Die Nutzungskosten der Kunsteisbahn sind weiterhin Hauptstreitpunkt in den neuen Sportförderrichtlinien der Stadt Villingen-Schwenningen. Foto: Riesterer

Im vergangenen Jahr versuchte die Stadtverwaltung die Sportförderrichtlinien neu aufzusetzen und gleichzeitig die Gebühren für Sportstättennutzungen anzupassen. Ein Aufschrei in den Vereinen war die Folge. Nun kommt das Thema erneut in die Gremien.­

Villingen-Schwenningen - Der Verwaltungs- und Kulturausschuss beschäftigt sich kommende Woche erneut mit den neuen Sportförderrichtlinien, der Gemeinderat soll sie eine Woche später beschließen. Während laut Sitzungsvorlage in der Sportbeiratssitzung am 22. Juni vergangenen Jahres "in vielen Bereichen Einigungen erzielt" werden konnte, bleiben die Nutzungsgebühren der Kunsteisbahn weiterhin Streitthema. Schon im vergangenen Jahr gab es vor allem vonseiten der Hobby-Eishockeyteams einen lauten Aufschrei, da die Hallennutzung im Vergleich zu anderen Sportarten deutlich teurer ist. Eigentlich hatte der Verwaltungs- und Kulturausschuss im vergangenen November die Neufassung bereits abgesegnet, doch bevor der Gemeinderat diese endgültig beschließen konnte, wurde der Tagesordnungspunkt auf Antrag der CDU am 17. November vertagt. Deshalb kommt das Thema nun erneut in die Gremien.

Die Ansicht der Stadtverwaltung

In der Vorlage zu den bevorstehenden Sitzungen heißt es: "Besondere Aufmerksamkeit erfordert deshalb jetzt für die erfolgreiche Einführung der aktualisierten Sportförderrichtlinien und einer dafür notwendigen ausreichenden Verfügbarkeit von Finanzmitteln die Inkraftsetzung der angepassten Nutzungsgebühren für städtische Sportanlagen. Dabei muss die Belastung des städtischen Haushalts für die Bereitstellung und Unterhaltung der Sportanlagen in einem verantwortbaren Verhältnis zu den zu erhebenden Nutzungsgebühren durch die Nutzergruppen stehen."

Die Verwaltung gehe davon aus, dass den Vereinen die Vollkosten für die Bereitstellung und Unterhaltung der Sportanlagen nicht vollständig zugemutet werden können. Als Vollkosten werden Energie, Reinigung, Winterdienst, Versicherung, Pflege, Hausmeister, Reparaturen und Wartung veranschlagt. Deshalb werden als Verwaltungsvorschlag zwei Varianten mit jeweils 30 oder 50 Prozent der Vollkosten für die Vereine aufgeführt. Die anderen 50 beziehungsweise 70 Prozent der Vollkosten trägt im Verwaltungsvorschlag nach wie vor die Stadt Villingen-Schwenningen. Kinder und Jugendliche in Sportvereinen trainieren zudem weiterhin gebührenfrei. Härtefallregelungen runden das Paket ab.

Zwei Sonderfälle

Sonderfallregelungen gibt es indes für die Nutzung der Kunsteisbahn (KEB) und der städtischen Schwimmbäder. Hierzu heißt es im Sitzungspapier: "Die Berechnung der Vollkosten für die KEB und die Bäder werden nochmals gesondert dargestellt, da diese beiden Sportstätten aufgrund des höheren personellen und energetischen Aufwands separiert zu sehen sind." Bei den Bädern gelte der Grundpreis für das gesamte Bad. Sollten nicht alle Bahnen genutzt werden, müsse nur anteilig die Anzahl der tatsächlich genutzten Bahnen bezahlt werden.

Bei der Kunsteisbahn wird vorgeschlagen, dass die Kosten für die Nutzung des "Sommereis" zwischen Mai und Juli von den jeweiligen Vereinen selbst getragen werden. Weiter heißt es: "Zudem ist laut dem aktuellen Wortlaut die Bezuschussung nicht auf die vier bisher geförderten Eissportvereine beschränkt. Demnach könnten künftig weitere Vereine, welche die Grundvoraussetzungen erfüllen, einen Antrag auf Bezuschussung stellen. Somit könnte sich das Volumen zur Bezuschussung der Vereine bezüglich der Nutzung der Kunsteisbahn erhöhen."

Das Anliegen des Sportverbands

Ebenfalls wird in der Sitzungsvorlage das Anliegen des Sportverbands Villingen-Schwenningen kurz dargestellt. In diesem Absatz heißt es: "Der Sportverband hat seinerseits in Abstimmung mit seinen Mitgliedsvereinen eine 20-prozentige Steigerung der bisherigen Nutzungsgebühren in zwei Schritten ab 2023 vorgeschlagen und liegt damit weit von dem Vorschlag der Verwaltung entfernt."

In Kraft treten sollen die Sportförderrichtlinien nach Vorstellung der Verwaltung zum 1. Mai 2022. Die Erhöhung der Nutzungsentgelte im Erwachsenenbereich soll laut Beschlussvorschlag 30 Prozent der Vollkosten betragen, zudem sollen in allen Bereichen des Profisports mit den jeweiligen Vereinen Einzelverträge geschlossen werden, wobei die Vollkosten durch jeweilige Kostensätze zu mindestens 100 Prozent gedeckt sein müssen.

Info: Ein Rechenbeispiel

Das Eishockeyteam des Polizeisportvereins (PSV) Villingen-Schwenningen (Erwachsene) trainiert inklusive Sommereis 60 Stunden pro Jahr. Bisher kostet die Stunde Eiszeit für die gesamte Mannschaft 155,15 Euro (inklusive sieben Prozent Mehrwertsteuer). Pro Stunde muss der Verein aktuell 9,90 Euro selbst bezahlen, die Förderung durch die Stadt beträgt also 145,25 Euro.

Nach dem neuen Modell mit Berechnung von 30 Prozent der Vollkosten und der Voraussetzung, dass das Sommereis zukünftig komplett von den Vereinen selbst bezahlt werden muss, beträgt der Stundenpreis 214 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Demnach würde sich der Eigenanteil pro Stunde und Gruppe versechsfachen, von 9,90 Euro auf 60 Euro. Im Fall der PSV-Mannschaft wären das pro Jahr inklusive Sommereis 7500 Euro Mehrkosten, die über Trainings- und Mitgliedsbeiträge auf jedes einzelne Mitglied umgelegt werden müssten. Das bedeutet bei einer Mannschaftsstärke von rund 50 Mitgliedern, dass der Jahresmitglieds- und Trainingsbeitrag pro Kopf um 150 Euro steigen und sich damit mehr als verdoppeln würde.