Beim Finanzamt Rottweil laufen die Drähte wegen der Grundsteuererklärungen heiß. Foto: Otto

Weil die Grundsteuer ab 2025 neu berechnet werden soll, müssen beim Finanzamt Rottweil 78 000 Erklärungen abgegeben werden. Rund 80 Prozent sind bislang eingegangen – ebenso wie viele Beschwerden. Mit den Grundsteuerwerten sind viele Eigentümer nicht einverstanden.

Das Finanzamt Rottweil sieht sich mit „massenhaften Anrufen“ wegen der Grundsteuererklärung konfrontiert. Die Bürger haben mit der Erstellung Probleme, stellen die Verfassungsmäßigkeit des Ganzen in Frage oder sind mit den Bodenrichtwerten nicht einverstanden. Wir haben Finanzamtschef Michael Kewes zur aktuellen Lage und allem Wissenwerten befragt.

 

Die Erklärungen

78 000 Erklärungen sind im Bereich des Finanzamts Rottweil laut Kewes abzugeben, davon 62 905 im Bereich der Grundsteuer B. Auf land- und forstwirtschaftliche Einheiten entfallen 15 216. Zum Stichtag Ende Januar seien 45 068 Erklärungen eingegangen, was im Bereich der Grundsteuer B rund 71 Prozent entspricht. „Inzwischen dürfte die Abgabequote jedoch entsprechend der landesweiten Quote deutlich über 80 Prozent liegen“, so Kewes. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft mit der Frist Ende März nehme der Eingang Fahrt auf.

Wie viele Erklärungen sind bearbeitet?

Laut Kewes waren am 31. Januar 17 050 Fälle bearbeitet. Mittlerweile sind geschätzt etwas über 20 000 Fälle.

Was sind die Konsequenzen, wenn die Frist nicht eingehalten wurde?

Für die Grundsteuer B sei die offizielle Frist zwar abgelaufen, man befinde sich jetzt jedoch in einer Art Kulanzphase, sagt der Finanzamtschef, innerhalb derer die Abgabe der Erklärung weiterhin möglich ist, ohne negative Folgen befürchten zu müssen. Vorrangig sollte für die Abgabe weiterhin das Verfahren Elster genutzt werden, betont er. Weiterhin säumige Eigentümer würden voraussichtlich im April 2023 ein Erinnerungsschreiben erhalten. „Ein Antrag auf Fristverlängerung ist also nicht nötig und würde nur wieder Mehrarbeit auslösen“, erklärt er. Ähnlich läuft es dann später bei der Grundsteuer A.

Nach Ablauf der Kulanzzeit könne bei weiterhin säumigen Eigentümern ein Verspätungszuschlag und die Schätzung des Grundsteuerwertes von Seiten des Finanzamtes erfolgen.

Achtung: Kewes weist darauf hin, dass das Finanzamt in manchen Fällen womöglich keine aktuelle Adresse des Eigentümers hat, beispielsweise nach Vererbung ohne Berichtigung im Grundbuch. Der Eigentümer vom Stichtag 1. Januar 2022 ist zur Grundsteuer-Feststellungserklärung verpflichtet – auch wenn er kein Informationsschreiben erhalten hat.

Wie ist die Resonanz aus der Bevölkerung? Wie viele Einsprüche gibt es?

Die Zahl der Einsprüche könne derzeit nicht genau ermittelt werden, sagt der Finanzamtschef. Weil es so viele sind, konnten noch gar nicht alle erfasst werden – dies habe aber keine Nachteile für die betreffenden Bürger.

„Die Bearbeiterinnen versuchen den zeitweise massenhaften Anrufen nachzukommen, die mit der Erstellung der Erklärungen Probleme haben sowie Einsprüche zu bearbeiten, die nicht die Verfassungsmäßigkeit oder die Bodenrichtwerte betreffen und denen deshalb gegebenenfalls auch sofort abgeholfen werden kann.“

Was sind die Hauptkritikpunkte?

Die Hauptkritikpunkte betreffen neben der Frage der Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes häufig die festgestellten Grundsteuerwerte, sagt Michael Kewes. Diese werden nach dem Landesgrundsteuergesetz aus dem Produkt der Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert ermittelt. Viele Bürger sind hier nicht einverstanden: „Während die Grundstücksfläche meistens unstrittig ist, wird der Bodenrichtwert eher in Zweifel gezogen“, so Kewes. Er betont, dass der Bodenrichtwert aber nicht von den Finanzämtern festgelegt wird, sondern von den Gutachterausschüssen der Kommunen. Dies sei extra so geregelt worden, aufgrund der Sach- und Fachkenntnis und der größeren Ortsnähe.

An diese Bodenrichtwerte sei das Finanzamt gebunden. Anträge auf Anpassung – beispielsweise wegen Lärmbelastung, Grundstückszuschnitt, Hinterlandlage oder ähnlichem – könnten deshalb nicht berücksichtigt werden. Das gehe nur, wenn ein Gutachten feststellt, dass der tatsächliche Wert mehr als 30 Prozent vom festgestellten Wert abweicht.

Aus dem Grundsteuerwertbescheid wird mancher nicht recht schlau. Was tatsächlich zu zahlen ist, zeigt sich erst später. Foto: Otto

Die versandten Grundsteuerwertbescheide sind für den Laien nicht unbedingt leicht zu verstehen – welche Rückfragen haben die Bürger?

Vereinzelt gibt es Bürger, die nach dem Bescheid die Zahlung leisten wollen, und deshalb anrufen, erklärt Michael Kewes. Grundlegend für das Verständnis ist folgendes, wie er betont:

Der Eigentümer erhält zwei Bescheide, den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid.

Keiner der Bescheide enthält eine Zahlungsaufforderung. Auf Grund dieser Bescheide erfolgt noch keine Festsetzung der Grundsteuer.

Die Grundsteuer wird mit dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde/Kommune festgesetzt. Diese werden erst zum 1. Januar 2025 von den Gemeinden/Kommunen erlassen, da ab diesem Zeitpunkt die neuen Grundsteuerwerte anzusetzen sind.

An der Systematik, dass das Finanzamt die Grundlagenbescheide erlässt und die Kommunen hierauf ihre selbst bestimmten Hebesätze anwendet, hat sich nichts geändert.

Bis Ende 2024 gilt die von der Kommune bisher festgesetzte Grundsteuer weiter.

Was müssen die Eigentümer denn nun künftig zahlen? Wann steht das fest?

Zum jetzigen Zeitpunkt könne noch nicht abgeschätzt werden, wie die Kommunen ihre Hebesätze für die Neufestsetzung der Grundsteuer anpassen. Eine Hochrechnung mit dem bisherigen Hebesatz der Kommune sei daher nicht aussagekräftig. Deshalb könne auch noch keine Aussage zur Höhe der jeweils zukünftigen Grundsteuer getroffen werden.

Wie belastet die Grundsteuerreform den normalen Betrieb des Finanzamts?

Man leiste unter Berücksichtigung der knappen Personalressourcen das Möglichste und habe den Kundenservice entsprechend ausgebaut, sagt der Leiter des Finanzamts. Die Mitarbeiter seien sehr engagiert dabei, um allem gerecht zu werden. „Wenn trotzdem manche Anrufer in der Warteschleife landen, bitte ich um Verständnis. Einfach weiter versuchen, nicht aufgeben“, sagt er. Ein Lob an seine Mitarbeiter möchte Kewes bei dieser Gelegenheit anbringen. „Die Bewältigung der Grundsteuerreform ist eine enorme Kraftanstrengung sowohl für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wie für uns. Insoweit sitzen wir sozusagen im selben Boot.“