Neue Unruhe im Auftragsmord-Fall in Sulz: Jetzt spielt auch eine Alkoholkontrolle, bei der eine Polizistin verletzt wurde, eine Rolle. Foto: Marijan Murat/dpa/Marijan Murat

Langsam wird es wild: Eine weitere Sprachnachricht zum Auftragsmord-Fall in Sulz ist aufgetaucht. Ist der Beschuldigte nach einer Alkoholfahrt wieder in Haft? Wir klären die Lage.

Als ob Ermittlungen zu einem mutmaßlichen Auftragsmord nicht schon genug der Aufregung im beschaulichen Kreis Rottweil wären, zieht der Fall in Sulz immer weitere, kaum zu fassende Kreise.

 

Jetzt ist eine weitere „Sprachnachricht“ aufgetaucht, die von sehr viel Insiderwissen zeugt. Die Klarnamen der Beteiligten fehlen aber diesmal – vielmehr heißt es zu Beginn der rund 13-minütigen Tondatei: „Die Geschichte beruht auf wahren Begebenheiten, alle Namen sind aber zum Schutz der Privatsphäre frei erfunden.“ Und dann geht es in der „Analyse“ dann auch schon wieder los mit „schonungslosen Details“, wobei Sulz diesmal Salzbach heißt.

Realer Hintergrund des Ganzen: Ein 43-jähriger Geschäftsmann aus Sulz soll laut ersten Ermittlungen einen 35-Jährigen beauftragt haben, den neuen Lebensgefährten seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau zu töten. Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchter Anstiftung zum Mord. Der 43-Jährige ist derzeit gegen Kaution auf freiem Fuß.

Doch hat er das Leben in Freiheit möglicherweise jetzt hochgradig riskiert? Im mit Hilfe von KI umgesetzten „Podcast“ jedenfalls ist dieser Punkt besonders heikel. Dort heißt es, dass der Beschuldigte bei einem Vorfall mit der Polizei beteiligt gewesen sei und sich seltsamerweise in seiner Situation „provokant, statt demütig“ verhalte.

Direkt ins Gefängnis?

Unsere Redaktion hatte vergangene Woche gemäß den Angaben der Polizei über diesen Vorfall berichtet: Demnach wurde eine Polizistin bei einer Verkehrskontrolle in Sulz von einem 58-Jährigen angegriffen und verletzt. Sowohl er als auch der Fahrer hätten sich von Beginn an aggressiv gezeigt.

Der Fahrer flüchtete, konnte später dann aber ermittelt werden. Er soll ebenso wie sein Beifahrer betrunken gewesen sein, heißt es in der Tondatei. Und es soll sich dabei um eben besagten 43-Jährigen gehandelt haben, der auf Kaution frei ist. Das könne ihn „direkt ins Gefängnis“ führen, zeigt der Podcast die möglichen juristischen Folgen bei Verletzung der Kautionsauflagen auf.

Bei der Polizeikontrolle geflüchtet

Tatsächlich bestätigt die Staatsanwaltschaft Rottweil indirekt, dass es sich bei dem flüchtigen Fahrer um den 43-jährigen Beschuldigten im Auftragsmord-Fall gehandelt hat. Auf die Frage unserer Redaktion, ob dies nun möglicherweise zur Folge hat, dass die Freilassung gegen Kaution widerrufen wird, erklärt Oberstaatsanwalt Markus Wagner: „Der Sachstand ist unverändert. Der Untersuchungshaftbefehl ist weiterhin außer Vollzug.“

Die Beweislage, so ist der Antwort zu entnehmen, ist für einen Widerruf nicht ausreichend. „Wie Sie sich sicher vorstellen können, sind Ermittlungen zur Frage der Alkoholisierung eines Fahrers schwierig, wenn dieser flüchtig geht und deshalb keine Alkoholmessung durchgeführt werden kann“, so der Oberstaatsanwalt. Von Seiten der Staatsanwaltschaft gebe es deshalb derzeit „keine weiteren Auskünfte“.

Mögliche Straftaten werden geprüft

Den „Podcast“ hat die Staatsanwaltschaft im Blick. Wie es nach dem ersten Teil hieß, werde die Urheberschaft ermittelt und zudem, ob hierbei Straftaten begangen wurden. Hier scheinen die Urheber sich nun in Teil zwei mit dem Verzicht auf die Namensnennungen auf sichereres Terrain begeben zu wollen.

So oder so sorgen die Tondateien für jede Menge Aufsehen. Wie sich im Falle der suggerierten neuen Inhaftierung zeigt, werden allerdings nicht immer die richtigen Schlüsse gezogen.