Nach gut 50 Jahren tritt eine neue Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Einzelne Gemeinderäte sehen die Änderung kritisch.
Die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung bei drei Gegenstimmen beschlossen. Sie tritt am 1. Juni in Kraft.
Die wichtigste Änderung: Künftig wird die Internetseite der Gemeinde Bad Bellingen als reguläres Veröffentlichungsmedium dienen. Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen dann primär dort. Sie sollen indes auch weiterhin im Amtsblatt erscheinen – „für mehr Transparenz und Erreichbarkeit“, wie es in der Beschlussvorlage der Verwaltung heißt.
Die Neufassung der Satzung wurde mit einer „Vereinfachung von internen Verwaltungsabläufen und der besseren Gewährleistung der Rechtssicherheit“ begründet.
Redaktionsschluss entfällt
„Der Vorteil ist, dass wir dann nicht mehr an den Redaktionsschluss des Amtsblatts gebunden sind“, erläuterte Hauptamtsleiter Niklas Grießhammer. Die Neufassung erfolge vor allem mit Blick auf „brenzlige, datumsfeste“ Bekanntmachungen. Als ein Beispiel nannte er Veröffentlichungen im Zusammenhang mit Wahlen, die an bestimmte Fristen gebunden sind.
Amtsblatt abschaffen?
Die Neufassung der Satzung sorgte indes auch für Kritik im Ratsrund. Tim Wessel (SPD) äußerte die Sorge, „dass alle, die keinen Zugriff aufs Internet haben, ausgegrenzt werden“. Und Wolfgang Müller (Freie Wähler) befürchtete, dass es sich um eine „Vorbereitung der Abschaffung des Amtsblatts“ handele.
Der Hauptamtsleiter sicherte zu, dass „alles weiterhin im Amtsblatt erscheinen soll“. In diesem Zusammenhang drängten Wessel und Müller darauf, dass dies entsprechend auch in der neuen Satzung fixiert werden soll.
Satzung von 1975
Die Neufassung der Satzung löst nach gut einem halben Jahrhundert die bisherige Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Bad Bellingen ab. Diese stammt aus dem Jahr 1975. Darin heißt es unter anderem, dass „öffentliche Bekanntmachungen durch Einrücken in das Amtsblatt der Gemeinde Bad Bellingen durchgeführt werden“. Unterschrieben wurde das Dokument vom damaligen und langjährigen Bürgermeister Eberhard Stotz, der von 1969 bis 1999 im Amt war.