In der Johann-Georg-von-Stulz-Straße soll die Parksituation entschärft werden Foto: Gemeinde

Die Kippenheimer Verwaltung möchte in einigen Straßen neue Regelungen für Autofahrer. Betroffen sind insbesondere Stellplätze.

Zu wenig Platz, zu viele Autos: Die Parksituation in Kippenheim ist an vielen Stellen angespannt. Das wurde Ende März bei der Verkehrsschau deutlich, als Gemeinderäte und Vertreter der Verwaltung zahlreiche Straßen unter die Lupe nahmen. Das Ergebnis: Vielerorts sind Maßnahmen nötig, erklärte Bürgermeister Matthias Gutbrod dem Gemeinderat. Ein Überblick.

 

Ruhegasse (Einmündung von B 3): Grundsätzlich ist beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ein Abstand von mindestens fünf Metern von den Schnittpunkten einzuhalten. Bei der Einmündung Ruhegasse (von der B 3 kommend) wird diese Vorschrift am rechten Fahrbahnrand oft missachtet. Um dies zu unterbinden und den geregelten Mindestabstand zu verdeutlichen, wäre ein Schraffieren der Fläche möglich. Diese Aufgabe könnte der Bauhof übernehmen.

Johann-Georg-von-Stulz-Straße/Allmendstraße: In diesem Bereich herrscht laut Verwaltung reger Verkehr. Zudem werden viele Pkws am Straßenrand geparkt. Um den Verkehr besser kontrollieren zu können und damit die Situation zu verbessern, wäre die Einführung des sogenannten „alternierenden Parkens“ eine Möglichkeit. Damit ist die wechselseitige Anordnung von Parkflächen gemeint, wobei das Parken außerhalb dieser gekennzeichneten Flächen nicht zulässig ist. Damit wird unter anderem angestrebt, die Flächen gegenüber von Einfahrten frei zu halten.

Parkende Autos behindern die Sicht

Schmieheimer Straße/Spitalstraße: An der Kreuzung Schmieheimer Straße/Spitalstraße wird aufgrund der parkenden Autos im Kurvenbereich die Sicht behindert. Um das Parken in diesem Bereich zu verhindern, plant die Gemeinde eine abgerundete Schraffierung der Fläche entlang des Gehwegs. Auch diese Maßnahme könnte der Bauhof realisieren.

Außerdem wäre im Bereich der Schmieheimer Straße 46 bis 62a das alternierende Parken eine Möglichkeit, die beengte Verkehrssituation zu verbessern. Um das Parken vor dem Stoppschild auf Höhe der Schmieheimer Straße 48 zu verhindern und das eigentlich gesetzliche Halteverbot zu verdeutlichen, wäre auch dort eine Schraffierung bis zu fünf Meter vor dem Schild möglich.

Schmieheimer Straße, Höhe Hausnummer 39/41: Vermehrt fällt das Parken auf dem Gehweg auf Höhe des Hauses Schmieheimer Straße 39/41 auf. Der Eigentümer wurde nochmals darauf hingewiesen, den Gehweg vor seinem Haus nicht als Parkfläche zu nutzen. Sofern dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, plant die Verwaltung, zwei Poller auf dem Gehweg zu errichten.

Mindestabstand zur Kreuzung wird missachtet

Ecke Schmieheimer Straße/Im Häldele: Auch in diesem Kreuzungsbereich missachten einige Autofahrer beim Parken den Mindestabstand von fünf Metern vor und hinter Einmündungen. Daher könnte man die Vorschrift mit einer Schraffierung der Fläche im Kreuzungsbereich verdeutlichen. Zudem besteht dort die Möglichkeit, das alternierende Parken (drei bis vier eingezeichnete Flächen) umzusetzen.

Parkplatz am Friedhof: Aktuell kann auf dieser Fläche unbegrenzt und kostenlos geparkt werden. Dort könnte ein Parken auf Zeit – etwa auf zwei Stunden – eingerichtet werden.

Jetzt entscheidet die Stadt lahr

So geht es weiter: „Die Gemeinde obliegt der Stadt Lahr als Straßenverkehrsbehörde. Das bedeutet, dass Änderungen im Straßenverkehrsbereich von der Stadt geprüft werden müssen“, erklärte Bürgermeister Gutbrod. Konkret bedeutet das: Die Gemeinde kann beispielsweise keine Verkehrsschilder eigenmächtig aufstellen oder Verkehrsführungen abändern. „Dennoch sollen kritische Verkehrssituationen vom Gremium bewertet werden und anschließend das weitere Vorgehen mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt werden.“ Demnach liegt der Ball nun im Spielfeld der Stadt Lahr. Eine Verkehrsschau im Ortsteil Schmieheim soll folgen.