Auch wenn der Lärmaktionsplan für Neuenbürg verabschiedet wurde: In der Ortsdurchfahrt Dennach wird die Geschwindigkeit nicht reduziert. Foto: Mutschler

In der Wildbader Straße/Marktstraße Neuenbürg wird die Geschwindigkeit reduziert. Plan soll fortgeschrieben werden.

Neuenbürg - Bereits in der Bürgerfrageviertelstunde der jüngsten Neuenbürger Gemeinderatssitzung wurde der Lärmaktionsplan thematisiert. In einem späteren Tagesordnungspunkt beschlossen die Räte den Plan dann nach einigen Diskussionen.

In der Bürgerfrageviertelstunde meldete sich Uwe Alt aus Dennach zu Wort. Er habe eine Stellungnahme zum Lärmaktionsplan abgegeben und bislang noch keine Antwort erhalten. Zudem stellte er die Frage, ob ein "Lärmaktionsplan nach Mindestanforderungen" Sinn mache. Die Zahl der Personen im gesundheitskritischen Bereich der Lärmbelastung sei, auch durch strengere Richtlinien, in der Zeit zwischen 2012 und 2017 bereits von 49 auf mehr als 200 gestiegen. "Wir hinken dieser Sache hinterher", sagte Alt.

Hauptamtsleiter Fabian Bader antwortete, dass die Stadt den Lärmaktionsplan erstmals vor fünf Jahren aufgestellt habe. Wahr sei auch, dass Deutschland bei der Umsetzung so stark hinterherhinke, dass von der EU bereits Sanktionen verhängt worden seien. Aber Neuenbürg sei eine der ersten Kommunen im Enzkreis gewesen, die den Plan umgesetzt hätten. Nun stehe die Fortschreibung an, die bereits vor einem Jahr geplant gewesen sei.

Mit aktuellen Zahlen verzögert sich Plan

Peter Kreisz (GL) forderte in der Aussprache zum Tagesordnungspunkt, den Lärmaktionsplan auf Grundlage der aktuellen Zahlen anzupassen und stellte den Antrag, dieses bestehende Zahlenwerk in einen Lärmaktionsplan überzuleiten. Bader antwortete, dass es die Aufstellung des Plans deutlich verzögere, wenn man aktuelle Zahlen verwenden wolle. Denn die jetzt vorliegenden Zahlen zum Verkehrsaufkommen in Neuenbürg und den Stadtteilen liefere die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

Wenn man aktuelle Zahlen verwenden wolle, müsse man diese selbst durch Verkehrszählungen erheben, was bis mindestens Mai oder Juni dauern würde und ein auf diesen Zahlen basierender qualifizierte Plan würde deutlich länger dauern und teurer werden. Bürgermeister Horst Martin ergänzte, dass die Kosten dann bei rund 35.000 Euro liegen würden. Der Musteraktionsplan, den die Stadtverwaltung zur Abstimmung stellte, beziehe nur die Straßen ein, die täglich von mehr als 8200 Fahrzeugen benutzt würden.

Als Maßnahme, die sofort umgesetzt werden könnte, nannte Bader die Reduzierung der Geschwindigkeit in der Wildbader Straße/Marktstraße vom Gasthof Roter Ochsen bis nach der Engstelle. Weitere Maßnahmen, auch an der eigens untersuchten Ortsdurchfahrt Dennach sowie dem Gebiet Junckeräcker könnten vorerst ohnehin nicht umgesetzt werden. Deshalb warb der Hauptamtsleiter dafür, den Plan so zu beschließen, da er sowieso in den kommenden Jahren fortgeschrieben werden soll.

Kreisz: Gemeinderat hat Vorsorgepflicht

"Das Thema wird unterschätzt. Die Zunahme der Betroffenen macht nachdenklich", erwiderte Kreisz, der eine Vorsorgepflicht des Gemeinderates in Sachen Lärm sieht. Sein Antrag wurde mit nur vier Ja-Stimmen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Michael Klarmann (CDU) kündigte an, nach dem Motto "Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach" für den Lärmaktionsplan stimmen zu wollen. Es bräuchte mindestens ein Jahr, bis es eine neue Vorlage gebe, deshalb solle man es "lieber jetzt machen und nicht zu lange warten. Wenn wir es nicht machen, dann ist niemand geholfen". Dieser Meinung schlossen sich offenbar alle Gemeinderäte an, denn der Lärmaktionsplan wurde einstimmig verabschiedet.

Städte und Gemeinden müssen handeln

Grundsätzlich ist der Lärmaktionsplan (LAP) als strategischer Plan gegen Umgebungslärm anzusehen, heißt es in der Sitzungsvorlage des Neuenbürger Gemeinderats. Auf Basis der jeweils ermittelten Lärmsituation und Lärmschwerpunkte (hohe Anzahl betroffener Einwohner) lassen sich dann geeignete Lärmminderungsmaßnahmen abwägen und umsetzen, heißt es weiter. Städte und Gemeinden seien nach Paragraf 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet einen LAP aufzustellen. Anhand des Verkehrsaufkommens (8200 Fahrzeuge pro Tag) werde festgelegt, welche Straßen zu berücksichtigen seien. Deshalb seien nach den Zahlen aus dem Jahr 2018 die B 294, die L 565 und die L 381 kartiert worden.

Aufgrund der sehr geringen Betroffenheiten genüge die Erstellung eines LAP gemäß den Mindestanforderungen, heißt es weiter. Geplante Maßnahmen sind laut Sitzungsvorlage die Geschwindigkeitsreduzierung an der L 381, die Überprüfung einer Reduzierung auf Tempo 30 entlang der Ortsdurchfahrt Dennach sowie die Überprüfung einer Reduzierung auf Tempo 70 auf der L 565 zwischen Einmündung Vogelsangstraße und Ende der Junckeräckersiedlung aufgrund Berechnungen nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90).