Eine neue Gebührenordnung regelt die Beiträge von Eltern für Kinderbetreuung, die um eine weitere Kleingruppe in Altbulach erweitert wird. Foto: Stocker Foto: Schwarzwälder Bote

Kindergärten: Statt Entgelten künftig Gebühren / Nach wie vor großer Bedarf an Betreuungsplätzen / Deutliche Erhöhung kritisiert

Um den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen sowie die neue Kalkulation von Beiträgen für Kindergärten ging es jüngst im Ausschuss und Gemeinderat von Neubulach.

Neubulach. Im Kindergarten in Altbulach wird ein zusätzlicher Gruppenraum eingerichtet. "Dabei handelt es sich um den bisherigen Besprechungsraum der Erzieherinnen, der dann künftig unter dem Dach ist", erläuterte Bürgermeisterin Petra Schupp den Mitgliedern des Technischen- und Umweltausschusses den Antrag auf Umnutzung in dem Gebäude.

Oberhaugstett scheidet aus Kostengründen aus

Auslöser war die Kindergartenbedarfsplanung, die ursprünglich eine weitere Gruppe in der Einrichtung Oberhaugstett vorsah. Allerdings wäre dort vor allem wegen des Brandschutzes ein erheblicher Aufwand für den Ausbau notwendig. Deshalb schlug die Verwaltung die Alternative in Altbulach vor.

Vorgesehen ist eine Kleingruppe für 13 Jungen und Mädchen. "Mit dem Abbau des früheren Bankschalters und dem kindgerechten Umbau des vorhandenen WCs ließe sich im Untergeschoss ein Gruppenraum integrieren", stellte Schupp fest. Auf Anfrage von Andreas Blaurock versicherte sie zudem, dass auch der Garten für den Zuwachs von Kindern ausreichend sei.

Nachdem der Ausschuss dem Vorhaben zugestimmt hatte, beriet anschließend der Gemeinderat über die Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen. "Die bisher erhobenen privatrechtlichen Entgelte sind für eine Behörde unüblich und deshalb sollen es künftig Gebühren sein", verwies Schupp auf die dafür notwendige Grundlage der Kalkulation. Vorberaten im Verwaltungs-, Kur- und Kulturausschuss, ging dies als Empfehlung an das Gremium. "Wir müssen uns bewusst sein, dass wir aktuell einen Zuschuss in Höhe von mehr als einer Million Euro für die Kindergärten leisten und in einigen Bereichen weit weg von der empfohlenen Kostendeckung in Höhe von 25 Prozent sind", läutete die Bürgermeisterin die Beratungen ein.

Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren stehen künftig einheitliche Gebühren in Höhe von 210 Euro an, unabhängig davon, ob sie vier oder fünf Tage das Angebot nutzen. "Außerdem sollten wir bei der Geschwisterermäßigung zurückrudern und sie nur für Kindergartenkinder gewähren", schlug Schupp vor. Bisher wurde sie nämlich auch angerechnet, wenn es sich bei Geschwistern um Schulkinder handelte.

Nicht nur Achim Pfrommer war der vorgesehene Sprung der Gebühren zu groß. "Bisher war uns bewusst daran gelegen, sie niedrig zu halten und die Erhöhung ist nicht moderat, beläuft sich teilweise sogar auf 50 bis 73 Prozent, bei Familien mit drei Kindern sogar noch viel mehr", warb er um schrittweise Anpassung.

Während auch Stephan Kapp und Stefan Pfrommer für eine langsame Anhebung sind, verwies Alois Jerges auf ein ähnliches Niveau der Nachbargemeinden Wildberg und Neuweiler. "Wir müssen die Personalkosten beachten und in zwei Jahren wären wir auf diese Weise noch mehr im Minus", gab er zu bedenken.

"Der Tarifabschluss frisst die Mehrkosten auf und wir bleiben auf dem Stand des Zuschusses, der aktuell gegeben wird", bekräftigte die Bürgermeisterin diese Haltung. Bernd Schwarz erinnerte daran, dass die Gebühren in den vergangenen zehn Jahren nicht in dem Maße anwuchsen wie die Kosten. "Bei der Art wie wir heute Kindergärten führen müssen, sind die Kosten der Sache angemessen", stimmte auch Regina Dürr für die Anpassung.

Jürgen Bohnet und Friedrich Haarer empfahlen deshalb künftig eine jährliche Prüfung. Mehrheitlich votierte das Gremium für den Gebührenvorschlag der Verwaltung, der je nach genutztem Angebot Deckungsgrade zwischen knapp 20 bis rund 38 Prozent der anfallenden Kosten vorsieht und ab September in Kraft tritt.

Die Elternbeiträge für die verlängerte Vormittagsbetreuung in der Kleinkindgruppe bleibt gleich bei 280 Euro, die Ganztagesbetreuung der Kinder unter drei Jahren wird um zehn Euro auf 360 Euro angehoben. Jene der über Dreijährigen steigt um 70 Euro auf 250 Euro, während der Satz für die Regelbetreuung um 40 Euro auf 120 Euro steigt.