Ein Archivfoto von der Taubenfütterung durch den Stadttauben-Verein auf dem ehemaligen Aviona-Areal an der Hechinger Runkellenstraße: Im Juli 2025 hat die Stadt Hechingen diese Fütterung untersagt. Im Entwurf der neuen städtischen Polizeiverordnung wird das Fütterungsverbot auf private Flächen ausgeweitet. Foto: Stadttauben Hechingen e. V.

Mit einem Brandbrief an Verwaltung und Stadträte versucht der Verein Stadttauben Hechingen e.V. die geplante Verschärfung des Taubenfütterungsverbotes abzuwenden.

Der Hechinger Glaubenskrieg um die Fütterung der Stadttauben geht in die nächste Runde. Der Anlass: In der bevorstehenden Sitzungsrunde des Gemeinderates steht die Polizeiliche Umweltschutzverordnung auf der Tagesordnung.

 

Und die sieht eine Verschärfung des Taubenfütterungsverbotes vor. Jedenfalls im formellen Sinne. Dass die Stadttauben künftig auch von privaten Flächen, also in Höfen und Gärten, nicht mehr gefüttert werden dürfen, hatte die städtische Ordnungsbehörde schon im Juli 2025 verfügt. In der bislang gültigen Polizeiverordnung in der Fassung vom 17. Februar 2017 war das Fütterungsverbot aber noch auf öffentliche Straßen, Gehwege und Grünanlagen beschränkt gewesen.

Der Stein des Anstoßes

Stein des Anstoßes ist Paragraf 12 der neuen Polizeiverordnung, die der Gemeinderat am 28. April verabschieden soll. Der besagt: „Tauben dürfen im Stadtgebiet Hechingen nicht gefüttert werden.“ Gegen diese Erweiterung des Verbots geht nun der Verein Stadttauben Hechingen e.V. vor. Bevor der Verwaltungsausschuss bereits an diesem Dienstagabend, 21. April, 18.30 Uhr, in öffentlicher Sitzung berät, haben Bürgermeister Philipp Hahn, Erste Beigeordnete Dorothee Müllges und die Stadträtinnen und Stadträte Post von der Taubenvereinsvorsitzenden Christine Maier bekommen.

Ein Gutachten ist beigefügt

Dem Schreiben beigefügt ist eine gutachterliche Bewertung, die der Verein bei „VitaGood – die Stadttaubenexperten“ in Auftrag gegeben hat. Inhaberin dieses Unternehmens ist Antje Konz aus Bisingen-Zimmern. Sie sollte begutachten, ob das geplante flächendeckende Taubenfütterungsverbot im Hechinger Stadtgebiet „rechtlich und fachlich geeignet“ ist, um die Taubenpopulation und Verschmutzungen durch Tauben wirksam zu reduzieren – oder ob „alternative Maßnahmen eine nachhaltigere Lösung“ bieten.

Ergebnis: Fütterungsverbot „ist keine nachhaltige Lösung“

Die Gutachterin stellt fest: Was die Stadt unternimmt, ist keine nachhaltige Lösung im Umgang mit der Stadttaubenpopulation. Das flächendeckende Fütterungsverbot, das sich auch auf private Flächen erstreckt, sei „im Hinblick auf fachliche Wirksamkeit, rechtliche Einordnung und praktische Umsetzung“ als „nicht geeignet“ anzusehen. Weder die Taubenpopulation noch die Verschmutzungen durch Taubenkot ließen sich auf diesem Wege reduzieren.

Warnung vor Verlagerung des Problems

Vielmehr sei eine verstärkte Verlagerung der Bestände und Zunahme des Schmutzes an einzelnen Standorten zu befürchten. Auch Beschwerden aus der Bevölkerung würden sich lediglich verlagern und möglicherweise zunehmen. Weitere negative Effekte, vor denen die Gutachterin warnt, sind „mögliche Auswirkungen auf die Fütterung anderer Vogelarten“ und „praktische Unsicherheiten für Bürgerinnen und Bürger bei der Anwendung der Regelung“.

„VitaGood“ empfiehlt alternativ Maßnahmen, wie sie bereits in anderen Kommunen erfolgreich angewendet würden. Dazu zählt die Gutachterin betreute Taubenschläge nach dem „Augsburger Modell“, eine kontrollierte, artgerechte Fütterung sowie eine Gelegekontrolle mit dem Austausch von Bruteiern. Betreute Taubenschläge wären erfahrungsgemäß mit relativ überschaubaren Kosten (genannt werden 15.000 Euro) zu realisieren. Die Gutachterin verweist dabei auf fachliche Einschätzungen aus dem Bereich des Bundesarbeitskreises Stadttaubenmanagement.

Stadttauben-Vereinschefin Christine Maier bittet die Stadträtinnen und Stadträte, die noch weitaus ausführlicher dargestellten „fachlichen und rechtlichen Aspekte sorgfältig in ihre Abwägung einzubeziehen“, wenn sie über den Entwurf der Polizeiverordnung abstimmen.