Eigentümer und Abfallwirtschaft des Landkreises finden keine Einigung über die weitere Nutzung des Areals. Die Folge: Der Zeller Recyclinghof kann nicht in Atzenbach bleiben.
Der Vertrag mit dem aktuellen Verpächter des Zeller Recyclinghofs Ralf Kiefer, gleichzeitig Betreiber des Hofes, sei ausgelaufen, erläutert Silke Bienroth, Betriebsleitung Eigenbetrieb Abfallwirtschaft im Landkreis Lörrach. Die Verhandlungen über eine Verlängerung des Vertrags indes hätten sich schwierig gestaltet. Daher sei die Abfallwirtschaft auf die Suche nach einer alternativen Fläche gegangen. Zudem hätte der aktuelle Standort instand gesetzt werden müssen – und auch dazu wäre ein langer Pachtvertrag nötig gewesen. Knackpunkt unterm Stichwort „schwierige Verhandlungen“ war offenbar vor allem das Geld.
Keine Chance auf weitere Gespräche
Bürgermeister Peter Palme äußert im Gespräch mit unserer Redaktion den Wunsch, dass das Landratsamt und der aktuelle Betreiber in erneute Gespräche gehen, damit der Recyclinghof am aktuellen Standort bleiben kann. „Der Platz ist für mich optimal“, sagt Palme. „Auch die Zeller sind damit glücklich.“ Zudem würden der Service und die Mitarbeiter des Betreibers wertgeschätzt, macht der Bürgermeister klar.
Der Verpächter und Betreiber Rolf Kiefer sagt auf Nachfrage unserer Redaktion: „Von unserer Seite stehen die Türen für realistische Verhandlungen immer noch offen.“ Ein Weiterbetrieb seinerseits könne gewährleistet sein, aber nur, wenn eine zeitgemäße Anpassung der Pachtbedingungen erfolgt. „Der Pachtzins, den wir derzeit erhalten, liegt rund das 3,5-Fache unter den uns bekannten Angeboten, die die Abfallwirtschaft an anderer Stelle anbietet.“
Silke Bienroth indes sagt: „Die Chance, mit dem aktuellen Betreiber nochmals zu verhandeln, ist nach meiner Einschätzung nicht mehr gegeben, da die Vorstellungen der Verhandlungspartner zu weit auseinander liegen.“
Kosten seien an neuem Standort nicht unbedingt höher
Palme spricht außerdem die Kosten an, die mit der Gestaltung eines neuen Platzes entstehen würden. „Ich halte es nicht für sinnvoll, hohe Summen für einen neuen Platz auszugeben, während man den vorhandenen Platz mit niedrigeren Summen instand halten könnte“, sagt Palme.
Bienroth erläutert, dass die neue Fläche zwar teilweise asphaltiert werden, ansonsten aber nicht dem Standard eines „Recyclingzentrums“ entsprechen soll, sondern dem eines „Recyclinghofs“ mit geringerem Standard. Die Arbeiten am alten Standort wären mit vergleichbaren Kosten verbunden, erläutert Bienroth. Für beide Standorte brauche es einen Planer. „Teurer wird am neuen Standort das Genehmigungsverfahren sowie neue Infrastrukturen. “, sagt Bienroth. Diesen einmaligen Kosten müsse man aber die Pacht- und Betriebskosten über die Vertragslaufzeit gegenhalten.
Werden Anwohner durch Lärm gestört?
„Jede neue Idee schafft neue Probleme“, sagt Palme. Der aktuelle Platz habe keine Anwohner und somit gebe es hier keine Lärmbelästigung, macht er klar. Auch Bienroth räumt ein, dass der aktuelle Standort aufgrund der Anwohnersituation gut geeignet sei. Es gebe aber auch andere Kriterien. Der neue Standort sei etwas größer und nicht so schmal geschnitten.
Und: „Bei zwei Öffnungstagen pro Woche und den gelegentlichen Wechseln der Containern ist nach unserer Erfahrung die Lärmbelästigung gering“, sagt Bienroth – das sehe sich auch so am neuen Standort, wo die Wohnbebauung dann näher sei.
Bienroth spricht von erfolgreichen Verhandlungen für den neuen Standort. „Der Pachtvertrag ist abgestimmt und bereit zur Unterschrift.“ Ein Ingenieur-Büro sei bereits mit der Planung beauftragt. Parallel zur Genehmigungsphase sollen die Arbeiten ausgeschrieben werden. Auch einen Betreiber will man mit der Ausschreibung finden. Wo der neue Standort liegt, soll erst bekanntgegeben werden, wenn der Pachtvertrag unterschrieben ist.
Zeller müssen Abfall monatelang woanders hinbringen
Bienroth geht davon aus, dass sie den Betrieb in Atzenbach zum Jahresende einstellen werden. „Meine Bitte nach einer einjährigen, letztmaligen Verlängerung wurde zwar nicht abgeschlagen, aber die Aufrechterhaltung des Betriebs mit Forderungen verknüpft, die nicht akzeptabel sind.“ Das wiederum bedeutet, dass es in Zell für ein halbes oder maximal ein Jahr keine ortsnahe Abgabemöglichkeit geben wird. Denn die neue Annahmestelle kann nicht rechtzeitig in Betrieb gehen.