In Nagold sind weitere Geschwindigkeitsreduzierungen beschlossen worden. Foto: Heiko Hofmann

Die Stadt Nagold schreibt den Lärmaktionsplan fort. Die Folge: Auf zwei Straßenabschnitten in der Kernstadt gibt es neue Geschwindigkeitsreduzierungen.

Bis jetzt gelten Tempo 70 und Tempo 60 auf den betroffenen Straßen. Doch Nagolds Gemeinderat stimmte in der jüngsten Sitzung dem überarbeiteten Lärmaktionsplan zu. Und der sieht nun weitere Reduzierungen vor.

 

Bereits im Juni dieses Jahres hatte sich das Gremium mit dem überarbeiteten Lärmaktionsplan und den Folgen daraus beschäftigt. Nach der damaligen Zustimmung im Gemeinderat ging der Plan in die Offenlage. Diese ist nun abgeschlossen, und so war es am Nagolder Gemeinderat den endgültigen Beschluss zu fassen.

Damit einher geht auch der Auftrag an die Stadtverwaltung, auf den betroffenen Straßenabschnitten nun die Maßnahmen auch wirklich umzusetzen.

Statt Tempo 70 ist nur noch Tempo 60 erlaubt

Zum einen geht es darum, auf der L 362 westlich des Viadukts, die Geschwindigkeit weiter zu reduzieren. Bis jetzt darf dort Tempo 70 gefahren werden, künftig nur noch Tempo 60.

Der Abschnitt erstreckt sich von der Höhe Gebäude Breslauer Straße 65 bis zur Höhe Gebäude Max-Eyth-Straße 16.

Auch auf einem Teil der L 362 am Viadukt wird die Geschwindigkeit reduziert. Foto: Heiko Hofmann

Die zweite Reduzierung der Geschwindigkeit betrifft einen Abschnitt in der Haiterbacher Straße. Bis jetzt darf zwischen der Haiterbacher Straße 53 und dem Gebäude Höhe Karlstraße 38 Tempo 60 gefahren werden. Dort wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nun auf 50 gesenkt.

Weiter kündigt die Stadtverwaltung für beide Maßnahmenbereiche an, beim jeweiligen Straßenbaulastträger die Einbau-Möglichkeit eines lärmarmen Fahrbahnbelags abzufragen. Verpflichtet ist der Straßenträger dazu aber nicht.

Die Stadt Nagold ist nach einer Richtlinie der EU dazu verpflichtet, den Lärmaktionsplan fortzuschreiben. Alle fünf Jahre müssen die Pläne überprüft werden. Die nächste Aufstellungsstufe erstreckt sich vom 1. Juli 2027 bis zum 18. Juli 2029.