In Horb-Mühringen droht eine der größten Erschließungsbeitrags-Hammer des Landes. Selbst dem Rathaus ist das zu viel. Die Stadtspitze will versuchen, die Belastung für die Anwohner abzumildern.
In der Oberdorfstraße in Mühringen droht der heftigste Hammer bei den Erschließungsgebühren im ganzen Land. Selbst das Horber Rathaus spricht davon, dass die im Raum stehenden Summen unzumutbar für die Eigentümer sind.
Maßstäbe verrutschen
Horbs OB Peter Rosenberger: „Wenn man die Erschließungskosten auf die Quadratmeterpreise des Bodens umrechnet, könnten die Erschließungsgebühren höher als der Bodenrichtwert des Grundstücks sein. Man kann das Grundstück also nicht einmal in dieser Höhe belasten, um die Erschließungsbeiträge zu finanzieren.“
Jetzt sucht das Rathaus nach einer Lösung, um die Anwohner nicht mit 95 Prozent der Kosten – wie gesetzlich vorgeschrieben – zu belasten.
Günstig bauen
OB Peter Rosenberger zu dieser Redaktion: „Wir versuchen das einmal zu lösen, indem man günstig baut. Wir haben überlegt, ob man eine pauschale Härtefallregelung anwenden könnte. Das dürfen wir rechtlich jedoch nicht. Aktuell überprüfen wir, ob zumindest eine individuelle Härtefall-Regelung für einzelne Grundstücke möglich ist. Wir wollen den Anliegern helfen.“
Fachanwalt gibt Auskunft
Johannes Mascha, Rechtsanwalt aus Schwäbisch-Gmünd, hat sich auf der Thema Erschließungsbeiträge spezialisiert. Er vertritt auch in dieser Region Anwohner, die sich dagegen wehren. Er sagt: „Die Härtefall-Regelung darf im Wesentlichen nur zur Anwendung kommen, wenn dadurch auch der Gemeinde im Gegenzug die Erfüllung besonderer öffentlichen Interessen ermöglicht wird. Die Regelung gestattet den Gemeinden nicht, in Gestalt eines Beitragserlasses nur fremde Interessen zu fördern. Ob solch eine Sachlage hier vorliegen könnte, kann ich nicht beurteilen – ich habe in Mühringen keine Mandanten und kenne die Örtlichkeiten nicht. Die Chancen für eine erfolgreiche Anwendung der Härtefall-Regelung sind aber nach der bisherigen Rechtsprechung minimal.“ Erschließungsbeiträge bei kommunalen Straßen. Das Rathaus saniert die Straße, die Eigentümer zahlen. Zunächst kochte dieser Zoff im Jahr 2013 in der Hauserhalde Betra hoch, zuletzt in der Panoramastraße in Horb.
Der Konflikt ist nicht neu
Dort weigerten sich viele Eigentümer, eine Vorab-Ablöse mit der Stadt zu unterschreiben. Sie lassen es lieber auf ein Gerichtsverfahren ankommen, so wurde zuletzt verkündet. Weil noch nicht alle Maßnahmen abgeschlossen werden, wurden bis zum 8. Januar 2025 noch keine Rechnungen an die Anwohner verschickt, so Bürgermeister Ralph Zimmermann (FDP) auf Anfrage unserer Redaktion.
Die Oberdorfstraße
In der Oberdorfstraße in Mühringen ist es noch komplizierter: Weil die Hälfte (ab Haus-Nummer 16) runter zur Dorfmitte als historische Straße gilt, können die Eigentümer auf dieser Seite nicht mit Erschließungsgebühren belangt werden. Allerdings: Es muss am Hang ein Stützbauwerk gebaut werden, das beide Straßenhälften betrifft. Auf einer Karte, die im VTA im März 2024 vom Rathaus vorgelegt wurde, hat das Rathaus die bitteren Konsequenzen aufgelistet: Allein für das damals mit 1,1 Millionen Mio. Euro Baukosten veranschlagte Stützbauwerk am Hang entstehen auf der historischen Straßenseite anteilig 425 000 Euro Kosten. Auf der beitragspflichtigen Seite 500 000 Euro Kosten.
Doch die gesamten Kosten dürfen nur auf die Eigentümer des kostenpflichtigen Teils umgerechnet werden. Die werden, so Fachbereichsleiter Thomas Hellener im VTA im März 2024, auf neun Grundstückseigentümer umgelegt werden.