Auch in zweiter Reihe kann durch das neue Gesetz einfacher gebaut werden. Foto: Carsten Knöller

Ab jetzt kann es schnell gehen. Durch ein neues Gesetz kann der Wohnungsbau beschleunigt werden – auch in Oberreichenbach.

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung wurde erst Mitte Oktober vom Bundestag beschlossen und ist am 31. Oktober offiziell in Kraft getreten. Der neue Paragraf 246e des Baugesetzbuches (BauGB) ist befristet und gilt zunächst für fünf Jahre.

 

Oberreichenbachs Bürgermeister Johannes Schaible freute sich, „das neue Gesetz erstmalig anwenden zu dürfen“. Landesweit sei die neue Sonderregelung in den Kommunen noch sehr selten, ergänzte das Gemeindeoberhaupt.

Ziel des Paragrafen 246e ist es, kurzfristig neuen Wohnraum zu schaffen – auch in Bereichen, die nach bisheriger Rechtslage ohne Änderung oder Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht bebaubar, beziehungsweise erweiterbar gewesen wären. Beispielhaft sei hier das Bauen in zweiter Reihe und die Aufstockung im Bestand genannt.

Ausdrückliche Zustimmung des Gemeinderates ist nötig

Alexandra Zillinger, Amtsleiterin des Bauordnungsamtes in Oberreichenbach, erläuterte die Vorzüge des neuen Bau-Turbo-Gesetzes. Allerdings wies sie darauf hin, dass für entsprechende Genehmigungen eine ausdrückliche Zustimmung des Gemeinderats notwendig sei.

Natürlich müssen die Sonderanträge mit der Würdigung nachbarlicher Interessen und den öffentlichen Sonderbelangen vereinbar sein, erklärte Zillinger.

Im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes „Oberreichenbach 2040“ wurde bereits im frühen Stadium das Handlungsfeld „Siedlungsentwicklung, Wohnen und Gewerbe“ herausgearbeitet, das eine hohe Wichtigkeit und besondere Bedeutung für die Gemeindeentwicklung haben wird.

Mit einem einmütigen Votum ermöglichten die Oberreichenbacher Ratsmitglieder nun das Bauvorhaben im Flurstück 52/13 in der Oberkollbacher Straße in Oberreichenbach. Wichtig dabei sei, auch für einen späteren Zeitpunkt die Bebaubarkeit inklusive Erschließung des Flurstücks 52/19 (Grundstück zweite Reihe) in diesem Rahmen zu ermöglichen.

Einige „Knüppel“ können bei Genehmigungen wegfallen

Joachim Pfeiffle von den freien Wählern merkte an, den neuen Bau-Turbo bei der Bevölkerung noch präsenter zu machen. Jan-Ove Metzler von der SPD meinte, dass einige Knüppel des Landratsamtes bei Genehmigungen wegfallen würden. Stefan Elsässer von der Bürgerliste erkundigte sich nach dem Rechtlichen.

Bürgermeister Johannes Schaible betonte, in diesem ersten Fall ausnahmsweise den kompletten Gemeinderat mit ins Boot genommen zu haben. „In Zukunft treffe aber der technische Ausschuss, nach den jeweiligen Einzelprüfungen, die Entscheidungen“, so der Bürgermeister zum neuen Bau-Turbo-Gesetz. Der freudige Bauherr signalisierte, dass es jetzt ganz schnell voran geht. „Der Spatenstich soll bereits im Januar erfolgen“.