Kommunales: Bebauungsplan "Martinsmooser Straße" ist Thema

Neubulach-Oberhaugstett. Der Gemeinderat Neubulach hat in seiner jüngsten Sitzung die Änderung des Bebauungsplans "Martinsmooser Straße" beschlossen. Hintergrund: Vor Jahren wütete in der Gegend ein Feuerteufel, der unter anderem auch eine Maschinenhalle eines örtlichen Betriebes in Brand steckte. Deshalb wird jetzt das Gebiet überplant, das Baufenster gen Norden hin erweitert, um einen Neubau zu ermöglichen – und zwar im Innenbereich statt im Außenbereich. Ziel ist es, dass die Maschinenhalle näher an die Wohnbebauung rutscht als bisher, um bei einer möglichen erneuten Brandstiftung schneller reagieren zu können. "Mit der Änderung des Bebauungsplans wird dem örtlichen Betrieb eine Entwicklungsoption im Kontext vorhandener Nutzungsangebote geschaffen", heißt es etwas schwülstig in der Sitzungsvorlage.

Genaue Bauwerke erst mit Antrag ersichtlich

Rat Andreas Blaurock wollte wissen, ob es sicher sei, dass auf dem Gelände eine Maschinenhalle entstehe. "Was da gebaut wird, sieht man dann ja erst im Bauantrag. Wir machen jetzt nur den Bebauungsplan", verdeutlichte Bürgermeisterin Petra Schupp.

Timo Buff, zuständiger Stadtplaner, wies darauf hin, dass die dörfliche Struktur natürlich erhalten bleibe. Also auch baurechtlich, was soviel heißt, als dass dort neben Wohnbebauung auch "nicht wesentlich störendes" Gewerbe angesiedelt werden darf. Das war nämlich auch eine Befürchtung einer Stellungnahme aus der Öffentlichkeit: die Lärmbeeinträchtigung. Das Problem hatte auch Stadtrat Rainer Stoll ins Visier genommen, sah einen Konflikt zwischen "Wohnen und Gewerbe". Da erwiderte wieder Buff, dass gewisse Lärm- und andere Grenzwerte eingehalten werden müssten, die dann ja auch beim Bauantragsverfahren geprüft würden. Eine besonders kuriose Stellungnahme ging vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen ein, die Bedenken wegen der Höhe der Gebäude anmeldete. Man möge darauf achten, dass die Maximalhöhe der Gebäude 30 Meter nicht überschreite.

Da man in Neubulach-Oberhaugstett freilich keinen Wolkenkratzer in die Landschaft pflanzen will, bestünde hier keine Gefahr, meinte Buff. Überhaupt ist laut Bebauungsplan eine maximale Höhe von neun Metern vorgesehen. Abschließend stimmte der Gemeinderat der Änderung des Bebauungsplans zu.