Neue Bedingungen gelten künftig für das Aufstellen von Altkleider- und Altschuh-Containern auf öffentlichem Grund in Albstadt. Ein Ortsverein des Roten Kreuzes hat deshalb einzelne Stadträte um Hilfe gebeten: Die Einnahmen sind wichtig für seine Arbeit.
Kontroverser als zu erwarten war verlief die Diskussion im Gemeinderat über die „Richtlinien zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von Altkleider- und Altschuhcontainern in Albstadt“.
Solche dürfen bisher die Ortsvereine des Roten Kreuzes und die „Aktion Hoffnung“ aufstellen – ihr Vertrag galt bis 2019, doch die coronabedingte Überlastung des Amtes für öffentliche Ordnung hat eine Verlängerung der Gestattungsverträge bisher verhindert. Neu ist nun, dass künftig auch andere zum Zuge kommen sollen, was die Stadt bisher abgelehnt hatte. Da hat die Stadt den bisherigen Vertragspartnern auch mitgeteilt.
Nur ein Ortsverein hat sich zurückgemeldet
Während die „Aktion Hoffnung“ weiterhin Container aufstellen will, sei von den DRK-Ortsvereinen keine Rückmeldung gekommen – mit einer Ausnahme, erklärte Oberbürgermeister Klaus Konzelmann im Gemeinderat: Der Ortsverein Laufen-Lautlingen habe sich an Stadträte und den Laufener Ortsvorsteher Peter Landenberger gewandt mit der Bitte, die Stadt möge keine Sondernutzungsgebühren erheben – denn das ist der Plan. Zehn Euro pro Monat und Container, das sei mehr als die Hälfte der Einnahmen, gab Landenberger in der Sitzung weiter und betonte: „Das wäre eine Bestrafung des Ehrenamts.“
Hilfe kommt doppelt aus dem eigenen Stadtteil
Martin Frohme (SPD) aus Laufen sprang ihm zur Seite: „Die DRK-Ortsgruppen haben da bisher gute Arbeit geleistet und beseitigen es auch schnell, wenn neben den Containern etwas abgeladen wird.“ Der Erlös aus dem Verkauf der Altkleider komme überdies der DRK-Arbeit zu Gute – und nun solle jeder Unternehmer zu Lasten des DRK zum Zuge kommen? Frohme ist dagegen und stellte den Antrag, auf das öffentliche Ausschreiben der Standorte, wie es die neue Richtlinie vorsieht, „zu verzichten und eine einvernehmliche Lösung zu suchen: Wir sind dagegen, monatliche Gebühren von zehn Euro zu erheben.“
Die öffentliche Ausschreibung sei freilich nötig, erklärte die Leiterin des Ordnungsamtes, Michaela Maier. Obwohl die Stadtverwaltung „vor dem Verwaltungsgericht obsiegt“ habe, nachdem 2015 ein Unternehmer gegen die in Albstadt gängige Praxis geklagt hatte.
„Gewerbliche machen nicht noch am Abend rund um den Container sauber“
Jürgen Kiefer (Bündnis ’90/Die Grünen) gab zu bedenken, dass der Gewinn eines Containers bei rund 5000 Euro liege – in welchem Zeitraum sagte er nicht – und vermutlich „nur noch gewerbliche“ Container aufgestellt würden, wenn es gar nichts koste, während alle sich um Standorte bewerben dürften. Davon gibt es in Ebingen zwölf, in Tailfingen und Truchtelfingen zehn, in Onstmettingen fünf und weitere fünf in Pfeffingen, Margrethausen, Lautlingen und Laufen auf öffentlichem Grund. Weitere Zwölf stünden auf privaten Flächen in der Stadt. Kiefer mutmaßte, dass gewerbliche Betreiber – anders als das DRK – „nicht am Abend noch mal schauen, was um den Container herum liegt“.
Dem Antrag der SPD-Fraktion, keine Gebühr zu erheben, schlossen sich am Ende vier Gemeinderäte an. Sie stimmten gegen den Verwaltungsvorschlag, der bei weiteren zwei Enthaltungen durchging.
Markus Ringle (Grüne) indes erinnerte daran, dass jeder, der das DRK unterstützen wolle, ihm einen Standort auf eigenem Grund anbieten könne.
Die neue Richtlinie
Altkleider- und -schuhcontainer
durften bisher nur neben Altglascontainern stehen. Künftig sollen sie auch anderswo stehen dürfen, um das Ansammeln von Müllablagerungen zu verhindern.
Nicht nur einer –
künftig dürfen auch zwei Container nebeneinander stehen, wo der Bedarf besonders groß ist, um zu verhindern, dass Säcke mit Altkleidern daneben abgestellt werden.
Ihre Zuverlässigkeit
müssen Antragsteller künftig nachweisen – und binnen 48 Stunden auf Anordnung der Stadt Verschmutzungen beseitigen.
Zehn Euro Gebühr
müssen Aufsteller künftig pro Monat und Container entrichten. Eine Erlaubnis zum Aufstellen gilt für sechs Jahre, kann aber aus besonderen Gründen verkürzt oder verlängert werden.
Bei der Neuvergabe
der Erlaubnis ist künftig mindestens ein Neubewerber zu berücksichtigen, sofern es einen gibt. Hat ein Antragsteller schon einmal ungenehmigt Container aufgestellt, kann er für sechs Jahre von Vergaben ausgeschlossen werden.