Mann soll im Spätjahr 2019 15 Autos in Brand gesteckt haben. Beschwerde wegen Verfahrensfehlern.
Neuenbürg - Als eines Nachts in Neuenbürg ein Auto brannte, war Andreas Bittighofer zusammen mit seinem Sohn zu Hause. "Ich bin aufgewacht und habe es durch das Dachfenster drei Häuser weiter brennen sehen", erklärt er. Da wusste er noch nicht, dass auch direkt vor seinem Holzhaus ein Auto in Flammen stand.
Wegen diesem und 14 weiteren Fahrzeugen, die er in Brand gesteckt haben soll, muss sich ein 25-jähriger Syrer vor der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim verantworten. Die Anklage lautet Brandstiftung. Insgesamt sollen 15 Brände, die im Spätjahr 2019 in Pforzheim und im Enzkreis gelegt wurden, auf sein Konto gehen. Dabei hatte das Feuer auf fünf weitere Autos und mehrere Gebäudeteile übergegriffen. Insgesamt war bei den Taten ein Sachschaden in Höhe von mehr als 500.000 Euro entstanden. Im Dezember wurde der Mann in einer Enzkreisgemeinde festgenommen.
"Ich bin die Treppe heruntergerannt, habe die Tür aufgerissen und eine Wand aus Flammen kam mir entgegen", erinnert sich Bittighofer. Geistesgegenwärtig habe er seinen Sohn geweckt, der noch geschlafen hat. Der Weg durch die Tür aus dem Haus war durch Flammen und Rauch versperrt. Über eine Hintertür seien die beiden nach draußen gelangt. "Das Kinderzimmer liegt zur Straße hin. Normalerweise schläft mein Sohn mit offenem Fenster. Zum Glück war es in dieser Nacht zu, sonst wären die Dämpfe ins Zimmer gelangt", sagt er. Dass die Flammen nicht auf sein Holzhaus übergriffen, sei Glück gewesen. "Zwischen Haus und Auto war nur der Gehweg und ein Stück weiter ein vertrockneter Baum", erklärt er. Durch die Hitze sei ein Fenster geplatzt und laut eigener Aussage ein Sachschaden in Höhe von etwa 10.000 Euro entstanden.
Gutachten: Tatverdächtiger sicher vermindert schuldfähig
Das Verfahren gegen den zum Tatzeitpunkt 24-Jährigen läuft noch mindestens bis zum 28. September, erklärt der Vorsitzende Richter, Andreas Heidrich, der die Verhandlungen seit Ende Juli führt. Der Tatverdächtige selbst schweigt seit Beginn zu den Vorwürfen. Der Mann sitzt wegen einer mutmaßlichen psychischen Störung nicht mehr in Untersuchungshaft in Stammheim, sondern ist seither in der geschlossenen Psychiatrie in Emmendingen untergebracht. Die Frage nach der Schuldfähigkeit ist demnach noch nicht geklärt. Ein Gutachten hat aber ergeben, dass der Verdächtige zum Tatzeitpunkt "sicher vermindert schuldfähig war", beziehungsweise, dass eine "mögliche vollständige Aufhebung der Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen ist", teilt Carolin Kley, Richterin am Landgericht Karlsruhe, auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten mit.
Bittighofer ist gelernter Rechtsanwalt und der Überzeugung, dass der Angeklagte billigend in Kauf nahm und sich auch damit abgefunden hat, dass Menschen zu Schaden kommen könnten, weshalb er mit einem Tötungsvorsatz gehandelt habe.
Als Beispiel für eine ähnliche Sachlage nennt Bittighofer die Raserurteile des Bundesgerichtshofs. Dieser hat im Juni 2020 einen Angeklagten in vergleichbarer Situation wegen Mordes verurteilt. Deshalb hat Bittighofer im Frühjahr einen Antrag auf Zulassung zur Nebenklage eingereicht.
"Aus der Presse musste ich dann erfahren, dass die Verhandlungen bereits angesetzt waren", sagt er. Man habe nach entsprechender Nachfrage seine Nebenklage dann abgelehnt und "darauf losverhandelt". "Ich habe dann eine Beschwerde beim Oberlandesgericht in Karlsruhe eingelegt", erklärt der Rechtsanwalt. Wie in dieser Sache mit einem Opfer umgegangen wird, findet er unglaublich. Das Oberlandesgericht hat dann die Entscheidung des Landesgerichts aufgehoben (die Abschrift liegt dem Schwarzwälder Boten vor). Dort heißt es: "Es reicht auch nur die geringe Möglichkeit, dass die Tat als versuchtes Tötungsdelikt bewertet wird. Eine solche Möglichkeit ist nach dem Vortrag des Nebenklägers nicht von der Hand zu weisen." Deshalb wurde der Beschluss des Landesgerichts Karlsruhe aufgehoben.
Beschwerde wegen Verfahrensfehlern
Daraufhin sei er zu der Verhandlung geladen worden, so Bittighofer. "Ich wurde telefonisch informiert. Als ich darauf hingewiesen habe, dass ich eigentlich eine schriftliche Einladung erwarten würde, hat das Gericht dies nicht gelten lassen und das Gespräch letztlich durch Auflegen beendet", erklärt er. Vor Gericht habe er dann einige Anträge vorgebracht, die eine Verfahrensaussetzung seiner Meinung nach begründen würden. "Unter anderem hat man die Ladungsfrist von einer Woche nicht eingehalten. Man hat mir keine Zeit gelassen, einen Rechtsbeistand zu finden, weil ich mich nicht selbst vertreten wollte. Als Nebenkläger lagen mir auch nicht rechtzeitig alle Akten vor", berichtet er. Das Gericht habe dann darüber entschieden, den Teilbereich der die Nebenklage betrifft, einzustellen. "Und damit den Nebenkläger aus dem Verfahren geschossen", wie Bittighofer findet. Er wirft der Staatsanwaltschaft vor, dass er nicht einmal vernommen wurde. "Das ist keine Art", sagt er.
Der Rechtsanwalt hat jetzt Beschwerde wegen Verfahrensfehlern eingelegt. "Durchkommen werde ich damit wahrscheinlich nicht, weil gegen Einstellungen grundsätzlich eine Beschwerde nicht zulässig ist. Trotzdem werde ich es probieren", erklärt er.
Er sei gespannt, wie das Oberlandesgericht zu der Verfahrensweise der Auswärtigen Strafkammer steht. Der letzte Weg sei dann die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde. Bittighofer hat nicht gedacht, dass ihn die Vorkommnisse in dieser Nacht so nachhaltig schockieren. "Durch meinen Beruf habe ich schon einiges erlebt. Aber seit dieser Nacht fühle ich mich nicht mehr wohl daheim", sagt er.