Dank des neuen Bau-Turbos kann der Spatenstich auf dem hinteren Flurstück 52/13 zügig starten. Vorne ist das Flurstück 52/19, welches erst später erschlossen wird. Foto: Carsten Knöller

Ein neues Gesetz beschert der Gemeinde neue Möglichkeiten.

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung wurde vom Bundestag erst Mitte Oktober beschlossen und ist am 31.Oktober offiziell in Kraft getreten. Der neue Paragraf 246e des Baugesetzbuchs (BauGB) ist befristet und gilt zunächst für fünf Jahre. Oberreichenbachs Bürgermeister Johannes Schaible freute sic, „das neue Gesetz erstmalig anwenden zu dürfen“. Auch landesweit sei die neue Sonderregelung in den Kommunen noch sehr selten, ergänzte das Gemeindeoberhaupt in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.

 

Ziel des Paragrafen 246e ist es, kurzfristig neuen Wohnraum auch in Bereichen zu schaffen, die nach bisheriger Rechtslage ohne Änderung oder Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht bebaubar, beziehungsweise erweiterbar gewesen wäre. Beispielhaft sei hier das Bauen in zweiter Reihe und die Aufstockung im Bestand genannt.

Die Vorzüge

Alexandra Zillinger, Amtsleiterin des Bauordnungsamtes in Oberreichenbach, erläuterte signifikant die Vorzüge des neuen Bauturbo-Gesetzes, mit der zwingenden Voraussetzung für entsprechende Genehmigungen die ausdrückliche Zustimmung des Gemeinderats notwendig sei. Natürlich müssen die Sonderanträge mit der Würdigung nachbarlicher Interessen und den öffentlichen Sonderbelangen vereinbar sein, erklärte Zillinger.

Wichtiges Handlungsfeld

Im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzept „Oberreichenbach 2040“ wurde bereits im frühen Stadium das Handlungsfeld „Siedlungsentwicklung, Wohnen und Gewerbe“ herausgearbeitet, das eine große Wichtigkeit und besondere Bedeutung für die Gemeindeentwicklung haben wird. Mit einem einmütigen Votum ermöglichten die Oberreichenbacher Ratsmitglieder nun das Bauvorhaben im Flurstück 52/13 in der Oberkollbacher Straße in Oberreichenbach. Wichtig dabei sei, auch für einen späteren Zeitpunkt die Bebaubarkeit inklusive Erschließung des Flurstücks 52/19 (Grundstück zweite Reihe) in diesem Rahmen zu ermöglichen.

Das sagt der Gemeinderat

Joachim Pfeiffle von den Freien Wählern merkte an, den neuen Bauturbo bei der Bevölkerung noch präsenter zu machen. Jan-Ove Metzler von der SPD meinte, dass einige Knüppel, die das Landratsamtes Bauherren bei Genehmigungen zwischen die Beine werfe, wegfallen würden.

Stefan Elsässer von der Bürgerliste erkundigte sich nach dem Rechtlichen. Bürgermeister Johannes Schaible betonte, in diesem ersten Fall ausnahmsweise den kompletten Gemeinderat mit ins Boot genommen zu haben. „In Zukunft trifft aber der Technische Ausschuss, nach den jeweiligen Einzelprüfungen, die Entscheidungen“, so der Bürgermeister zum neuen Bauturbo.