Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Grundsteuerreform neue Hebesätze. Insgesamt will die Kommune 2025 so viel einnehmen wie in diesem Jahr. Manche müssen trotzdem drauf zahlen. Andere kommen billiger weg.
Dass die Grundsteuer reformiert werden muss, ist seit 2018 klar. Das Bundesverfassungsgericht hatte gegen die bisherige Berechnung aufgrund veralteter Daten Einspruch gegen die bisherige Berechnung erhoben. Auf Bundes- und Landesebene wurde lange diskutiert. 2020 beschloss das Land, sein eigenes Grundsteuergesetz zu erlassen, das ab dem 1. Januar 2025 gilt. Bodenrichtwert, Fläche und Steuermesszahl haben nun Einfluss auf die Höhe des Steuermessbetrags. Die Kommunen können ihren Hebesatz aber weiterhin individuell festlegen.