Kommunales: Die Stadtverwaltung hat drei mögliche Grundstücke für Wohnheim-Neubau auserkoren

In der anstehenden Sitzung des Neuenbürger Gemeinderates soll entschieden werden, wo ein neues Wohnheim der Lebenshilfe Pforzheim im Ort entstehen könnte. Und, ob die Stadt das jetzige Wohnheim für eine Nachnutzung übernimmt.

Neuenbürg. Grundstückstausch oder Grundstücksverkauf? Darüber soll der Neuenbürger Gemeinderat in der anstehenden Sitzung des Gemeinderates am Dienstagabend, 22. Oktober, entscheiden. Da die Lebenshilfe Pforzheim das Wohnheim in der Hornisgrindestraße aus rechtlichen Gründen über kurz oder lang nicht mehr nutzen kann, ist die gemeinnützige Organisation auf der Suche nach einem neuen Bauplatz in Neuenbürg. Da die Stadtverwaltung ein Interesse am Kauf der alten Immobilie bekundet hatte, wäre ein Grundstückstausch denkbar.

Nun hat die Stadtverwaltung drei mögliche Grundstücke benannt, auf denen das neue Wohnheim der Lebenshilfe entstehen könnte. Der Grundstücksbedarf liegt bei 2500 Quadratmetern.

Variante eins

Die erste Grundstücksvariante, die bereits im Gremium diskutiert wurde, grenzt an den Kindergarten "Buchberg" in der Feldbergstraße an. Hier müsste jedoch zunächst Waldfläche weichen, damit mit den Bauarbeiten begonnen werden könnte.

Variante zwei

Die Grundstücksvariante zwei befindet sich am Sackgassen-Ende der Hessestraße. Diese Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche deklariert, teilweise liegt sie jedoch auch außerhalb. Um die erforderliche Waldabstandsfläche einzuhalten, wäre hier ebenfalls eine Rodung notwendig. Dies könne jedoch auch während der Bauphase erfolgen.

Variante drei

Eine dritte Variante sieht zunächst ein kleineres Grundstück im Bohnenbergerring, Ecke Christoph-Lutz-Straße, vor. Weil dort durch eine Änderung des Bebauungsplanes auf 1234 Quadratmetern bereits die Möglichkeit geschaffen wurde, kurzfristig zu bauen, käme auch diese Möglichkeit in Betracht. Um jedoch auf die benötigte Gesamtfläche zu kommen, wäre auch hier in einem späteren Schritt eine Waldumwandlung notwendig. Dieses Grundstück sei von den drei Varianten sogar am besten an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden.

Sollte sich der Gemeinderat für einen Grundstückstausch aussprechen, könnte eine dieser drei Flächen in das Eigentum der Lebenshilfe übergehen, während das aktuelle Wohnheim samt Freifläche in der Hornisgrindestraße an die Stadt fällt. In diesem Fall soll ein Wertausgleich stattfinden. Sollte sich der Gemeinderat gegen einen Tausch stellen, so könnte eine der drei Varianten auch über einen herkömmlichen Grundstücksverkauf an die Lebenshilfe veräußert werden.

Die Stadtverwaltung hatte angedacht, in dem alten Wohnheimgebäude eine Kindertagesstätte unterzubringen. Eine Machbarkeitsstudie hatte ergeben, dass dieses Vorhaben für rund 2,5 Millionen Euro realisierbar wäre. Ob dieses Vorhaben sinnvoll ist oder nicht, darüber hatte in der damaligen Sitzung Uneinigkeit im Gremium geherrscht.

Einigkeit herrschte jedoch über alle Fraktionen hinweg über den strategisch guten Standort der Hornisgrindestraße, unweit der bestehenden Buchberg-Wohnbaugebiete und dem geplanten Bau von "Buchberg IV". "Ob da jetzt unbedingt ein Kindergarten rein muss, sei dahingestellt", erklärte Martin damals. Das Gebäude zu sichern, schwang in der Debatte mit, um eine Nachnutzung in den eigenen Händen zu halten, wolle man aber so oder so forcieren. Daher dürfte in der bevorstehenden Sitzung wenig gegen einen Grundstückstausch sprechen.