Der obere Bereich des Schnabeltals wurde in einer Außenbereichssatzung zusammengefasst, unter anderem um oberhalb des Hofes ein Wohnhaus errichten zu können. Foto: Heimpel

Weitere Bauplätze können in Neukirch entstehen. Zudem ist es nun möglich, ein Bauprojekt im Schnabels­­tal umzusetzen. Mit einem Bebauungsplan und einer Außenbereichssatzung hat der Gemeinderat Furtwangen den Weg für diese Entwicklungen geebnet.

Furtwangen - In seiner Sitzung beschloss der Furtwanger Gemeinderat endgültig den Bebauungsplan für Neukirch Hauptstraße und eine Außenbereichssatzung für das Schnabelstal. Diese Pläne sind damit fertig erstellt und treten mit der Veröffentlichung offiziell in Kraft.

Bebauungsplan ohne weitere Diskussion verabschiedet

Zum einen war dies der Bebauungsplan Neukirch Hauptstraße, den der Gemeinderat ohne weitere Diskussion verabschiedete. Bei der vorherigen Beratung hatte die Unabhängige Liste (UL) noch gefordert, dass zuerst Gespräche mit dem Landwirtschaftsamt geführt werden müssen, weil eine gewisse Kritik an der Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche geäußert worden sei. Dies wurde aber, so Bürgermeister Josef Herdner, inzwischen mit dem Landwirtschaftsamt ausgeräumt.

Angeregt wurde dieser Bebauungsplan durch Bauwünsche am Ortseingang. Daraus entwickelte sich die Idee, dieses Areal und den Bereich entlang der Hauptstraße zwischen der Sportplatzstraße und dem Rössleplatz, das zum "unbeplanten Innenbereich" gehörte, in einem neuen Bebauungsplan zusammenzufassen. Mit einem Bebauungsplan wollte man auch diesen Bereich an die übrigen Planungen in Neukirch anpassen und damit künftig ungewollte Entwicklungen verhindern.

Außenbereichssatzung für das Schnabelstal

Im Gebiet "Im Schnabelstal" wurde eine Außenbereichssatzung erstellt, um ebenfalls weitere Bauvorhaben zu ermöglichen. Hier existieren bereits acht Wohn- und Wirtschaftsgebäude, Lagerschuppen und sonstige Nebenanlagen. Da diese Fläche zum Außenbereich gehört, waren Bauvorhaben, die nicht im Zusammenhang mit einer land- und forstwirtschaftlichen Privilegierung stehen, unzulässig. Nun beantragte eine Familie im Schnabelstal, gegenüber ihrem Hofgebäude ein Einfamilienhaus zu errichten. Mit der neuen Außenbereichssatzung ist dies jetzt möglich. Denn mit einer solchen Satzung wird ein bestimmter, bereits mit mehreren Gebäuden bebauter Bereich als zusammenhängendes Gebiet gekennzeichnet, in dem entsprechend der Außenbereichssatzung weitere Bauvorhaben möglich sind. Dies betrifft Wohngebäude ebenso wie kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe.

Ulrich Mescheder (UL) befürchtete allerdings, dass das Gebiet nicht mehr nur für die Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung steht. Bürgermeister Herdner machte allerdings deutlich, dass das Gelände immer noch zum Außenbereich gehört, wodurch viele Vorgaben vorhanden sind. Es werde "kein grenzenloses Bauen geben". Die Vorgaben wurden auch in der Außenbereichssatzung formuliert.

Großer Wohnblock kann im Außenbereich nicht entstehen

Roland Thurner (UL) befürchtete außerdem, dass zu große Bauten entstehen könnten, da das Baufenster relativ groß gewählt sei. Aber auch hier verwies Herdner auf den Außenbereich. Das Baufenster ermögliche lediglich eine Verschiebung des geplanten Gebäudes in diesem Bereich. Ein großer Wohnblock könne nicht entstehen, da dies dem Außenbereich widerspreche.

Außerdem hatte Ulrich Mescheder Wasser und Abwasser angesprochen. Bürgermeister Josef Herdner bestätigte, dass überlegt werden müsse, ob der bereits im unteren Bereich bestehende Abwasser-Kanal bis in diesem Bereich verlängert werden sollte und möglicherweise auch gleichzeitig eine Wasserversorgung verlegt wird. Denn man werde sicher wieder trockene Jahre haben, in denen die eigenen Quellen der bestehenden Gebäude versiegen könnten. Das ganze müsse man vor allem jetzt auch im Zusammenhang mit der Verlegung von Breitband ins Auge fassen.