Die Windkraft ist weiterhin ein strittiges Thema in der Gesellschaft.Foto: dpa/Arne Dedert Foto: Schwarzwälder Bote

Windkraft: Stadt entwickelt Flächennutzungsplan fort

Die Stadt Neuenbürg kommt in Sachen Windenergie voran. Bis August soll gemeinsam mit der Gemeinde Engelsbrand ein offenlagefähiger Entwurf des Teilflächennutzungsplans ausgearbeitet sein.

Neuenbürg. "Wir entscheiden heute Abend nicht über sein oder nicht sein der Windenergie", stellte Bürgermeister Horst Martin in der jüngsten Gemeinderatssitzung klar, nachdem sich je ein Windkraft-Befürworter und ein -Gegner aus den Zuschauerreihen positioniert hatten. "Wir sind jetzt an der Stelle, dass wir uns um das kümmern, was uns der Gesetzgeber an Aufgaben zudenkt, das heißt die Erstellung eines Flächennutzungsplans."

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht geurteilt hatte, dass der Windenergie "in substanzieller Weise Raum zu verschaffen" ist, obliegt es den Kommunen nicht zu entscheiden, ob im Stadtgebiet Windräder errichtet werden, sondern lediglich noch wo sie errichtet werden können. Oder vielmehr wo nicht.

Mit einem Teilflächennutzungsplan (FNP) kann eine Kommune steuern, wo sie die Windenergie im Ort möglichst nicht haben möchte – zum Beispiel aus baulichen oder naturschutzrechtlichen Gründen. Um einen solchen FNP zu erstellen, hatten sich die Stadt Neuenbürg und die Gemeinde Engelsbrand nicht nur zu einer Verwaltungsgemeinschaft zusammengetan. Sondern auch im August 2019 – gemeinsam mit der Gemeinde Schömberg – beim Landratsamt beantragt, für ein Jahr eine Genehmigung zum geplanten Windpark der BayWa r.e. im Bereich Hirschgarten/Langenbrander Höhe aufzuschieben. Das Unternehmen möchte dort fünf Anlagen errichten – drei auf Neuenbürger und zwei auf Schömberger Gemarkung.

Die Gemeinde Engelsbrand hatte bereits einige Tage zuvor im Gremium darüber abgestimmt, welche Tabukriterien im FNP berücksichtigt werden sollen, nun war es an den Räten der Stadt Neuenbürg, darüber zu beraten. In vielen Punkten der Liste herrschte Übereinstimmung zwischen den Gremien aus Neuenbürg und Engelsbrand, in zwei gab es Diskussionsbedarf.

So hat sich die Gemeinde Engelsbrand lediglich für einen erweiterten Vorsorge-Sicherheitsabstand der Windräder von 900 Metern zu Wohn- und Mischgebieten ausgesprochen. Den Ortschaftsräten aus Dennach und Waldrennach ging das indes nicht weit genug. Besonders Neuenbürgs Stadtteil Dennach könnte durch den Bau der Windanlagen der BayWa r.e. von zwei Seiten von der Windkraft umzingelt sein: im Westen durch Straubenhardts Windpark und im Osten durch den Windpark Hirschgarten. Daher sprachen sich die Ortschaftsräte für einen Abstand von 1000 Metern aus. Der Gemeinderat entsprach diesem Wunsch.

Ebenfalls unterschiedlich war die Auffassung über die Aufnahme des Tabukriteriums "Wasserschutzgebiet Zone II". Während die Zone I Brunnen im Nahbereich von zehn bis 20 Metern vor Bebauung oder sonstiger Nutzung schützt, schützt die Zone II darüber hinaus (mindestens 100 Meter Entfernung zur Quelle). Engelsbrand befand, dass die Wasserschutzgebietsverordnungen einen ausreichenden Schutz erzeugen. Alexander Pfeiffer (UWV) konnte das nicht nachvollziehen: "Wir müssen unsere Trinkwasserquellen schützen. Der Schutz von Grundwasser hat oberste Priorität. Wenn Engelsbrand diese Quellen nicht hat, dann ist das deren Problem." Er aber wolle sich in dieser Sache nichts von Engelsbrand diktieren lassen. Auch in dieser Sache stimmte der Gemeinderat mehrheitlich der Auffassung Pfeiffers zu.

Gemeinschaftlicher Konsens der Kommunen erforderlich

Am Ende sind aber weder der Gemeinderat Neuenbürg noch der Gemeinderat Engelsbrand das alleinige Entscheidungsorgan. Aufgrund der gebildeten Verwaltungsgemeinschaft muss letztendlich ein gemeinsamer Konsens über die Tabukriterien gefasst werden, stellte Bürgermeister klar. Nun ist es an den Verwaltungen, diese einheitliche Lösung herbeizuführen.

"Den erweiterten Vorsorge-Siedlungsabstand wird man in Engelsbrand vermutlich mittragen, das haben sie schon signalisiert", erklärte Denis Kraft, Leiter des Neuenbürger Tiefbauamtes, auf Anfrage. Über die Aufnahme des Tabukriteriums "Wasserschutzgebiet Zone II" gebe es "bestimmt noch Verhandlungsbedarf", führte Kraft aus. In den kommenden Tagen und Wochen sollen diese Gespräche stattfinden. Bis Anfang August soll das Planungsbüro BHM aus Bruchsal für die Verwaltungsgemeinschaft einen offenlagefähigen Entwurf des FNP ausgearbeitet haben. Dem geplanten Windpark Hirschgarten/Langenbrander Höhe würde nach Angaben des Neuenbürger Tiefbauamtsleiters "nach den aktuellen Bestimmungen der Räte" zum FNP jedenfalls nichts entgegenstehen.