Die neue Benutzungsordnung für die künftige Vermietung des Schlosskellers hat im Ortschaftsrat Schmieheim die Gemüter erregt.
Aktuell finden im Schlosskeller noch letzte Handwerksarbeiten statt, aber bis nach den Sommerferien soll der Schlosskeller wieder nutzbar sein. Der Ortschaftsrat hatte sich im November 2023 darauf verständigt, diesen wieder vermieten zu wollen, über die Sperrstunde hatte es schon damals Diskussionen gegeben. Am Montag, als die Benutzungsordnung für den Keller verabschiedet werden sollte, flammten diese wieder auf.
Die Benutzungsordnung für den Schmieheimer Schlosskeller ist an die für das Foyer des Bürgerhauses Kippenheim angelehnt – allerdings mit einer Ausnahme: Während beim Bürgerhaus Nutzer, die keine Verbindung zum Ort haben, dieses nur für öffentliche Veranstaltungen mieten dürfen, steht der Schlosskeller allen gleichermaßen offen. Lediglich beim Mietpreis gibt es Unterschiede. Dadurch soll der Schlosskeller etwa auch von auswärtigen Firmen als Tagungsraum gebucht werden können oder von auswärtigen Paaren, die sich im Schloss trauen lassen, als Ort für den Sektempfang nach der Hochzeit.
Mit dieser anderen Nutzergruppe geht jedoch eine strengere Sperrstunde einher. Während im Bürgerhaus das Feiern bis 24 Uhr erlaubt ist, ist es das im Schlosskeller nur bis 22 Uhr, dafür dürfen die Nutzer diesen aber bereits am Morgen nutzen, die Räumlichkeiten werden von 8 Uhr des Nutzungstags bis 8 Uhr des Folgetags vermietet (im Bürgerhaus von 12 Uhr des Nutzungstags bis 12 Uhr des Folgetags).
Allerdings: Was für Sektempfänge und Tagungen tauglich sein mag, ist für Geburtstagsfeiern unpraktisch, denn – wie mehrere Räte herausstellten, dauern diese in der Regel länger als 22 Uhr. Jedoch fürchtet Ortsvorsteher Michael Hartmann die Beschwerden der Bürger: „Jetzt können wir den Schlossplatz noch als Festplatz nutzen, etwa bei der Kilwi. Doch sollten die Anwohner dagegen klagen, kann es sein, dass wir das bald nicht mehr dürfen“. Mit der Sperrstunde für den Schlosskeller wolle man den Anwohnern entgegen kommen und so einem solchen Verbot vorbeugen.
Persönlichkeitsrecht im Widerstreit mit dem kulturellen Leben im Ort
„Ich finde es schade, dass das Persönlichkeitsrecht so hoch eingestuft wird, dass jedes kulturelle Leben im Ort zerstört wird. Wie viele Feste finden nicht mehr statt, weil sich jemand gestört fühlt, beschwert und Recht bekommt?“, machte Ortschaftsrat Günter Ackermann seinem Ärger Luft. Er wolle nicht, dass im Schlosskeller jedes Wochenende Party gemacht werde, „aber mir ist wichtig, dass der Schlosskeller für die Bevölkerung offen ist. Und 22 Uhr ist als Ende für jede Geburtstagsfeier zu früh. Es ärgert mich, dass wir uns in unseren Entscheidungen immer irgendwelchen Regeln beugen müssen.“ Er selbst lebe an einem Ort, an dem, wenn die Hieronymus-Gaststätte und die Strauße geöffnet seien, im Sommer abends auch viel los sei – und beschwere sich nicht, weil es das Dorf belebe.
„Das sehen aber nicht alle so, die wehren sich – und kriegen dann Recht und ich will den Schlossplatz als Festplatz erhalten“, entgegnete Hartmann.
Ortschaftsrat will Benutzungsordnung für ein Jahr testen
Ackermann schlug als Kompromiss vor, für eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen im Jahr eine Ausnahme zu machen, ähnlich wie beim Bürgerhaus, wo nur eine bestimmte Anzahl privater Veranstaltungen im Jahr zugelassen ist. Da der Schlosskeller aber für mehr private Anlässe als das Bürgerhaus vermietet werden soll, fürchtete Hartmann, dass sie Vergabe der Ausnahmeveranstaltungen willkürlich würde.
Marion Kase schlug vor, lieber – wie beim Bürgerhaus – strengere Kriterien für die Nutzer des Kellers anzulegen und dafür längeres Feiern zu erlauben. Hartmann hofft für den Schlosskeller jedoch auch auf andere Veranstaltungen, die tagsüber stattfinden könnten wie Trauerfeiern oder eben Tagungen und Sektempfänge nach Hochzeiten. Deren Anzahl wolle er zunächst nicht begrenzen.
Schließlich einigte sich der Ortschaftsrat darauf, die Schließzeit so wie vorgeschlagen ein Jahr lang auszuprobieren. Danach wolle man evaluieren, wie groß die Nachfrage nach dem Schlosskeller ist und die Benutzerordnung und Sperrstunde dann dementsprechend anpassen.
Stand der Arbeiten
Der Wasserschaden im Schlosskeller ist inzwischen behoben. Die Toilettenanlagen sind installiert und die Räume gefliest. Im großen Raum wurde vom Bauhof der Putz entfernt. Durch einen Malerbetrieb wurde ein Sperrputz gegen Feuchtigkeit und anschließend ein mineralischer Putz aufgebracht. Seither ist der Raum trocken und es bilden sich auch keine Feuchtigkeitsstellen mehr, erklärte Hartmann. Im April wurden die Schreinerarbeiten vergeben, die nächste Woche starten sollen. In deren Zuge werden unter anderem die Toilettenwände errichtet sowie die Lamperie zur Abdeckung von Leitungen. Anschließend müssen die Elektroleitungen, Leuchten und Heizkörper wieder installiert werden, bevor eine Grundreinigung erfolgt.