Durch die neue Gesetzgebung in Sachen Grundsteuer kommt es auch in Schonach zu erheblichen Veränderungen je nach Fläche und Bodenrichtwert. Einstimmig hat der Gemeinderat der Anhebung der Hebesätze zugestimmt.
Die Grundsteuer muss aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 2018 angepasst werden, der Landtag Baden-Württembergs hatte 2020 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen, das zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Dadurch kommt es auch in Schonach zu erheblichen Veränderungen.
Kämmerer Steffen Dold führte die Situation in der Sitzung des Gemeinderats aus. Bisher lagen die Einnahmen der Gemeinde bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) bei rund 33 000 Euro, bei der Grundsteuer B (Bauland) bei rund 591 000 Euro.
Was sich bei der Grundsteuer A konkret bei der Bewertung der einzelnen Grundstücke ändern wird, sei für die Gemeindeverwaltung schlichtweg nicht nachvollziehbar, da die zur Beurteilung notwendigen Daten fehlen, diese liegen beim Finanzamt, erklärte Dold. Aktuell wurden von diesem rund 60 Prozent der Grundstücke bewertet und an die Gemeinde übermittelt.
Komplette Neubewertung
Nach altem Recht beliefen sich die Messbeiträge für diese Grundstücke auf 5504,78 Euro, der Hebesatz lag bisher bei 400 vom Hundert. Nach neuem Recht würden die Messbeträge bei 4413,38 Euro liegen. Um die Aufkommensneutralität zu erreichen, müsste der Hebesatz auf 500 vom Hundert angehoben werden.
Nun kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass die Grundsteuer der einzelnen Grundstücke jeweils um die nötigen 25 Prozent ansteigt, vielmehr kommt es zu einer kompletten Neubewertung dieser und zu einer enormen Verschiebung. Bei einigen Grundstücken sinkt die Steuerlast um 400 bis 600 Euro, bei anderen steigt sie um denselben Betrag. Allerdings könnten sich aufgrund der aktuell niedrigen Rückläufer-Quote seitens des Finanzamts von 60 Prozent die Hebesätze noch verändern.
Tatsächliche Nutzung findet nur geringfügigen Niederschlag
Bei der Grundsteuer B wurde früher sowohl das Grundstück als auch die tatsächlich vorhandene Bebauung für die Grundsteuer berücksichtigt. Künftig haben hingegen lediglich die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert Einfluss. Die tatsächliche Nutzung, also Bebauung, findet nur noch über die Steuermesszahl einen geringfügigen Niederschlag im Grundsteuerwert.
Mittlerweile wurden rund 95 Prozent der Grundstücke bewertet und an die Gemeinde übermittelt. Nach altem Recht beliefen sich die Messbeträge für diese Grundstücke auf 140 335,18 Euro, der Hebesatz lag bei 400 vom Hundert. Nach neuen Recht lägen die Werte nun bei 95 857,32 Euro, die Hebesätze müssten rein rechnerisch auf rund 585 vom Hundert angehoben werden.
Kosten für Firmen- und Geschäftsgrundstücke sinken
Nach Auffassung der Verwaltung sollten die noch ausstehenden Grundstücksbewertungen tendenziell eher zu einem geringeren Hebesatz führen, weshalb der Satz von 580 vom Hundert ausreichen sollte. Insgesamt können folgende Feststellungen getroffen werden: Die Grundsteuer für Firmen- und Geschäftsgrundstücke sinken, die für unbebaute Grundstücke steigt, große Grundstücke mit tendenziell alter Bebauung werden teurer, kleine Grundstücke mit tendenziell junger Bebauung günstiger, ebenso wie Miteigentum an Großobjekten.
Kämmerer Dold wies explizit darauf hin, dass bei der Anpassung an die neue Berechnung eine Aufkommensneutralität beachtet werden müsse, sprich, die Gemeinde soll nicht mehr aber auch nicht weniger an Grundsteuer einnehmen als zuvor. Da die Gemeinden angehalten sind, die Hebesätze in diesem Sinne anzupassen, komme es zu einer reinen Umverteilung, es wird Gewinner und Verlierer geben. Auf die Bewertungsgrundlagen habe die Verwaltung keinen Einfluss, das sei Sache des Landes.
Änderung der Berechnung nicht durch Gemeinde gewollt
Prinzipiell bestehe noch die Möglichkeit zu Schaffung einer Grundsteuer C, die unbebaute Grundstücke umfasst. In Schonach betreffe dies rund 100 Grundstücke, deren Anteil aber müsste manuell ermittelt werden. Er stellte diese Möglichkeit in Frage, denn durch die Reform würden diese Grundstücke schon höher belastet werden. Zahlte man bisher für eine Baulücke mit etwa 600 Quadratmetern etwa 50 Euro im Jahr, steigen diese Kosten auch ohne Einführung der Grundsteuer C auf über 500 Euro an.
Bürgermeister Jörg Frey wies darauf hin, dass die Änderung der Berechnung nicht durch die Gemeinde gewollt war, vielmehr durch Gesetzgebung erwirkt wurde. Die Verwaltung gehe davon aus, dass die meisten Grundstücke trotz der Reform in einem ähnlichen Rahmen wie zuvor besteuert werden. Gerhard Kienzler von der Offenen Grünen Liste (OGL) merkte an, dass die Grundsteuer C ja eigentlich als Werkzeug dafür gedacht war, um Baulücken zu schließen. Insgesamt sah er die Reform als gerecht an, denn nun würden eng bebaute Flächen günstiger werden, große Grundstücke dagegen teurer.
Einführung einer Grundsteuer C abgelehnt
Die Verwaltung schlug dem Gremium nun einen Hebesatz von 500 vom Hundert für die Grundsteuer A und von 580 vom Hundert für die Grundsteuer B vor. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll bei 340 vom Hundert bleiben. Eine Grundsteuer C soll nicht eingeführt werden. Der Gemeinderat stimmte geschlossen zu.