Für die derzeit geltende Coronaverordnung wird die Auslastung in den Krankenhäusern herangezogen. Foto: Pachoud

Seit vergangener Woche gilt in Baden-Württemberg eine neue Coronaverordnung, die nicht mehr die Inzidenz, sondern die Auslastung der Intensivbetten sowie die so genannte Hospitalisierungsinzidenz herangezogen. Diese Werte werden im Kreis allerdings nicht selbst erfasst, sondern nur auf Landesebene.

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in unserem Newsblog

Zollernalbkreis - Die Inzidenz hat also ausgesorgt. Zumindest wenn es um die Grundlage für die Coronamaßnahmen geht. In Zukunft soll nun also die Auslastung in den Krankenhäusern als Messlatte herangezogen werden. Doch wie genau ist derzeit eigentlich die Auslastung in den Krankenhäusern, wenn es um Coronapatienten geht? Im Zollernalbkreis sind laut Landratsamt von den insgesamt 26 Intensivbetten derzeit (Stand Montag) alle Intensivbetten belegt. Vier dieser Betten sind von Corona-Patienten belegt (15,3 Prozent), davon werden zwei invasiv beatmet.

Noch 13,5 Prozent der Intensivbetten frei

In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 2281 Intensivbetten. 1973 dieser Betten sind derzeit (Stand Montag) belegt. Das bedeutet, dass derzeit noch 13,5 Prozent der Betten frei sind. Von den 1973 belegten Betten sind 207 mit Corona-Patienten belegt. Etwa die Hälfte – 108 – müssen invasiv beatmet werden.

Lesen Sie auch: Das bedeuten die neuen Kennzahlen der Corona-Verordnung

Die neue Stufenregelung für Baden-Württemberg sieht vor, dass seit dem 16. September nicht mehr wie bisher die Inzidenz als Maßstab für Corona-Maßnahmen herangezogen wird. Stattdessen orientiert man sich nun an der Auslastung der Intensivbetten mit Coronapatienten und der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz.

Grundlage für die Hospitalisierungsinzidenz ist, wie viele Personen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen mit Corona in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Die Auslastung der Intensivbetten wird in absoluten Zahlen betrachtet. Beide Kennziffern werden für das gesamte Bundesland betrachtet. Es spielt daher keine direkte Rolle, wie stark die Krankenhäuser in einzelnen Landkreisen betroffen sind.

Berechnung für den Landkreis nicht geplant

"Die Zahlen werden nicht durch die Gesundheitsämter berechnet, sondern durch das Landesgesundheitsamt (LGA). Die Krankenhäuser übermitteln die Zahlen direkt an das LGA", teilt das Landratsamt auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Eine Berechnung der Hospitalisierungsinzidenz für den Zollernalbkreis sei "aktuell nicht geplant".

Die neue Corona-Verordnung sieht mit diesen Zahlen drei Stufen vor. Die Basisstufe gilt, wenn die Hospitalisierungsinzidenz unter 8,0 liegt und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit Coronapatienten belegt sind. Die Warnstufe gilt, sofern die Hospitalisierungsinzidenz zwischen 8,0 und 12,0 liegt oder ab 250 belegten Intensivbetten mit Coronapatienten. Die Alarmstufe tritt ein, sofern die Hospitalisierungsinzidenz höher als 12,0 ist oder sobald mehr als 350 Intensivbetten mit Coronapatienten belegt sind.

Anders als bei früheren Coronaverordnungen betreffen die ab der Warn-, beziehungsweise Alarmstufe geltenden Maßnahmen in der Regel nur Ungeimpfte. Folgende Personengruppen sind hierbei allerdings ausgenommen: Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen, Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, außerdem Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, sowie Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September eine allgemeine Impfempfehlung der Stiko gibt.

Bei der Warnstufe gilt für Ungeimpfte die PCR-Testpflicht beispielsweise für öffentliche Veranstaltungen, Kultureinrichtungen, Messen, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen. In manchen Fällen gilt im Freien weiterhin die normalen Schnelltest-Pflicht. Mit der Alarmstufe fällt der Zugang zu nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens für Ungeimpfte weg – die so genannte "2G-Regelung". Möglich sind für diese Personengruppe dann außerdem nur noch das Treffen mit einer weiteren (ungeimpften) Person. Die genauen Regelungen stehen im Internet auf der Homepage des Landes.