Durch die neue Gesetzgebung in Sachen Grundsteuer kommt es auch in Schonach zu erheblichen Veränderungen je nach Fläche und Bodenrichtwert. Einstimmig hat der Gemeinderat der Anhebung der Hebesätze zugestimmt.
Die Grundsteuer muss aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 2018 angepasst werden, der Landtag Baden-Württembergs hatte 2020 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen, das zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Dadurch kommt es auch in Schonach zu erheblichen Veränderungen.