Nach 47 Jahren bekommt Loßburg eine neu gefasste Ehrenordnung. Sie regelt, wer wann und wie geehrt wird – von Geburtstagen über Hochzeiten bis zur Kranzniederlegung.
Die derzeitige Ehrenordnung der Gemeinde ist mittlerweile stolze 47 Jahre alt und stammt aus dem Jahr 1979. Wie Anja Lewandowski, Leiterin des Haupt- und Personalamts, versicherte, sei die Gemeinde jedoch nicht auf diesem Stand stehen geblieben.
Über die Jahrzehnte sei die Ordnung zwar immer mal wieder an veränderte Rahmenbedingungen angepasst worden, eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgte bisher jedoch nicht.
Generell wird in einer Ehrenordnung geregelt, wer wann wie in welchem Rahmen von der Gemeinde zu ehren ist. Nun hat die Verwaltung die Ehrenordnung vollständig überarbeitet und in einer Neufassung zusammengeführt. Lewandowski stellte dem Gemeinderat die wesentlichen Änderungen vor.
Kranzniederlegung bei Todesfall darf bis zu 50 Euro kosten
Seit 1979 haben die Preise ganz schön angezogen, auch bei den Blumenkränze, die anlässlich eines Todesfalles niedergelegt werden. Daher hat die Verwaltung die Werte in der Ehrenordnung entsprechend angepasst.
Bei Todesfällen von Gemeinderäten, Ortschaftsräten, Bürgermeistern, verdienten Bürgern, Bediensteten und Kommandanten der Feuerwehr sind nun Kranzniederlegungen, Nachrufe und Kondolenzschreiben klar geregelt und mit einer Obergrenze von 50 Euro gedeckelt.
Wer eine Bürgermedaille erhalten kann
In der neuen Ehrenordnung wird zudem geregelt, wer alles eine Bürgermedaille erhalten kann. Dies sei bisher sehr offen gehandhabt worden, nun hätte man eine klar definierte Richtschnur, so Lewandowski.
Die Bürgermedaille kann nun an Mandatsträger verliehen werden, die ihr Amt mindestens 25 Jahre ohne Tadel ausgeübt haben sowie an Einzelpersonen oder Organisationen, die sich durch besonderes bürgerschaftliches Engagement, vorbildliche Hilfeleistungen oder herausragende Leistungen in kulturellen, sozialen, sportlichen, wissenschaftlichen oder gesellschaftlichen Bereichen sowie für Völkerverständigung und die europäische Idee verdient gemacht haben.
Glückwünsche ab dem 70. Geburtstag
Auch Zuwendungen zu Geburtstagen sind geregelt. So können sich Gemeinderäte und Ortsvorsteher über Glückwünsche und bei runden Geburtstagen über ein Geschenk bis 10 Euro freuen. Für die Bürger der Gemeinde gibt es Glückwünsche ab dem 70. Geburtstag. Ab 80 Jahren kommen kleine Geschenke wie ein Getränk oder Blumen im Wert von bis zu 10 Euro und persönliche Besuche dazu. Ab dem 100. Geburtstag sind individuelle Geschenke bis 40 Euro vorgesehen.
Ab 50 Jahren Ehe, sprich ab der Goldenen Hochzeit, gratulieren Bürgermeister und Ortsvorsteher persönlich, mit einer Geschenktasche im Wert von bis zu 40 Euro und einer Urkunde des Landes.
Bei Firmenjubiläen gibt es nun Blumengaben, klar gestaffelt nach Jubiläumshöhe. Die Beschäftigten eines Unternehmens selbst bekommen bei einem Jubiläum oder einer Ehrung durch die Firma indessen keine Zuwendung mehr von der Gemeinde. Da sie schon von den Firmen honoriert werden, sei dieser Passus entfallen, erklärt Lewandowski.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Ehrenordnung. Laut Bürgermeister Christoph Enderle sei das „sicherlich nichts Weltbewegendes“, allerdings habe man nun eine klare Richtlinie, und er müsse niemandem mehr Rechenschaft ablegen.