In der neuen Polizeiverordnung der Gemeinde wird speziell auf das Wasserentnahmeverbot aus dem Brunnen am Dorfplatz Locherhof hingewiesen. Foto: Herzog

Die Gemeinde gibt sich eine neue Polizeiverordnung, die um fünf Paragrafen ergänzt worden ist. Sie wird nun wieder 20 Jahre Gültigkeit haben.

Nach Auskunft von Bürgermeister Franz Moser in der Sitzung des Gemeinderats ist die bisherige Polizeiverordnung der Gemeinde nach einer Laufzeit von 20 Jahren zum 1. Januar 2025 außer Kraft getreten. Deshalb müsse zwingend eine neue Polizeiverordnung erlassen werden.

 

Der Gemeindetag habe eine neue Musterverordnung erarbeitet, die den aktuellen Stand abdecke und die neue Rechtsprechung berücksichtige. So werde im Paragraf 4 klargestellt, dass von Kinderspielplätzen ausgehender Lärm keine schädliche Umwelteinwirkung darstelle. Diese Regelung gelte nicht für Spielplätze, auf denen sich Jugendliche ab 14 Jahren aufhielten. Um sich bei den Benutzungszeiten der Gemeinde Dunningen anzupassen, erfolge eine Begrenzung in der Zeit von 22 Uhr bis 8 Uhr, schilderte der Bürgermeister.

Bei Haus- und Gartenarbeiten werde ebenfalls der Vorgabe von Dunningen gefolgt, wonach diese nicht zwischen 20 Uhr und 8 Uhr ausgeübt werden dürften. Auf eine Begrenzung in der Mittagszeit, wie sie manche Kommunen praktizierten, werde verzichtet.

Pumpwerk erheblich geschädigt

Ergänzend in Paragraf 8, Benutzung öffentlicher Brunnen, werde ausdrücklich auf das Wasserentnahmeverbot hingewiesen. Grund sei, dass dem Brunnen am Dorfplatz Locherhof in den Sommermonaten größere Wassermengen entnommen worden seien, wodurch das Pumpwerk erheblich geschädigt worden und der Brunnen nicht mehr funktionsfähig gewesen sei, berichtete Moser.

Aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren schlage die Verwaltung außerdem vor, die Paragrafen 18 und 22, Wertstoffsammelbehälter und Öffentliche Abfallbehälter sowie die Paragrafen 19, 20 und 21, Aufstellen von Wohnwagen und Zelten, Bienenhaltung und Lärm durch Fahrzeuge, neu in die Bestimmungen mit aufzunehmen, bat Moser um Zustimmung, die einstimmig erfolgte.

Die neue Polizeiordnung tritt zum 1. März 2025 in Kraft.