Die Abgeordneten sind Vertreter des Volkes. Aber sie sind kein Spiegelbild der Gesellschaft. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Am Dienstag tritt der neue Landtag von Baden-Württemberg erstmals zusammen. Das Gremium ist das Ergebnis der Landtagswahl – und kein wirkliches Abbild der Bevölkerung im Land.

Stuttgart - Am Dienstag kommt der 17. Landtag von Baden-Württemberg zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Doch wer sitzt da eigentlich in den Reihen? Jenseits der Parteizugehörigkeit hat man in der Regel kein wirkliches Bild von der Zusammensetzung des Parlaments.

 

Die Volksvertreter tragen ihre Aufgabe schon im Namen. Aber repräsentieren sie auch das Volk? Das hat eine von den Stuttgarter Nachrichten initiierte und gemeinsam mit der Redaktion unserer Zeitung ausgewertete Umfrage für alle 154 Landtagsabgeordneten erhoben. Das Ergebnis: der Landtags ist kein Abbild der Gesellschaft. Aber er nähert sich an, jedenfalls ein bisschen.

Geringer Frauenanteil

Vor der Landtagswahl im März wurde bereits über den Frauenanteil im Parlament diskutiert. Nun liegt er bei 29 Prozent; nach der Wahl 2016 waren es 24 Prozent. Eigentlich unnötig zu sagen, aber in der Gesamtbevölkerung beträgt der Frauenanteil rund 50 Prozent. Frauen sind unter den Landtagsabgeordneten also weiter unterrepräsentiert.

Bei der nächsten Landtagswahl könnte sich der Frauenanteil weiter erhöhen. Die schon in der vergangenen Legislaturperiode geplante Reform des Wahlrechts stehen bei Grünen und Christdemokraten jetzt wieder auf der Agenda. Geplant ist eine echte Zweitstimmenwahl mit Kandidatenlisten, die von den Parteien aufgestellt werden. Diese Listen abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen, liegt ohnehin im Trend.

Weitere Abweichungen von der baden-württembergischen Bevölkerung stechen ins Auge. Abgeordnete wohnen beispielsweise häufiger in kleinen Orten als der Bevölkerungsdurchschnitt. Der Anteil der Großstädter ist dagegen gleich.

Weitere Unterschiede: Die Landtagsabgeordneten haben im Schnitt mehr Kinder und deutlich seltener einen Migrationshintergrund. Außerdem sind beispielsweise Juristen und Lehrer weit überproportional vertreten.

Am größten ist der Unterschied zwischen Volksvertretern und Volk beim Bildungsabschluss: Der Anteil der Abgeordneten mit Hochschulabschluss oder Promotion ist fast viermal so hoch wie in der Bevölkerung; kein einziger Gewählter gab einen Hauptschulabschluss als höchsten Bildungsabschluss an.

Das entspricht ungefähr den Werten im Bundestag, für dessen Abgeordnete solche Daten ebenfalls vorliegen – und stellt die wichtige Frage, inwiefern die eigene Biografie bei Politikern den Blick auf die Probleme der Gesamtgesellschaft verstellt.

Kritiker wie der Philosoph Christoph Türcke warnen davor, Parlamente streng nach Quoten zu besetzen – er sieht die Gefahr einer „Lobbydemokratie“, in der immer nur für die eigene Interessengruppe gestimmt wird. Andererseits scheint es plausibel, dass sich gerade Nichtstudierte vom politischen Personal zunehmend weniger angesprochen fühlen. Zumindest in früheren Jahrzehnten waren Volksvertretungen noch keine reinen Akademikerparlamente: Das Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung ermittelte, dass der Akademikeranteil im Bundestag nach dem Krieg noch unter 50 Prozent lag.

Auch Muslime sind im Landtag nur unterdurchschnittlich vertreten. Allerdings ist die Vergleichsgröße hier die gesamte Bevölkerung, nicht die wahlberechtigte.

Großen Unterschiede zwischen den Fraktionen

Nicht nur zwischen Landtag und Bevölkerung, auch innerhalb der Fraktionen gibt es erhebliche Unterschiede. Das folgende Schaubild zeigt den Migranten- und Frauenanteil unter den gewählten Abgeordneten nach Fraktionen:

Beim Bildungsabschluss der Abgeordneten stechen die Werte der AfD-Fraktion heraus:

Betrachtet man schließlich die Abgeordneten nach Berufsgruppen, zeigen sich klare Profile einzelner Fraktionen: In CDU und SPD dominieren Juristen und Verwaltungsexperten, bei den Grünen gibt es viele Erzieher und Lehrer und bei der AfD sind Konstrukteure und Verkäufer gut vertreten.