurde im Krankenhaus künstlich eingeleitet, um den toten Fötus aus dem Mutterleib zu holen. Als sie wieder zu Hause war, kam eine große Leere, verbunden mit Schuldgefühlen, nicht richtig zu funktionieren. „Wir haben uns damit sehr alleine gefühlt“, erinnert sich Tina. Freunde versuchten, sie zu trösten, fanden aber nicht die richtigen Worte. Hinzu kam die brutale Kälte des Arbeitsrechts: Tina hätte nämlich gleich wieder bei der Arbeit erscheinen sollen – denn der Mutterschutz galt seinerzeit nur, wenn man ein lebendes Kind zur Welt gebracht hatte. Immerhin schrieb ihr Frauenarzt sie auf ihre Bitte hin für zwei Wochen krank.

Das ist mittlerweile anders: Seit dem 1. Juni haben auch Schwangere, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Mutterschutz, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung zu erholen. Kurz vor der Bundestagswahl hatte die rot-grüne Minderheitsregierung einem entsprechenden Gesetzentwurf der Union zur Neuregelung der Mutterschutzleistungen zugestimmt.

Berufliche Pause ist nicht verpflichtend

Jetzt gilt eine gestaffelte Regelung: Verliert eine Frau ihr Kind ab der 13. Schwangerschaftswoche, hat sie Anspruch auf eine berufliche Pause von zwei Wochen. Bei einem Verlust ab der 17. Schwangerschaftswoche sind sechs Wochen Erholung im Gesetz verankert, ab der 20. Schwangerschaftswoche sind acht Wochen Mutterschutz möglich.

Wichtig dabei ist: Betroffene sind nicht dazu verpflichtet, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen und können im Falle einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche auch auf die ihnen zustehende Erholungsphase verzichten.

„Die neue Regelung bietet betroffenen Frauen mehr Schutz und Erholung und stärkt zugleich ihre Selbstbestimmung“, sagt die zuständige Ministerin Karin Prien (CDU). Foto: Christoph Soeder/dpa

Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU) sieht den neuen gestaffelten Mutterschutz als „eine wichtige Errungenschaft“. Sie erkenne an, in welcher schwierigen Lage sich Frauen befänden, die eine Fehlgeburt erleiden, so die Ministerin. „Die neue Regelung bietet betroffenen Frauen mehr Schutz und Erholung und stärkt zugleich ihre Selbstbestimmung.“

Nach Einschätzung von Experten ist diese Selbstbestimmung wichtig, weil manche Frauen die Arbeit in einer solchen Situation auch als stützend empfinden und als willkommene Ablenkung begreifen. Zudem will auch nicht jede Frau gegenüber ihrem Arbeitgeber offenbaren, dass sie schwanger gewesen ist, aber das Kind verloren hat.

Es gibt auch Mutterschaftsgeld

Die Neuregelung entlastet die betroffenen Familien auch finanziell. Denn mit dem Mutterschutz geht analog zur Regelung bei Lebendgebärenden auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld einher. Es entspricht in der Höhe dem letzten Einkommen und wird von Arbeitgeber und Krankenkasse gemeinsam getragen.

Frauen, die vor der Schwangerschaft nicht gearbeitet haben, erhalten nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse.

Manche Krankenversicherer zahlen außerdem ein Krankentagegeld an die Betroffenen aus. „Eine Fehlgeburt ist ein sehr belastender Moment, sowohl körperlich, emotional als auch seelisch“, betont Katja Ehmer, Bereichsleiterin Gesund und Unternehmerkunden bei der BarmeniaGothaer. „Wir möchten Mütter in dieser schwierigen Situation einfühlsam und zuverlässig begleiten und mit der Leistung unterstützen.“

Tina F. fand ihren eigenen Umgang mit der Trauer: Sie ließ sich ein Tattoo auf den Oberarm stechen – eine fein gezeichnete, etwa handtellergroße Blume: Ein Vergissmeinnicht als sichtbares Zeichen für das Unsichtbare. „Es hat sich gut angefühlt, die schlimme Erfahrung in etwas Schönes zu verwandeln“, sagt sie.

Ein Tattoo erinnert an das ungeborene Kind

Trauerbegleiterin Wiedemann gibt ihr recht: „Sich ein Tattoo stechen zu lassen, ermöglicht es, eine Verbindung zu dem ungeboren verstorbenen Kind herzustellen und es sichtbar zu machen.“ Gerade bei Kindern, die noch im Mutterleib gestorben seien, könne ein Symbol unter der Haut das Erinnern erleichtern – auch im Gespräch mit anderen. Und auch die erneute Schwangerschaft etwa zehn Monate nach ihrem Sternenkind habe ihr natürlich geholfen, sagt Tina – erst recht, als sie neun Monate später ihren Sohn in den Armen hielt. Lebendig.