Hat das Land nun zu viel oder zu wenig für die EnBW-Anteile gezahlt? Gutachter widersprechen sich Foto: dpa

Im Streit um mögliche Untreue beim Rückkauf der EnBW-Anteile liegt den Stuttgarter Nachrichten ein weiteres Gegengutachten vor, das Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) entlastet.

Stuttgart/Lugano – Im Streit um mögliche Untreue beim Rückkauf der EnBW-Anteile liegt ein weiteres Gegengutachten vor, das Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) entlastet. Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass Mappus Ende 2010 eher zu wenig als zu viel an den französischen Stromriesen EdF bezahlt hat. Ein von der grün-roten Landesregierung beauftragter Gutachter war zu dem gegenteiligen Schluss gekommen. Das Land fordert daher momentan in einem Schiedsverfahren 800 Millionen Euro von der EdF zurück.

Das neue Gegengutachten wurde dem Bericht zufolge im Auftrag von Dirk Notheis erstellt. Der Parteifreund von Mappus war damals Deutschlandchef der Investmentbank Morgan Stanley und wickelte den Deal ab. Gegen Notheis und Mappus ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft in dem Zusammenhang wegen des Verdachts der Untreue Die Staatsanwaltschaft hat dazu selbst ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, zu dem Notheis ebenfalls ein Gegengutachten erstellen ließ.

Autor des neuen Gegengutachtens, das sich auf das vom Land in Auftrag gegebene Gutachten bezieht, ist dem Bericht zufolge Eric Nowak. Der Professor für Finanzmanagement und Rechnungswesen an der Universität Lugano in der Schweiz kommt zu dem Schluss, das von der grün-roten Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten weiche „an vielen Stellen von allgemein anerkannten Bewertungsstandards ab“ und enthalte „eine Reihe von gravierenden Rechenfehlern“, wie die Zeitung unter Berufung auf das neue Gutachten schreibt. Novak gilt dem Bericht zufolge als angesehener, unabhängiger Experte der unter anderem für die frühere rot-grüne Bundesregierung als Sachverständiger tätig gewesen sei.

Mappus hatte der EdF 41,50 Euro pro Aktie bezahlt. Laut Nowak hätte die Aktie Ende 2010 einen Minimalwert von 43 Euro, bei „Korrektur aller Fehler sogar einen Wert von rund 70 Euro“ haben müssen. Bei der Würdigung des Kaufpreises erachte er als plausibelste Untergrenze einen Wert von rund 42 Euro, lautet das Fazit von Nowak dem Bericht zufolge. Der vom Land beauftragte Gutachter, Martin Jonas, behauptet hingegen, die EnBW-Aktie habe damals nur einen Wert von 34,09 Euro gehabt. Dem Bericht zufolge ist der EnBW-Untersuchungsausschuss des Landtags über das neue Gutachten informiert. Das Gremium kommt am Freitag das nächste Mal zusammen. Dann will Mappus selbst eine Stellungnahme abgeben.