Kinder dürfen sich im Land auch in größeren Gruppen treffen, wenn die Bedingungen stimmen. Foto: Witters/NicolasLuttiau

Mehr Publikum bei Veranstaltungen und Lockerungen im Sport: In Baden-Württemberg fallen etliche Corona-Beschränkungen. Doch der Gesundheitsminister mahnt zur Vorsicht.

Stuttgart - „Es besteht Anlass zur Hoffnung, es könnte ein unbeschwerter Sommer werden“, erklärt Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne), und die Landesregierung trägt ihren Teil dazu bei. Am Donnerstag wurde die neue Corona-Verordnung des Landes verabschiedet. Am 7. Juni soll sie in Kraft treten.

Vorgesehen sind Erleichterungen in verschiedenen Bereichen. Doch diese sind immer abhängig vom Infektionsgeschehen, betont Lucha. Es gelte das Prinzip: Öffnen mit Umsicht und Vorsicht. „Wie sich die Pandemie über den Sommer entwickelt, haben wir alle zum großen Teil selbst in der Hand“, mahnt der Minister.

Bei allen positiven Entwicklungen gehöre Baden-Württemberg noch immer zu den Ländern mit hohen Inzidenzwerten, ergänzt Luchas Sprecher. „Trotz aller Öffnungen lassen wir nicht alle Vorsicht fahren.“ Man wolle „verhindern, dass wir wieder in den Lockdown gehen müssen“.

Kindergeburtstage werden möglich

Erleichterungen gibt es beispielsweise für Kindergeburtstage oder ähnliche Treffen. Wenn die Inzidenz unter 50 liegt, können maximal zehn Personen aus drei Haushalten zusammenkommen, Kinder aus den Haushalten, die jünger als 14 sind, zählen nicht. In Zukunft dürfen bis zu fünf weitere Kinder unter 14 Jahren aus beliebig vielen Haushalten dazukommen.

Für Schülerinnen und Schüler gilt der Coronatest aus der Schule nunmehr 60 Stunden lang für alle Bereiche. Die Kinder und Jugendlichen können ihren negativen Test bei allen zulässigen Angeboten vorlegen. Das gilt zum Beispiel beim Sport. Das kommt dem Landessportverband entgegen. Er hatte sich entschieden dagegen gewehrt, dass Kinder bei Sport im Freien einen tagesaktuellen Test vorlegen sollten.

Die Schulen sollen eine eigene „Ressort-Verordnung Schule“ bekommen. Wie der Regierungssprecher Arne Braun unserer Zeitung sagte, soll diese in einer Woche erlassen werden.

Kein Test für Freibäder und Biergärten, wenn die Inzidenz es erlaubt

Zusätzlich führt Baden-Württemberg eine neue Inzidenzstufe ein, die erhebliche Lockerungen ermöglicht: Wenn in einem Stadt- oder Landkreis an fünf Tagen hintereinander die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 unterschritten wird, können Freibäder, Außengastronomie, Open-Air-Veranstaltungen und ähnliches ohne Test beziehungsweise ohne den Nachweis der Genesung oder Impfung besucht werden.

Mit Test und Nachweis dürfen in dieser neuen Stufe bis zu 50 Personen in Gasthäusern feiern unter Einhaltung der Hygienevorgaben – Tanzveranstaltungen sind ausgenommen. Zu Kultur- und Sportveranstaltungen (für Profis wie für Amateure) dürfen in diesen Landkreisen im Freien bis zu 750 Besucherinnen und Besucher kommen.

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage hintereinander unter 50 Ansteckungen pro 100 000 Einwohner liegt, können die Landkreise auch die Sperrstunde verändern. Die Verordnung sieht vor, dass die Gastronomie dann bis ein Uhr nachts geöffnet sein darf.

Wettkämpfe auf für Amateursportler

Generell werden die sogenannten Öffnungsstufen eins bis drei erweitert. Der Vereinssport, heißt es in der Verordnung, „ist nunmehr auch außerhalb von Sportanlagen möglich“. Voraussetzung sei, dass die Obergrenzen eingehalten werden. Wettkampfveranstaltungen sind nun auch im Amateursport erlaubt. In Stufe eins sind bei Vortragsveranstaltungen im Freien 100 Personen erlaubt, in Stufe zwei dürfen im Freien 250 und in geschlossenen Räumen 100 Menschen zusammenkommen. In Stufe drei können sich 500 Personen im Freien treffen und 250 in geschlossenen Räumen.

Schneller in neue Öffnungsstufen

Die Öffnungsstufe eins ist bisher vorgesehen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen hintereinander unter 100 liegt, Stufe zwei folgt, wenn die Inzidenz 14 Tage nach Öffnungsschritt eins sinkt, Stufe drei tritt wieder 14 Tage später ein, wenn die Inzidenz weiter sinkt. Diese Intervalle können künftig deutlich verkürzt werden. Nach der neuen Verordnung gilt die Stufe drei, die die größten Lockerungen erlaubt, in Zukunft bereits dann, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter dem Wert von 50 liegt. Die Wartezeit von zweimal zwei Wochen ist dann hinfällig.

Spielhallen können gleich öffnen

Neu ist auch, dass Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und andere Vergnügungsstätten in den Stufen zwei und drei geöffnet werden dürfen und zwar bereits von diesem Freitag an.

Stadt- und Landkreise, die bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung am kommenden Montag an fünf Tagen hintereinander eine Sieben-Tage-Inzidenz von 50 oder 35 aufweisen, dürfen die jeweiligen Lockerungen bereits am 7. Juni zulassen. Das müssten die Gesundheitsämter dann am 6. Juni bekanntmachen, heißt es in der Verordnung.