Der Neuenburger Gemeinderat spricht sich auch gegen ein mögliches Vorranggebiet für Windräder auf Müllheimer Gemarkung aus, da es die Sicht von einem potenziellen Baugebiet auf den Schwarzwald behindern würde.
Im Regionalplan sollen mit den Teilfortschreibungen für Wind- und Solarenergie entsprechende Vorrangflächen ausgewiesen werden. Dazu soll die Stadt Neuenburg am Rhein Stellungnahmen abgeben. Mit diesen Planungsüberlegungen befasste sich der alte Gemeinderat in seiner letzten Sitzung. „Der Bund hat vorgegeben, entsprechende Flächen zu identifizieren und als Vorranggebiete auszuweisen“, erklärte Bürgermeister Jens Fondy-Langela. Es gehe landesweit um zwei Prozent der Flächen für Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Stadtbild nicht abwerten
„Auf unserer Gemarkung sind keine Vorrangflächen für die Windenergie vorgesehen“, berichtete die zuständige Teamleiterin, Cornelia Müller. Aber: Die Vorrangfläche W 175 liegt zwar auf Müllheimer Gemarkung, aber auch unmittelbar vor dem geplanten Baugebiet „Mittlere Rieße“ und damit in direkter Blickrichtung in den Schwarzwald. Bisher sei dieses mögliche Baugebiet noch nirgends planerisch aufgeführt worden, sodass die Stadtverwaltung nun entsprechenden Handlungsbedarf sah und die Planungsabsicht in die Stellungnahme an den Regionalverband eingearbeitet habe, erklärte Müller. Weiter heißt es in der vorbereiteten Stellungnahme: „Die Stadt Neuenburg am Rhein hat erhebliche Mittel aufgewendet, um das Stadtbild aufzuwerten und in die Erholungsinfrastruktur zu investieren. Mit einem Zuschuss durch das Land wurden die Erholungsflächen im Rahmen der Landesgartenschau aufgewertet.“ Die Ausweisung der Fläche W 175 würde diesen Bemühungen entgegenlaufen, heißt es.
Müller wies in dem Entwurf darauf hin, dass die Landschaft bereits von Stromtrassen, der Rheintalbahn und Fernstraßen durchzogen würde. Die wenigen freien Stellen seien deshalb zu schützen. Die Stadtverwaltung befürchtet darüber hinaus negative Einflüsse durch Windkraftanlagen auf Kaltluftschneisen und Luftströme, die angesichts der Klimaerwärmung für das genannte Baugebiet notwendig seien. Ferner rechnet die Verwaltung mit akustischen und optischen Beeinträchtigungen, die sich auf die Gesundheit von Mensch und Tier auswirken könnten. Die Stadtverwaltung kam daher zu dem Schluss, die Fläche W 175 müsse aus der Teilfortschreibung herausgenommen werden.
Eine weitere Fläche mit der Bezeichnung W 177-1 betrifft den Neuenburger Bergwald. Auch hier fand die Stadtverwaltung Gründe für die Empfehlung, diese Vorrangfläche herauszunehmen.
Der Gemeinderat diskutierte beide Standorte und kam am Ende zu dem Schluss, der Empfehlung der Stadtverwaltung für die Fläche W 175 zu folgen und die Herausnahme aus der Teilfortschreibung zu fordern. Für die gleiche Empfehlung, die Fläche W 177-1 aus der Planung herauszunehmen, fand sich indes nicht die erforderliche Mehrheit. Ferner forderte der Neuenburger Gemeinderat den Regionalverband auf, die Einspruchsfrist für die Bürger und die Kommunen zu verlängern, um sich weiterhin qualifiziert mit den Teilfortschreibungen befassen zu können.
Photovoltaik ist gewünscht
Mit der Teilfortschreibung Solarenergie sollen Vorranggebiete für Standorte regional bedeutsamer Freiflächenphotovoltaik-Anlagen festgelegt werden. Bisher sind im südlichen Bereich der Gemarkung der Stadt entsprechende Flächen vorgesehen, hieß es in der Ratssitzung. Das Thema Photovoltaikanlagen hat die Stadt bereits in der Vergangenheit beschäftigt, sodass nun bereits identifizierte Flächen zusätzlich in die Teilfortschreibung aufgenommen werden sollen.
Das betrifft beispielsweise den „Solar-Strom-Park“, der für die ehemalige Mülldeponie vorgesehen ist. Als Grundlage wurde längst ein Bebauungsplan für dieses Gebiet vom Gemeinderat beschlossen. Wünschenswert wäre aus Sicht der Zähringerstadt die Ausweisung einer Fläche beim Hauptpumpwerk Grißheim direkt an der L 134. Dort wären keine zusätzlichen Flächen notwendig. Die in Frage kommenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt. Auf eine mögliche Verschattung durch den angrenzenden Wald verwies die Verwaltung für die Fläche F 112 beim Pumpwerk in Richtung Steinenstadt. Der Gemeinderat folgte den Erläuterungen der Stadtverwaltung mehrheitlich.