Der bebaute Ortsrand Neuhengstetts Richtung Gärtnerei soll wachsen. Dafür wurden jetzt die planerischen Voraussetzungen geschaffen.
Die Grenzen des bebauten Ortsgebiets am Ortsausgang von Neuhengstett in Richtung Gärtnerei werden erweitert und bisherige Außenbereichsflächen in die zusammenhängende Bebauung des Ortsteils eingeschlossen. Es gibt konkrete Bauabsichten. Der Gemeinderat hat dazu jüngst den Satzungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Neuhengstett – Waldenserstraße“ einstimmig gefasst.
Für das ans letzte Wohnhaus angrenzende Flurstück 132 war bereits 2008 eine Ergänzungssatzung beschlossen worden, bisher wurde dort nicht gebaut. Mit der jetzt beschlossenen Ergänzungssatzung, die mit ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt, soll für den erweiterten Teilbereich (Flurstück 132, Flurstück 130/5 und Teile des Flurstücks 130/1) „ein größerer baulicher Gestaltungsraum entstehen“, so die Sitzungsvorlage.
Dafür wurde die Grundstücksteilung des ursprünglich weit größeren, bisherigen Flurstücks 130/1 in die beiden oben genannten Flurstücke bereits vollzogen, das restliche 130/1-Grundstück hat jetzt die Flurstück-Nummer 130/6. Es gibt damit zwei weitere Baugrundstücke für je ein Ein- bis Zweifamilienhaus.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen längere Stellungnahmen vom Landratsamt Calw, dem Landesnaturschutzverband BW (LNSV) und der Netze BW zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Neuhengstett – Waldenserstraße“ ein. Stefan Gehring vom Büro g2 Landschaftsarchitekten in Stuttgart hat die Stellungnahmen zusammengefasst und dem Gemeinderat die Abwägungsvorschläge erläutert. Der LNSV sah im Vorhaben unter anderem keine Nachverdichtung und lehnte den Satzungsentwurf ab. Die Begründung für die Erweiterung von Gemeindeseite sowie die weiteren Anregungen und überwiegend redaktionellen Änderungen aus den anderen Stellungnahmen wurden in die Satzung eingearbeitet.
Keine Reptilien gefunden
Für das ursprüngliche Flurstück 130/1 und die Umgebung wurde eine artenrechtliche Untersuchung durchgeführt, es wurden keine Reptilien gefunden, so die Vorlage. Die Umwandlung in Bauplätze bedeutet einen Eingriff in die Natur, der auszugleichen ist. Dafür werden 3850 Ökopunkte vom Ökopunktekonto der Gemeinde verbraucht, was zeitnah wieder ausgeglichen werden muss. Aus einer derzeit laufenden Ausgleichsmaßnahme haben die Grundstückseigentümer anteilige Kosten dafür zu übernehmen, dies wird mit der Gemeinde vertraglich geregelt.
Auf eigene Kosten
Der Eigentümer des ehemaligen Flurstücks 130/1 hat darüber hinaus die externen Planungskosten für das Flurstück 130/5 zu übernehmen und den Umlegungsvorteil zu leisten, heißt es weiter in der Vorlage. Auch den Wasser- und den Schmutzwasseranschluss sowie die Verlängerung des Gehwegs sind vom Eigentümer auf eigene Kosten durchzuführen. Dafür muss mit dem Landkreis Calw und der Gemeinde Althengstett eine Vereinbarung geschlossen werden, da Gemeinde- und Kreisflurstücke im Randbereich in Anspruch genommen werden. Der Eigentümer des Flurstücks 132 hat ebenfalls noch Erschließungsbeiträge zu leisten.
Die Planung und die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen wurden vorab schon im Technischen Ausschusses besprochen, dazu waren auch die Neuhengstetter Ortschaftsräte eingeladen. Aus ihrer Mitte war angeregt worden, zwei Stellplätze je Wohneinheit festzulegen. Der TA empfiehlt, dies in die Bauvorschriften aufzunehmen.