Weg ist er, der veraltete Parkscheinautomat. Stattdessen macht nun ein Parkscheiben-Schild auf den ersten Blick klar, welche neue Regelung gilt. Foto: Schwarzwälder Bote

Verkehr: Bisherige Technik ist abgebaut

Zum 1. Dezember tritt die neue Gebührenordnung für den Neuenbürger Parkplatz "Stadtmitte" in Kraft. Ab dann gilt: zwei Stunden kostenfrei parken, darüber nur mit Dauerparkschein. Die veralteten Parkscheinautomaten und die bisherige Parkordnung haben bereits abgedankt.

Neuenbürg. Wo bis vor wenigen Tagen noch eine unübersichtliche Gebührenordnung hing, sorgt nun eine einfache Parkanweisung für Klarheit. Auf dem Neuenbürger Parkplatz "Stadtmitte", nur wenige Meter vom Rathaus entfernt, gilt ab dem 1. Dezember: Parkgäste können mit hinterlegter Parkscheibe maximal noch zwei Stunden kostenfrei parken. Spätestens dann müssen sie ihren Stellplatz räumen. Für alle, die häufiger und auch länger zu parken gedenken, gibt es weiterhin die Möglichkeit, Dauerparkscheine zu lösen. Diese kosten monatlich 36 Euro oder jährlich 396 Euro und sind bei der Stadtverwaltung erhältlich.

Bislang konnten Kurzzeitparker nur für eine Stunde kostenfrei ihr Auto abstellen. Bei längerer Parkdauer hätten diese einen Parkschein lösen müssen. Theoretisch jedenfalls. Denn die veralteten Parkscheinautomaten funktionierten schon seit zwei Jahren nicht. Daher konnte die Stadt Neuenbürg weder Einnahmen über die Parkgebühren, noch über Verwarnungsentgelte von Parksündern generieren. Mit der Änderung der Parkordnung kann der städtische Vollzugsdienst Falschparker nun wieder verwarnen. Eine Nichtbeachtung der Benutzerordnung gelte als Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld von mindestens zehn Euro geahndet, heißt es im aktuellen Amtsblatt der Stadt.

Mitte September hatte sich der Neuenbürger Gemeinderat dafür ausgesprochen, die Nutzungsordnung gemäß dem Vorschlag der Stadtverwaltung abzuändern. Die defekten Parkscheinautomaten seien nicht mehr wirtschaftlich zu überholen gewesen. Gleichzeitig hatte man vorerst von einer Obergrenze für Langzeitparkplätze abgesehen. Bürgermeister Horst Martin versicherte jedoch, die Verwaltung würde den Gemeinderat informieren, sollten von den insgesamt 83 zur Verfügung stehenden Plätzen weniger als 20 für Kurzzeitparker verbleiben. Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren 36 Parkplätze an Langzeitmieter vergeben.

Martin erklärte weiter: "Zu Stoßzeiten werden immer zu wenig Parkmöglichkeiten vorhanden sein, ob man jetzt fünf mehr frei lässt oder nicht." Hauptamtsleiter Fabian Bader war zunächst davon ausgegangen, dass die neue Nutzungsordnung bereits im November in Kraft treten könne. Mit einem Monat Verzögerung klappt das zu Anfang Dezember.

Weitere Informationen: Weitere Infos und die Anmietung von Dauerparkplätzen erfolgt über Diana Binder vom Steueramt Neuenbürg, die unter der Telefonnummer 07082/79  10 48 zu erreichen ist