Für Kindergartenkinder gilt ab sofort eine Corona-Testpflicht. Ansonsten ist der Zugang zur Einrichtung untersagt. (Symbolfoto) Foto: Dragana Gordic - stock.adobe.com

Das Landratsamt hat für alle Städte und Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis eine Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und Kindertagespflegeeinrichtungen bei nicht regelmäßiger Testung erlassen.

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Schwarzwald-Baar-Kreis - Somit besteht die Testpflicht auf das Coronavirus sowohl für die Beschäftigten als auch für Kinder ab drei Jahre – ansonsten ist es nicht erlaubt, die jeweilige Einrichtung zu betreten. Die Allgemeinverfügung tritt am Montag in Kraft und gilt zunächst bis zum 6. Juni.

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Sofern die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis vor dem 6. Juni sieben Tage in Folge unter 100 liegt, tritt die Allgemeinverfügung schon vorher außer Kraft. Ab dem 10. Mai müssen somit Kinder sowie die in der jeweiligen Einrichtung beschäftigen Personen selbst, wenn die Einrichtung an mehr als drei Tagen in der Woche betreten wird, mindestens zweimal pro Woche einen aktuellen negativen Covid-19-Test vorlegen, teilt das Landratsamt mit. Wer lediglich an ein bis drei Tagen in der Gemeinschaftseinrichtung präsent ist, muss einmal pro Woche einen aktuellen Test vorzulegen.

"Infektionsketten frühzeitig erkennen"

Die Allgemeinverfügung lässt drei Möglichkeiten offen, wie der Nachweis über eine negative Testung bei der Leitung der jeweiligen Einrichtung vorgelegt werden kann. Der Test kann entweder vor Ort in der Einrichtung oder zu Hause mit entsprechender Dokumentation erfolgen. Alternativ dient als Nachweis die Vorlage einer aktuellen Bescheinigung einer Schnellteststelle. "Wer sein Kind nicht testen lassen möchte, kann das Betreuungsangebot der Einrichtung nicht in Anspruch nehmen", stellt das Landratsamt klar.

"Wir haben im Schwarzwald-Baar-Kreis derzeit leider einen sehr hohen Inzidenzwert und unser Gesundheitsamt stellt weiterhin bei den eingehenden Neuinfektionen fest, dass eine Verbreitung des Virus häufig auf Kindertageseinrichtungen zurückzuführen ist. Mit den Testungen kann es gelingen, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen. Damit schützen wir unsere Mitarbeitenden und auch die uns anvertrauten Kinder sowie deren Familien", so heißt es aus dem Landratsamt.

In der Begründung der Allgemeinverfügung heißt es: "Derzeit gibt es eine Vielzahl von Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere in Kindertagesstätten. So wurden am 6. Mai in 17 Kindertageseinrichtungen 44 mit dem Coronavirus Infizierte festgestellt."