Mit der Neuregelung der Grundsteuer ist nicht jeder einverstanden. Foto: Jens Büttner/dpa

Jens Hagen verlas im Königsfelder Gemeinderat eine persönliche Stellungnahme zur kürzlich im Gremium erfolgten Neuregelung der Grundsteuer. Diese kritisierte er mit scharfen Worten.

Nachdem er sich gegen das „schlecht gemachte“ Gesetz Baden-Württembergs ausgesprochen habe, hätten ihm Bürger von drei- bis fünffach gestiegenen Beiträgen berichtet. Er kenne einen krassen Fall in Überlingen, wo eine Dame statt 860 nun 12 000 Euro zahlen solle. Dabei handle es sich wohl um ein Seegrundstück, meinte Bürgermeister Fritz Link. Absicht des Gesetzgebers sei gewesen, gerechter zu besteuern.

 

Laut Hagen läuft das aber entgegen dem Grundsatz Baden-Württembergs, im Alter mit einem Häuschen abgesichert zu sein. Man entziehe denjenigen die Grundlage, deren Häuser gerade noch so funktionierten ebenso wie das Kapital für Investitionen und Handwerkern Aufträge.

Mehrfamilienhäuser und Gewerbe entlastet

Link hielt dagegen, dass Gewerbe und Geschosswohnungsbau entlastet würden. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherige Regelung nicht mehr dem heutigen Gerechtigkeitsempfinden entspreche. Die Rechtmäßigkeit des Gesetzes sei bestätigt, so Link.

Tatsächlich sei die Regelung Baden-Württembergs die am wenigsten angreifbare, da man nur Fläche und Bodenwert heranziehe. Es handle sich auch um ein Lenkungsinstrument, um Leute zu veranlassen, nicht so große Häuser zu kaufen. Rechtmäßig sei zudem, ganze Gebiete einheitlich anstatt parzellenscharf zu bemessen.

Bisher zwölf wertbare Widersprüche

Kämmerer Pirmin Schmid erklärte zu weiteren Fragen Hagens, dass bei der Gemeinde bisher zwölf wertbare Widersprüche eingingen. Man sehe aktuell keine Möglichkeit, diesen abzuhelfen, Betroffene sollten sich ans Landratsamt wenden wenn sie meinten, das die Bemessungsgrundlage nicht stimme.

Die Verschiebung der Beiträge in Königsfeld sei sehr vom Einzelfall abhängig, die Gemeinde werde aber 2025 genauso viel Grundsteuer einnehmen wie 2024. Verlierer seien diejenigen mit relativ großer Quadratmeterfläche in guter Lage.

Regelung treffe vor allem Ältere

Franziska Hornscheidt bemängelte, dass die neue Regelung vor allem Ältere treffe.

Zu einer von Hagen angesprochenen möglichen Beteiligung an einer Sammelklage erklärte Link, dass es diese nicht gebe. Ihm gehe es darum, den Bürgern ein klares Zeichen zu geben, dass man eine getroffene Entscheidung im Nachgang nochmals prüfe und eventuell gegensteuere, meinte Hagen, auch wenn das angesichts der Finanzen der Gemeinde wohl nicht möglich sei.