Schwangere dürfen nun deutlich länger täglich mit Atemschutz arbeiten als bislang. Das hilft Händlern und Dienstleistern.
Die vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg haben Ende vergangener Woche eine überarbeitete Version der „Information Mutterschutz“ auf ihre Internetseiten gestellt. Entsprechend den dort aufgeführten Hinweisen zur „Beschäftigung von schwangeren (und stillenden) Frauen im Hinblick auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus“ ergibt sich für Betriebe und Beschäftigte eine gravierende Änderung: War bisher empfohlen, nicht länger als 30 Minuten täglich mit einer FFP2-Maske zu arbeiten – diese ist vorgeschrieben, wenn etwa der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann –, so ist nun eine längere Beschäftigung möglich.