Geimpfte sollen es von Montag an im Südwesten leichter haben. Foto: dpa/Luise Evers

Der umstrittene PCR-Test für Ungeimpfte vor dem Besuch von Theatern oder Kino ist gekippt. Die Regierung weicht ihre Verordnung etwas auf. Montag tritt sie in Kraft.

Stuttgart - Als eines der ersten Länder wird Baden-Württemberg die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse zur Corona-Bekämpfung in eine neuen Verordnung gießen. Sie soll am Wochenende vom Kabinett verabschiedet, auf der Website des Landes veröffentlicht werden und am Montag in Kraft treten. „Wir werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz eins zu eins umsetzen“, sagte Regierungssprecher Arne Braun unserer Zeitung. Das Land habe bei der Verordnung etwas aufs Tempo gedrückt, da einige Landkreise kurz vor einer Sieben-Tages-Inzidenz von 35 lägen, der ursprünglich für den 23. August vorgesehene Termin für die neue Verordnung hätte für sie einen rechtlich schwierigen Zwischenraum bedeutet.

Kritikwelle aus der Theaterszene

Das Sozialministerium in Stuttgart veröffentlichte am Freitagnachmittag einige Eckpunkte der Verordnung, von denen einige bereits vage bekannt waren. Einer der heikelsten Punkte war die geplante Pflicht zu den mit rund 50 bis 60 Euro relativ teuren PCR-Tests vor Besuchen von Kulturveranstaltungen, die eine Kritikwelle in der Theaterszene des Landes ausgelöst hatte. Die Landesregierung hat darauf reagiert und die zunächst geplanten Vorschriften abgemildert. An letzten Details der Verordnung wird aber noch gefeilt. „Fest steht allerdings bereits: Nur noch, wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss einen negativen Corona-Test vorweisen“, teilt das Sozialministerium mit. Die Regierung habe sich darauf verständigt, dass nur für Clubs und Diskotheken ein PCR-Test verpflichtend sein soll. In allen anderen Bereich wie der Kultur, der Gastronomie oder beim Friseur soll ein Antigenschnelltest ausreichen. „Vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit haben wir uns nun für diesen Weg entschieden“, sagte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) am Freitag in Stuttgart.

Neuregelung für Stadien und Open-Airs

Für Stadien und Kulturveranstaltungen im Freien – also auch Open-Air-Festivals – soll gelten, dass sie bis zu einer Personenzahl von 5000 unter Vollauslastung öffnen dürfen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent beziehungsweise mit höchstens bis zu 25.000 Menschen ausgelastet werden dürfen.

Künftig neues Prognosemodell

Das Landesgesundheitsamt soll künftig Prognosen über die Belastung des Gesundheitssystems abgeben, bei der auch die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl von schweren Krankheitsverläufen – also die Hospitalisierung - berücksichtigt werden. Dabei will es sich die Landesregierung vorbehalten, je nach Lage auch strengere Maßnahmen zu ergreifen. Sie sollen mindestens alle vier Wochen auf den Prüfstand kommen.

Minister Lucha: Wir preschen nicht vor

Minister Lucha stellte noch einmal klar: „Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie und dem Gesundheitsschutz.“ Baden-Württemberg presche auch nicht vor, wie oft behauptet werde, sondern setze die Beschlüsse der 16 Ministerpräsidenten um. Man müsse davon ausgehen, dass auch der Südwesten in Kürze landesweit wieder eine Inzidenz von 35 erreiche. Es sei daher sinnvoll, zügig mit einem neuen Konzept gegenzusteuern.

Lucha: „Es war absehbar, dass die Infektionszahlen wieder steigen werden, da sich die Delta-Variante unter den nicht-geimpften Menschen ausbreiten wird. Deshalb können Öffnungen und ein Zurück zu mehr Normalität nur mit der 3-G-Regel erfolgen.“

Wegen steigender Corona-Infektionszahlen stuft die Bundesregierung die Türkei als Hochrisikogebiet ein. Ab Dienstag müssen Einreisende aus dem beliebten Urlaubsland, die nicht geimpft oder genesen sind, für fünf bis zehn Tage in Quarantäne, wie das Robert Koch-Institut am Freitag mitteilte.