Ihre Grundsteuererklärung haben die Bürger längst gemacht. Jetzt ärgern sich viele über den Bescheid. Foto: dpa/Marcus Brandt

Bei der Grundsteuer naht die Stunde der Wahrheit. Erste Stichproben zeigen: Im Land steigt vielerorts die Steuerlast für Ein- und Zweifamilienhäuser. Entlastet werden Gewerbebauten.

In Baden-Württemberg kommt es durch die Grundsteuerreform in vielen Gemeinden zu einer deutlichen Entlastung von Gewerbebauten, während für Wohngebäude, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser häufig höhere Steuern fällig werden. Das zeigen erste Stichproben über die Auswirkung der Grundsteuerreform in baden-württembergischen Städten und Gemeinden sowie vielfältige Klagen von Bürgern, die in diesen Tagen die endgültigen Grundsteuerbescheide von ihrer Kommune zugeschickt bekommen und ab jetzt zum Teil erheblich mehr bezahlen müssen als bisher.

 

Besitzer von Wohngebäuden müssen höheren Anteil schultern

Nach jahrelangen Vorarbeiten ist die Grundsteuerreform zum Jahresanfang in Kraft getreten. Wie die tatsächlichen Be- oder Entlastungen am Ende ausfallen, ist nach jahrelanger Ungewissheit von Millionen Immobilienbesitzern mit Spannung erwartet worden. Unter anderem haben Städte wie Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Ravensburg, Reutlingen, Ulm und Weingarten bei der Festsetzung ihrer neuen Grundsteuerhebesätze im Gemeinderat bereits Belastungsverschiebungen in ihrem Verantwortungsbereich untersucht.

Als ein Trend schält sich bei solchen Stichproben heraus, dass Gewerbeimmobilien steuerlich strukturell besser wegkommen als bisher. In Ulm trugen sie im vorigen Jahr noch 42 Prozent zum Grundsteueraufkommen bei – 2025 sinkt der Anteil laut den Erwartungen der Stadt auf nur noch zehn Prozent. In Ravensburg sinkt der Anteil von 45 auf 25 Prozent. Dort steigt im Gegenzug der Beitrag der Wohngebäude zum Grundsteueraufkommen stark, nämlich von 54 auf 70 Prozent. Auch in Mannheim, Weingarten und Freiburg werden die Anteile der Gewerbegebäude an der Grundsteuer deutlich geringer, während der Beitrag der Wohngebäude signifikant steigt. Zugleich sind die Entwicklungen von Kommune zu Kommune unterschiedlich und einheitliche Trends deshalb schwer auszumachen.

Steuerzahler fordern Korrekturen

Eike Möller vom Bund der Steuerzahler erneuert deshalb seine Forderung an die Landesregierung, das Gesetz nachzubessern. „Unsere Befürchtung, dass Gewerbebauten entlastet werden und Wohngebäuden mehr zahlen müssen, hat sich voll bestätigt“, betont Möller im Gespräch mit unserer Redaktion. „Die Landesregierung muss jetzt reagieren und nachträglich einen differenzierten Hebesatz für Gewerbe und Wohnen einführen.“ Er verweist auf das Beispiel Nordrhein-Westfalens, das diesen Weg bereits umgesetzt habe. „Darüber hinaus müsste die Möglichkeit geschaffen werden, Hebesatzzonen zu bilden. Denn auch beim Gewerbe unterscheiden sich die Belastungswirkungen zwischen Innenstadtlagen und dem Stadtrand erheblich.“

Laut einer Umfrage des Bundes der Steuerzahler unter den hundert größten Kommunen im Land hat die große Mehrzahl (72 Prozent) die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt. „Immerhin die Mehrheit der Kommunen im Land hat das Versprechen der Aufkommensneutralität eingelöst. Insofern wurden die Steuerzahler nicht flächendeckend enttäuscht“, sagt Möller. „Aber natürlich hätten das – bei allem Respekt vor den finanziellen Zwängen vor Ort – eigentlich alle Städte und Gemeinden einhalten sollen.“